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Abmeldung deines Gewerbes bei Umzug ins Ausland

  • 14 min read

Zusammenfassung der Gewerbeabmeldung: Alles Notwendige auf einen Blick

In § 14 der Gewerbeordnung steht, dass du Änderungen am Gewerbe unverzüglich melden musst. Das gilt auch für die Abmeldung eines Gewerbes. Du musst ihr sofort nachgehen.

Immer mehr Gemeinden bieten inzwischen die Möglichkeit, ein Gewerbe online abzumelden.

In vielen Städten ist die Gewerbeabmeldung kostenlos – andernfalls liegen die Gebühren für diesen Verwaltungsakt zwischen 20 Euro und 25 Euro.

Eine Gewerbeabmeldung muss vorgenommen werden, wenn das Unternehmen dauerhaft aufgegeben oder der Firmensitz in eine andere Stadt/Gemeinde verlegt wird. Eine Gewerbeabmeldung ist auch beim Ausscheiden von Partnern in Personengesellschaften erforderlich.

Wenn du dir über zukünftige Projekte nicht ganz sicher bist, kannst du als Alternative zur Gewerbeabmeldung eine Stilllegungserklärung in Betracht ziehen. Diese Option hat den Vorteil, dass die erforderlichen Genehmigungen nicht erneut eingeholt werden müssen, wenn der Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen wird.

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Abmeldung eines Gewerbes - so gehst du vor
Im Jahr 2018 gab es in Deutschland 630.000 Gewerbeabmeldungen

Abmeldung eines Gewerbes – so gehst du vor

Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung den Verwaltungsakt der “Abmeldung eines Gewerbes” mehr als 630.000 Mal in Deutschland durchgeführt. Diese Zahl beweist, dass es sich um einen häufigen Verwaltungsakt handelt, der aus verschiedenen Gründen notwendig werden kann. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Ursachen und Rahmenbedingungen sowie eine Alternative diskutieren.

Die Gewerbeausübung ist mit bestimmten Pflichten verbunden, die in der Gewerbeordnung geregelt sind. Nach § 14 GewO (Gewerbeordnung) musst du alle Änderungen, die das Gewerbe betreffen, der zuständigen Behörde melden. Das betrifft zum einen Änderungen des Tätigkeitsfeldes oder der Adresse, die du mit deiner Gewerbeanmeldung melden musst. Und zum anderen den Fall, dass der Gewerbetreibende das Gewerbe nicht mehr ausübt. Die Gründe dafür spielen keine Rolle. Auch wer sein Gewerbe in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder Stadtverwaltung verlegt, muss sein Unternehmen zunächst abmelden, um es am neuen Ort der Tätigkeit wieder anzumelden.

Auch wenn der Name es vielleicht so aussehen lässt: Der Verwaltungsakt der Abmeldung eines Gewerbes ist also nicht immer gleichbedeutend mit der Aufgabe einer Geschäftstätigkeit! Denke daran, dass die Abmeldung sofort erfolgen muss. Sobald der Gewerbetreibende die Ausübung des Gewerbes aufgibt oder den Betrieb verlagert, muss er dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

Wer muss sein Gewerbe abmelden?

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn du ein selbstständiges Gewerbe mit festem Geschäftssitz aufgibst (im sogenannten “stehenden Gewerbe”). 

Solche Fälle sind zum Beispiel:

  1. Du möchtest deinen Gewerbebetrieb ganz aufgeben oder einstellen.
  2. Du verlegst den Hauptsitz deines Unternehmens oder eine Zweigstelle oder abhängige Niederlassung deines Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (außerhalb Berlins). In diesem Fall musst du dein Gewerbe bei deinem bisher zuständigen Ordnungsamt in Berlin abmelden. Dann melde das Gewerbe bei der Gewerbebehörde am neuen Standort in der neuen Gemeinde neu an.
  3. Ändere die Rechtsform deines Gewerbes. Melde dein Gewerbe unter der bisherigen Rechtsform ab. Melde dein Gewerbe dann mit einer Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform wieder an.

Anmerkungen:

Wenn dein Gewerbe bestehen bleibt und du nur die teilweise Einstellung einzelner Gewerbetätigkeiten melden möchtest, kannst du dies freiwillig durch eine Gewerbeummeldung melden.

