Trotz der Zunahme des Radverkehrs und der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs durch Angebote wie das Deutschlandticket bleibt das Auto das beliebteste Verkehrsmittel in Deutschland. Am 1. Januar 2024 gab es mit rund 49,1 Millionen Pkw den höchsten Fahrzeugbestand in Deutschland – ein neuer Rekord (Quelle: Statista).
Für viele Haushalte gehört das Auto zur Grundausstattung. Doch was passiert mit dem Auto, wenn man auswandern möchte? Die Antwort hängt davon ab, wohin man zieht und was man mit dem Auto vorhat. Im folgenden Artikel erläutern wir verschiedene Szenarien und zeigen dir, wie du dein Auto auch online abmelden kannst.
Wenn du bereits im Ausland wohnst oder keine Zeit hast, dich persönlich um die Abmeldung zu kümmern, bietet Abmelden.de eine bequeme Lösung. Unser Service ist ideal für Kunden, die ihr Auto online abmelden möchten und keinen extra Termin dafür vereinbaren wollen – sei es, weil du bereits im Ausland bist oder einfach keine Zeit hast.
Auf einen Blick
- Bei einem Umzug ins Ausland muss das Auto in Deutschland abgemeldet werden.
- Die Abmeldung kann persönlich bei der Zulassungsstelle oder online mit Abmelden.de erfolgen.
- Erforderliche Dokumente sind der Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Kennzeichen und ein Personalausweis.
- Die Versicherung und Kfz-Steuer werden nach der Abmeldung automatisch informiert und beendet.
Wer muss sein Auto abmelden?
Du musst dein Auto abmelden, wenn du es verkaufst, stilllegst oder verschrottest und kannst dies bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland tun. Auch wenn du ins Ausland ziehst und deinen deutschen Wohnsitz aufgibst, musst du dein Auto abmelden.
Wie melde ich mein Auto ab?
Wenn du dein Auto abmelden möchtest, musst du vorher einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren.
In 13 der 16 Landeshauptstädte kannst du den Termin für die Abmeldung bequem online buchen. In einigen Städten ist auch eine Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon möglich. Bremen und Wiesbaden bieten nach wie vor eine Vor-Ort-Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung an.
In Städten wie Berlin, Hannover, Düsseldorf, Saarbrücken und München kann es zu längeren Wartezeiten kommen. In anderen Städten ist es aber möglich, noch am selben Tag einen Termin zu bekommen.
Gut zu wissen: Nach der Abmeldung informiert die Zulassungsstelle automatisch das Hauptzollamt und die Versicherung, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist.
KFZ online abmelden mit Abmelden.de
Du möchtest ein KFZ, das vor dem 01.01.2015 zugelassen wurde, online abmelden? Wir von Abmelden.de bieten dir einen unkomplizierten und komfortablen Service zur Fahrzeugabmeldung, der vollständig digital durchgeführt werden kann. Als erfahrener Dienstleister haben wir die Abmeldung von KFZ digitalisiert und arbeiten eng mit verschiedenen Zulassungsstellen in Deutschland zusammen.
Wenn du dich bereits im Ausland befindest oder die Abmeldung nicht selbst vornehmen möchtest, erledigen wir das gerne für dich. Nachdem du uns die notwendigen Unterlagen zur Abmeldung und die Kennzeichenschilder zugesandt hast, vereinbaren wir einen Termin bei der zuständigen Behörde.
Neue Termine sind in der Regel innerhalb von 6 Wochen ab Buchungsdatum verfügbar.
Die Abmeldung ist auch ohne Brief und Fahrzeugschein möglich. Unser Team führt die Abmeldung in deinem Namen mit einer Vollmacht durch. Nach der Abmeldung erhältst du eine digitale Bestätigung.
Die Kfz-Zulassungsstelle informiert automatisch deine Kfz-Versicherung und das Hauptzollamt über die Abmeldung, sodass du dich nicht weiter darum kümmern musst.
Zusätzlich bieten wir dir die Möglichkeit, die entwerteten Originalkennzeichen auf Wunsch an deine neue Adresse senden zu lassen.