Angenommen, du verlegst den Hauptsitz deines Unternehmens oder eine Zweigstelle oder abhängige Niederlassung deines Unternehmens innerhalb der Gemeinde an einen neuen Standort. In diesem Fall reicht es aus, wenn du beim Ordnungsamt des neuen Standorts eine Gewerbeanmeldung abgibst.

Warum sollte ich mein Gewerbe abmelden?
Du musst dein Gewerbe zum gleichen Zeitpunkt abmelden, an dem du deine Geschäftstätigkeit beendest

Warum sollte ich mein Gewerbe abmelden?

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet, alle Änderungen, die sein Gewerbe betreffen, zu melden.

Du musst dein Gewerbe abmelden, wenn du deine Geschäftstätigkeit beendest, in eine andere Gemeinde ziehst oder die Rechtsform deines Gewerbes änderst.

Das Gewerbeamt teilt dem Finanzamt, der Industrie- und Handelskammer, ggf. der Handwerkskammer, dem Registergericht und der zuständigen Berufsgenossenschaft mit, dass du dein Gewerbe abgemeldet hast.

Aus diesem Grund muss die Gewerbeabmeldung auch erfolgen, wenn das Gewerbe eingestellt wird.

Wie melde ich mein Gewerbe ab?

Entweder formlos, schriftlich oder persönlich bei deinem Gewerbeamt. Es ist auch möglich, dein Unternehmen online abzumelden.

Um dich abzumelden, musst du das Formular für die Gewerbeabmeldung ausfüllen und unterschreiben sowie deinen aktuellen Gewerbeschein, deinen Personalausweis und die Meldebestätigung (bei Umzug ins Ausland) vorlegen.

Das Formular für die Gewerbeabmeldung ist bei vielen Städten online als Download erhältlich. In den meisten Gemeinden und Städten ist die Gewerbeabmeldung kostenlos. Die Abmeldung des Gewerbes ist in fast allen Städten gebührenfrei. Es gibt nur wenige Städte, die eine geringe Gebühr für die Abmeldung erheben.

Was soll ich tun, wenn ich vergessen habe, mein Gewerbe abzumelden?

Es ist möglich, sich rückwirkend abzumelden oder neu anzumelden. Wenn die Abmeldung rückwirkend erfolgt, solltest du wissen, dass du das Gewerbe möglicherweise ab dem angegebenen Datum nicht mehr ausübst.

Die Behörden verfolgen nicht auf den Tag genau, wann ein Handel abgemeldet wurde. Trotzdem sollten alle Händler/innen eine bestimmte Grenze beachten. Generell gilt: Wer sein Gewerbe mehr als drei Monate zu spät abmeldet, riskiert ein Bußgeld. Bist du spät dran oder hast wenig Zeit? Buche unseren Service & wir melden dein Gewerbe in deinem Namen an. Hier gibts genauere Infos zu unserem Service!

Was soll ich tun, wenn ich vergessen habe, mein Gewerbe abzumelden?
Du kannst dein Inventar entweder verkaufen oder es für private Zwecke nutzen

Was passiert mit meinem Inventar?

Vorhandenes Inventar (Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge usw.) ist kein Problem, wenn du dein Unternehmen abmeldest. Dennoch muss es in der Buchhaltung und bei der Gewinnermittlung angemessen behandelt werden, damit das Unternehmen zu einem bestimmten Datum beendet und abgemeldet werden kann.

Grundsätzlich kannst du das Inventar entweder verkaufen oder es aus dem Unternehmen herausnehmen und für private Zwecke nutzen. Vielleicht kommt zu den ziemlich alten, unbrauchbaren Gegenständen noch die Verschrottung hinzu.

In jedem Fall musst du aber den buchhalterischen Wert des Inventars aus der Buchhaltung entfernen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit; in Wirklichkeit gibt es noch Einnahmen aus der geschriebenen Rechnung, wenn das Inventar verkauft wird.

Wenn du vorhast, dein altes Inventar privat weiter zu nutzen, musst du trotzdem den aktuellen Marktwert berücksichtigen. Der Wert wird ungefähr dadurch bestimmt, was ein Dritter für einen Gegenstand bezahlen würde? Wenn du diese Frage nicht auf Anhieb beantworten kannst, werden oft Vergleichsportale (eBay, Amazon) oder Vergleichsverkäufe genutzt, um den Wert zu ermitteln. 