Um dein KFZ online abmelden zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Vorder- und Rückseite der Kennzeichenschilder (Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugbrief)
- Unterschriebene Vollmacht (wird von uns ausgestellt)
- Wenn du dein Auto verschrottet hast, benötigen wir zusätzlich die entsprechende Bescheinigung der Verwertungsanlage.
Auch wenn dir bestimmte Unterlagen fehlen, können wir dein Fahrzeug trotzdem abmelden. In solchen Fällen stellen wir dir individuell angepasste Formulare zur Verfügung, die du nur noch unterschreiben musst.
Wir bieten dir einen einfachen und zuverlässigen Service, um dein Auto in Deutschland online abzumelden – egal, ob du dich bereits im Ausland befindest oder die Abmeldung aus anderen Gründen nicht selbst vornehmen kannst.
„Wir empfehlen dringend, das Kfz in Deutschland abzumelden, bevor es im Ausland zugelassen wird – dort werden oft die Fahrzeugpapiere eingezogen. Die Rückmeldung nach Deutschland funktioniert dabei nicht immer, und ohne die Originaldokumente wird die Abmeldung in Deutschland sehr kompliziert.
– Oliver Frankfurth
Auto selbst online abmelden: Voraussetzungen
Wenn dein Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, hast du den Vorteil, dass du es bequem online abmelden kannst. Dieser Vorgang ist besonders praktisch, wenn das Fahrzeug außer Betrieb genommen, verkauft oder verschrottet wird – ideal für alle, die wenig Zeit haben, beispielsweise wegen eines Umzugs.
Damit du dein Auto online abmelden kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Fahrzeugzulassung ab 2015: Auf den Nummernschildern deines Fahrzeugs befinden sich gestempelte Plaketten, unter denen ein Sicherheitscode verborgen ist. Diesen Code benötigst du für die Online-Abmeldung.
- Elektronischer Personalausweis (eID): Du musst einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID) besitzen. Zudem benötigst du ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Funktion und die Personalausweis-App des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.
- Zahlungsmöglichkeiten: Du musst in der Lage sein, die Gebühren für die Abmeldung online zu bezahlen (z. B. per Kreditkarte oder Giropay). Die genauen Kosten für die Auto-Abmeldung variieren je nach Gemeinde.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du den gesamten Prozess zur online abwickeln – schnell und unkompliziert.
Ein Auto online abmelden: So geht’s Schritt für Schritt
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du dein KFZ online abmelden – direkt über die Homepage der Zulassungsstelle deines Wohnorts. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Anmeldung bei der Zulassungsstelle: Melde dich auf der Website der Zulassungsstelle an. Um deine Identität sicher zu bestätigen, benötigst du deinen elektronischen Personalausweis, ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Funktion sowie die Personalausweis-App.
- Eingabe des Autokennzeichens: Gib dein Autokennzeichen ein, um den Abmeldeprozess zu starten.
- Sicherheitscode auf den Nummernschildern eingeben: Entferne die Sicherheitsabdeckung oder kratze das Siegel-Emblem auf den Nummernschildern ab, um den versteckten Sicherheitscode sichtbar zu machen. Diesen Code musst du dann eingeben.
- Sicherheitscode aus der Zulassungsbescheinigung Teil I: Rubble das weiße Feld auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) frei, um den siebenstelligen Sicherheitscode zu erhalten. Gib diesen ebenfalls ein.
- Bezahlung der Gebühren: Nachdem du alle erforderlichen Daten eingegeben hast, bezahlst du die Gebühr für die Auto-Abmeldung per Kreditkarte, Giropay oder einer anderen angebotenen Zahlungsmethode. Die genauen Kosten für die Abmeldung variieren je nach Zulassungsstelle.
- Abmeldebescheid erhalten: Sobald die Daten verarbeitet wurden, erhältst du den Abmeldebescheid per Post.
Gut zu wissen: Auch ältere Fahrzeuge können online abgemeldet werden, sofern sie nach dem 1.1.2015 neu zugelassen wurden (z. B. nach einer Wiederzulassung). Entscheidend ist das Datum der letzten Zulassung, nicht das Baujahr des Fahrzeugs.
Wenn du den Prozess nicht selbst durchführen möchtest, übernimmt Abmelden.de die KFZ-Abmeldung für dich. Wir kümmern uns um alle Formalitäten, und du kannst deine Formulare bequem online ausfüllen. Nach der erfolgreichen Abmeldung senden wir dir die Bestätigung per E-Mail zu. Auf Wunsch kannst du auch alle Originaldokumente erhalten.ne Sendungsverfolgung.
KFZ abmelden: was brauche ich?
Um dein Auto abzumelden, benötigst du folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
- Aktueller TÜV-Bericht
- Personalausweis oder Reisepass (bei Verwendung eines Reisepasses zusätzlich mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes)
- Verwertungsnachweis von einer zertifizierten Schrottauto-Annahmestelle (bei endgültiger Abmeldung)
Diese Dokumente sind immer erforderlich, unabhängig davon, ob du dein Fahrzeug nach der Abmeldung verkaufen, verschrotten oder anderweitig nutzen möchtest. Ohne diese Unterlagen ist die Auto-Abmeldung nicht möglich.
Tipp: Falls dir ein Dokument fehlt, ist es dennoch möglich, dein Auto abzumelden. In solchen Fällen kannst du mit einer Vollmacht und entsprechenden Ersatzdokumenten handeln. Wir bei Abmelden.de unterstützen dich auch in diesen Situationen.
Fehlende Unterlagen? Kein Problem! In vielen Fällen können wir trotzdem eine Lösung finden und dein Fahrzeug erfolgreich abmelden.e zusätzliche unterschriebene Dokumente, die wir individuell für dich vorbereiten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema KFZ abmelden
In diesem Abschnitt haben wir die Fragen beantwortet, die uns am häufigsten von unseren Kundinnen und Kunden gestellt wurden. Wurde deine Frage nicht beantwortet? Kontaktiere uns gerne über unseren Live-Chat oder per E-Mail.
Auto abmelden ohne Brief oder Fahrzeugschein: Ist das möglich?
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ist der Nachweis, dass man Eigentümer des Fahrzeugs ist. Die Abmeldung muss jedoch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) eingetragen werden. Wenn du diese Dokumente verloren oder verlegt hast, ist eine Abmeldung trotzdem möglich:
Du musst der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust vorlegen. Dann kannst du dein Auto auch ohne Brief und Fahrzeugschein abmelden. Am besten wendest du dich direkt an deine zuständige Zulassungsbehörde, um zu klären, welche Schritte in deinem konkreten Fall notwendig sind.
Kann ich mein Auto mit unvollständigen Unterlagen abmelden?
Wenn du nicht über alle Fahrzeugdokumente verfügst, weil das Fahrzeug im Ausland zugelassen ist und die dortigen Behörden einen Teil der Dokumente beschlagnahmt haben, kann dir die zuständige Zulassungsstelle in Deutschland weiterhelfen. In den meisten Fällen ist es auch möglich, das Fahrzeug von Deutschland aus abzumelden, wenn du den ausländischen Fahrzeugschein (KFZ-Anmeldung) vorlegst. Die Zulassungsstelle gibt dir genaue Anweisungen und stellt dir die notwendigen Unterlagen zur Verfügung, damit die Abmeldung reibungslos verläuft.
Auto online abmelden lassen: Ist eine Vollmacht notwendig?
Du kannst dein Auto auch von einer anderen Person abmelden lassen. In der Regel ist dafür keine Vollmacht erforderlich. Entscheidend ist, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgelegt wird. Die Zulassungsstelle geht in diesem Fall davon aus, dass der Inhaber des Fahrzeugbriefs berechtigt ist, das Fahrzeug abzumelden.
Es ist jedoch ratsam, im Voraus bei der zuständigen Behörde nachzufragen, welche Unterlagen benötigt werden. Manche Zulassungsstellen verlangen immer noch eine schriftliche Vollmacht oder zusätzliche Nachweise, wie einen Kaufvertrag oder einen Erbschein, je nach Situation.