Im Zweifelsfall kannst du den Wert auch schätzen. Du darfst aber nie den Fehler machen, diesen Geschäftsvorgang einfach unter den Tisch zu kehren und damit den Teilwert auf “0 Euro” zu setzen. Das Finanzamt würde dies bei einer Prüfung sofort bemerken und deinen unangemessenen Wert zweifellos korrigieren, vielleicht sogar ein Bußgeld erheben.

Wie auch immer, sie entscheiden: Sehr oft werden sogenannte stille Reserven durch Firmenauflösungen oder Gewerbeabmeldungen aufgedeckt (das Fahrzeug steht mit einem Buchwert von einem Euro in den Büchern, wird aber bei der Gewerbeabmeldung für 1500 Euro verkauft => Aufdeckung der stillen Reserve in Höhe von 1.499€, die natürlich als Einkommen (Gewinn aus Gewerbebetrieb) in deiner Einkommensteuererklärung versteuert werden muss. Auch zu diesem Thema kann ich dir einen seriösen und vertrauenswürdigen Steuerberater empfehlen, der dich in deinem Fall gut beraten wird.

Informelle Gewerbeabmeldung ist möglich 

Die Abmeldung des Gewerbes ist ganz einfach. Entsprechende Formulare sind bei den Gewerbeämtern erhältlich, oder du kannst sie von der Website der Verwaltung herunterladen. Der Gewerbetreibende kann das Formular in Ruhe zu Hause ausfüllen und bereits unterschrieben zu den Behörden bringen, was in der Regel Zeit vor Ort spart. Aus diesem Grund gibt es in den letzten Jahren immer mehr Angebote, ein Unternehmen online abzumelden. Informiere dich über die Möglichkeiten in deiner Stadt/Gemeinde!

Wenn du nicht in der Lage bist, dein Gewerbe persönlich abzumelden, hast du die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen.
Wenn du nicht in der Lage bist, dein Gewerbe persönlich abzumelden, hast du die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen.

In der Regel erheben die Behörden keine Gebühren für die Abmeldung. Die Behörden kümmern sich automatisch um die Meldung bei anderen zuständigen Behörden, wie dem Finanzamt, der Handelskammer oder der Berufsgenossenschaft. Der Gewerbetreibende muss hier keine weiteren Schritte unternehmen. Mit der Abmeldung wird der Eintrag im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister jedoch nicht automatisch gelöscht. Wer sein Unternehmen in einem dieser Register eingetragen hat, muss einen Notar beauftragen, die notwendigen Schritte zur Löschung einzuleiten.

Diese Dokumente sind erforderlich

Viele Gewerbeämter bieten einen formlosen Weg an, um dies bei der Gewerbeabmeldung anzuzeigen. Der Gewerbetreibende muss die folgenden Dokumente mitbringen, um sein Gewerbe abzumelden:

  • Gewerbeschein
  • Aktuelle Anmeldebestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eventuell eine Kopie eines Auszugs aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister.

Je nach Art des Gewerbes können die Behörden weitere Unterlagen verlangen. Welche das genau sind, erfährst du auf den Websites der jeweiligen Behörden.

Erteilung einer Vollmacht

Wenn du nicht persönlich erscheinen kannst, hast du die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. Auf diese Weise kann eine dritte Person die Gewerbeabmeldung vornehmen. Grundsätzlich ist für die Erteilung einer Vollmacht keine Form vorgeschrieben. 

Allerdings ist die schriftliche Form für den Besuch des Amtes vorzuziehen, da viele Ämter die mündliche Form nicht anerkennen. Eine einfache Formulierung, aus der hervorgeht, wer der Bevollmächtigte ist und wem er eine Vollmacht erteilt, ist ausreichend. In der Vollmacht muss ausdrücklich erwähnt werden, wofür die Vollmacht verwendet werden soll, zum Beispiel für die Abmeldung eines Unternehmens. 

Die bevollmächtigte Person muss alle für die Abmeldung erforderlichen Unterlagen mitbringen und außerdem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Die Abmeldung des Gewerbes bedeutet auch, dass alle damit verbundenen Lizenzen erlöschen
Die Abmeldung des Gewerbes bedeutet auch, dass alle damit verbundenen Lizenzen erlöschen

“Aufgeschobene Anmeldung” als Alternative

Bevor du dein Gewerbe abmeldest, solltest du sorgfältig überlegen, ob du das Unternehmen wirklich unwiderruflich und vollständig abmelden willst. Vielleicht möchtest du das Unternehmen irgendwann wiederbeleben. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Aussetzungserklärung abzugeben. Sie setzt das Gewerbe für einen unbestimmten Zeitraum aus. Allerdings ist nicht das Gewerbeamt der richtige Ansprechpartner für die Aussetzungserklärung, sondern das Finanzamt.