Auto online abmelden: Kosten
Die Kosten für die Abmeldung eines Fahrzeugs sind in Deutschland gering. In der Regel zahlst du zwischen sieben und zehn Euro für die Abmeldung und damit weniger als für die Anmeldung.
Wenn du das Auto bei derselben Zulassungsstelle abmeldest, bei der du es auch angemeldet hast, sind die Kosten oft niedriger – sie liegen meist zwischen fünf und sieben Euro. Wenn du das Auto bei einer anderen Zulassungsstelle abmeldest, können die Kosten etwa zehn bis zwölf Euro betragen.
Was passiert nach der KFZ Abmeldung?
Du fragst dich: Kann ich mein abgemeldetes Fahrzeug noch fahren? Die Antwort lautet: Ja, aber nur bis zum Ende des Abmeldetages. Bis dahin darfst du das Auto problemlos zum Schrottplatz, zum Händler oder nach Hause fahren. Voraussetzung dafür ist, dass deine Kfz-Haftpflichtversicherung diese Fahrt noch abdeckt.
Es ist daher wichtig, dich vorab über die Bedingungen deiner Versicherungspolice zu informieren, um sicherzugehen, dass du rechtlich abgesichert bist.
Kann ich mein Auto überall abmelden?
Ja, du kannst dein Auto bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland abmelden. Im Gegensatz zur An- oder Ummeldung, die an die Zulassungsstelle deines Wohnortes gebunden ist, hast du bei der Abmeldung die freie Wahl. Das heißt, du kannst dein Fahrzeug an jedem Ort in Deutschland abmelden.
Wenn du den Service von Abmelden.de buchst, übernehmen wir die Abmeldung für dich – egal wo du bist. Unser Kundenservice steht dir bei allen Fragen zur Seite und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Was passiert wenn ich mein Auto vor dem Umzug verkaufe?
Ja, du kannst dein Fahrzeug vor deinem Umzug verkaufen. In diesem Fall muss der neue Käufer das Fahrzeug abmelden oder auf sich ummelden. Du bist nicht verpflichtet, dein Fahrzeug selbst abzumelden. Es ist jedoch wichtig, dass du die Kfz-Zulassungsstelle, deine Versicherung und die Kfz-Steuer (Zoll) über den Verkauf informierst, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. So stellst du sicher, dass du nach dem Verkauf nicht mehr für das Fahrzeug haftbar bist.Auto abmelden lassen: Vollmacht notwendig?
Ein Auto abmelden: Versicherung und Steuer
Nach der Abmeldung deines Fahrzeugs informiert die Zulassungsbehörde automatisch sowohl deine Kfz-Versicherung als auch das Finanzamt. Falls du sicherstellen möchtest, dass die Informationen bei deiner Versicherungsgesellschaft ankommen, kannst du die Abmeldebescheinigung zusätzlich selbst an deinen Versicherer schicken.
Die Kfz-Versicherung wird für 18 Monate ausgesetzt
Eine Kündigung deiner Kfz-Versicherung ist nach der Abmeldung nicht notwendig. Durch die Abmeldung ruht deine Versicherung für 18 Monate. In dieser Zeit musst du keine Prämien zahlen. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen – allerdings nur für den Stellplatz des Fahrzeugs. Solltest du dein Fahrzeug innerhalb dieser 18 Monate wieder anmelden, wird der volle Versicherungsschutz automatisch reaktiviert.
Nach Ablauf der 18 Monate ohne Neuanmeldung erlischt die Versicherung automatisch und ohne dass eine gesonderte Kündigung erforderlich ist.
Auto abmelden Kennzeichen behalten
Bei der Abmeldung deines Fahrzeugs werden die Prüfplakette und das Dienstsiegel der Zulassungsbehörde von den Kennzeichenschildern entfernt, wodurch diese unbrauchbar werden. Du kannst dann entscheiden, ob du die Kennzeichenschilder mitnehmen oder entsorgen lassen möchtest.