Die Abmeldung des Gewerbes bedeutet gleichzeitig, dass auch alle damit verbundenen Genehmigungen erlöschen. Wenn das Gewerbe nur ausgesetzt wird, ist das nicht der Fall. Wenn du das Gewerbe nach einiger Zeit wieder aufnimmst, musst du nicht alle Konzessionen erneut beantragen, wenn du das Gewerbe ruhend meldest. In vielen Fällen ist dies mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden.

Solange die Ruhendmeldung aktiv ist, ist der/die Gewerbetreibende in der Regel von allen Verpflichtungen, die das Gewerbe mit sich bringt, befreit. Es ist jedoch möglich, das Geschäft ohne große Schwierigkeiten wieder aufzunehmen.

Abmeldung eines Gewerbes: Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?

Wenn du im Gegenzug ein anderes Gewerbe aufnimmst oder deinen Status als Selbstständige/r nicht aufgibst, kannst du weiterhin die Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Auch wenn du wieder eine Beschäftigung suchst, kannst du in der privaten Krankenversicherung bleiben, wenn dein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (im Jahr 2020 sind das 62.550 Euro pro Jahr oder 5.212,50 Euro pro Monat). In jedem Fall ist ein PKV-Vergleich empfehlenswert, um den besten und günstigsten Versicherungsschutz für dich nutzen zu können.

Melde dein Gewerbe ab: Das muss noch erledigt werden!

Eine wesentliche formale Aufgabe ist mit der Abmeldung des Gewerbes beim zuständigen Amt erledigt. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt in der Regel automatisch, so dass du in dieser Hinsicht nicht aktiv werden musst. 

Abmeldung eines Gewerbes: Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?
Informiere Kunden & Lieferanten rechtzeitig & kündige alle Verträge

Wenn es später Fragen gibt, ist die Bestätigung der Abmeldung ein Dokument, das als Beweismittel verwendet werden kann. Natürlich erlöschen die steuerlichen Pflichten nicht mit dem Tag der Abmeldung. 

Nach der Gewerbeabmeldung müssen möglicherweise noch andere Dinge im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb erledigt werden. Die folgende Checkliste hilft dir, einen besseren Überblick zu behalten und nichts zu vergessen.

Checkliste für die Gewerbeabmeldung: Habe ich an alles gedacht?

Melde dein Gewerbe bei der zuständigen Behörde ab (eine Online-Anmeldung ist immer mit Abmelden.de möglich).

  • Wenn du deinen Geschäftsbetrieb einstellst: Informiere Kunden und Lieferanten rechtzeitig und kündige Verträge fristgerecht (Miete, Energielieferung etc.), und:
  • Richte einen Nachsendeauftrag ein, wenn der Betrieb an eine neue Adresse verlegt wird.
  • Mitgliedschaften kündigen, wenn langfristig andere Projekte verfolgt werden
  • den Internetauftritt des Unternehmens löschen oder aktualisieren
  • ggf. Abmeldung von GEZ– und GEMA-Gebühren (je nach Geschäftsbetrieb)
  • Veräußerung des Geschäftsbetriebs auf möglichst vorteilhafte Weise

Fazit

Bei der Schließung eines Geschäftsbetriebs sind viele Schritte erforderlich, wobei die Abmeldung des Geschäftsbetriebs der letzte Schritt ist. Vieles, was du bei der Gewerbeabmeldung erledigen musst, ist an bestimmte Fristen gebunden. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen, um Probleme bei der Geschäftsaufgabe zu vermeiden. Während des Prozesses müssen zum Beispiel langfristige Verträge gekündigt werden:

  • Verträge mit Telefon- und Internetanbietern
  • Versicherungsverträge
  • Rahmenverträge mit Kunden oder Lieferanten
  • Pachtverträge und die damit verbundenen Energielieferverträge
  • Werbeverträge
  • Bankkonten
  • Vollmachten

Der Gewerbetreibende muss den Aufgabegewinn oder -verlust ermitteln und ihn dem Finanzamt melden. Ein Steuerberater kann hier eine große Hilfe sein.

Auch die Arbeitnehmer müssen benachrichtigt werden. Hier ist es wichtig, Fristen einzuhalten, um weitere Probleme zu vermeiden. Ein Aufhebungsvertrag kann in manchen Fällen eine gute Alternative zur Kündigung sein.

Gut zu wissen!

Grundsätzlich sind die Verfahren zur Abmeldung eines Unternehmens nicht bundesweit einheitlich geregelt. Du wirst schon bei der Anmeldung deines Unternehmens festgestellt haben, dass die Kosten für diesen Verwaltungsakt nicht einheitlich gehalten werden. Deshalb solltest du dich frühzeitig über die allgemeinen Bedingungen und Möglichkeiten vor Ort informieren.

In principle, the procedures for deregistering a business are not uniformly regulated throughout Germany. You will have already noticed when registering your business that the costs for this administrative act are not uniformly held. Therefore, you should find out the general conditions and possibilities on-site early.

When do I have to deregister a trade?
Melde dein Unternehmen einfach und schnell mit Abmelden.de
ab

FAQ: Abmeldung eines Gewerbes – Was du wissen solltest

Wann muss ich ein Gewerbe abmelden?

Wenn du das Gewerbe dauerhaft aufgeben willst, musst du es abmelden, oder wenn du es in eine andere Stadt verlegst. Auch das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft (wie einer OHG oder GbR) kann zu einer Gewerbeabmeldung führen.

Gibt es eine Verpflichtung, ein Gewerbe abzumelden?

Ja, § 14 der Gewerbeordnung schreibt vor, dass du Änderungen am Gewerbe unverzüglich melden musst. Im Übrigen handeln Gewerbetreibende aus ihrem eigenen Interesse heraus. Die Verpflichtung zur Zahlung der (Gewerbe-)Steuer endet mit der Abmeldung. Denke daran, dass du die bis zum Datum der Abmeldung erzielten Umsätze noch in der kommenden Steuererklärung oder Gewerbesteuererklärung berücksichtigen musst).

Abmeldung eines Gewerbes: Kosten für diesen Verwaltungsakt?

Die Abmeldung eines Gewerbes ist ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt. Die Kosten sind nicht bundesweit einheitlich geregelt; sie liegen zwischen 20 und 25 Euro. In einigen Städten und Gemeinden ist die Gewerbeabmeldung gebührenfrei.

Kann ich ein Unternehmen online abmelden?

Reine Online-Abmeldungen sind noch nicht überall möglich, werden aber seit einigen Jahren immer häufiger. In Nordrhein-Westfalen kann ein Gewerbe vollelektronisch abgemeldet werden, allerdings ist dafür eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Online-Funktion des neuen Personalausweises kann z.B. zur rechtssicheren Legitimation genutzt werden. Wenn für die Abmeldung Dokumente benötigt werden, kannst du diese in der Regel hochladen. Alternativ kann die Gewerbeabmeldung auch auf herkömmliche Weise durchgeführt werden. Viele Gemeinden bieten jedoch bereits das erforderliche Formular für die Gewerbeabmeldung online zum Download an. Das unterschriebene Formular muss zusammen mit einem aktuellen Personalausweis persönlich vorgelegt werden.

Abmeldung eines Gewerbes: Was ist die Alternative?

Du kannst ein Gewerbe auf Antrag auch aussetzen. Auf diese Weise kannst du einen bestimmten Zeitraum überbrücken und dein Gewerbe zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Diese Alternative hat den Vorteil, dass etwaige Lizenzen nicht ablaufen. Nach einer Gewerbeabmeldung und einer erneuten Entscheidung nach ein paar Wochen würden wieder neue Kosten entstehen. Diese Alternative ist der sogenannte Aussetzungsbescheid, für den das Finanzamt der richtige Ansprechpartner ist.

Bitte bedenke, dass wir unser Bestes tun, um glaubwürdige und aktuelle Informationen bereitzustellen, aber wir sind kein offizieller Berater (im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, RDG) für Steuern, Rechtsfragen und Ähnliches. Unser Service ersetzt keine individuelle Beratung mit juristischem Beistand. Wir stellen digitale Tools und automatisierte Workflows zur Verfügung, die bei der Abmeldung des Wohnsitzes und den damit verbundenen notwendigen Schritten helfen.

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Anne Taylor-McLaughlin

Anne Taylor-McLaughlin

Anne steigert über die verschiedenen Online- und Social-Media-Kanäle den Bekanntheitsgrad des Unternehmens. Zusätzlich ist sie für die redaktionelle Planung und Durchführung zuständig.