Tipp: Wenn du planst, nach der Abmeldung ein neues Auto mit dem gleichen Kennzeichen anzumelden, solltest du das gewünschte Kennzeichen direkt vor Ort reservieren. So kannst du sicher sein, dass es dir weiterhin zur Verfügung steht.
Ein Auto abmelden, wenn man umzieht – ist das notwendig?
Wenn du innerhalb Deutschlands umziehst, musst du dein Auto nicht abmelden. Es genügt, das Fahrzeug am neuen Wohnort umzumelden. Beachte aber, dass du in deinem neuen Wohnsitzland nicht unbegrenzt mit einem deutschen Kennzeichen fahren darfst. Innerhalb der EU gilt die Regel, dass du bis zu 180 Tage außerhalb Deutschlands mit einem deutschen Kennzeichen fahren darfst. Danach musst du das Fahrzeug in deinem neuen Land anmelden.
Wie melde ich mein Auto online ab, wenn ich im Ausland bin?
Du kannst dein Fahrzeug in Deutschland bei jeder Zulassungsstelle oder über deren Online-Portal abmelden. Eine Abmeldung im Ausland, zum Beispiel über die deutschen Auslandsvertretungen, ist in der Regel nicht möglich.
Die Abmeldung solltest du am besten persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle vornehmen. Es ist aber auch möglich, eine andere Person damit zu beauftragen. Anders als bei der An- und Ummeldung benötigt der Bevollmächtigte für die Abmeldung keine Vollmacht.
Wenn du niemanden in Deutschland hast, der die Abmeldung für dich erledigen kann, empfiehlt es sich, den Service eines Dienstleisters wie Abmelden.de zu nutzen.
Das Team von Abmelden.de übernimmt die Abmeldung für dich. Mit einer Vollmacht kümmern wir uns um alle Formalitäten. Nach erfolgter Abmeldung erhältst du von uns eine digitale Bestätigung, sodass du alles bequem im Blick hast.
Kann ich mein Auto in Deutschland behalten, wenn ich ins Ausland ziehe?
Wenn du ins Ausland ziehst, kannst du dein Auto weiterhin auf deinen Namen in Deutschland zulassen, solange du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst. Wenn du dein Auto jedoch abmeldest, kann es nicht mehr auf deinen Namen zugelassen bleiben. Ein bereits zugelassenes Fahrzeug kann jedoch weiterhin von einem Bevollmächtigten gefahren werden.
Die Abmeldung kann bei jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland oder über deren Online-Portal erfolgen. Eine Abmeldung im Ausland, zum Beispiel über die deutschen Auslandsvertretungen, ist in der Regel nicht möglich.
Bei einem Umzug innerhalb der Europäischen Union kann das Fahrzeug problemlos mitgenommen werden. Auswanderer benötigen im Zielland allerdings eine Kfz-Haftpflichtversicherung, eine technische Untersuchung durch den dortigen TÜV und eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den europäischen Betriebsvorschriften entspricht. In einigen Ländern kann sogar der Schadenfreiheitsrabatt aus Deutschland mitgenommen werden.
Eine Ab- oder Ummeldung ist nicht erforderlich, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst und dein Aufenthalt im EU-Ausland weniger als sechs Monate dauert. In diesem Fall kannst du dein Fahrzeug weiterhin in Deutschland zulassen und musst im Zielland keine Kfz-Steuer zahlen.
Wie kann ich mein Auto mitnehmen, wenn ich Deutschland verlasse?
Innerhalb der Europäischen Union kannst du dein Fahrzeug problemlos mitnehmen. Es gibt jedoch einige Anforderungen, die Auswanderer erfüllen müssen:
- Kfz-Haftpflichtversicherung im Zielland
- Technische Überprüfung durch den örtlichen TÜV
- Eine Erklärung, dass das Auto den europäischen Betriebsvorschriften entspricht
Auto mitnehmen bei Auswanderung auf einen anderen Kontinent
Wenn du in Länder wie die USA, Südamerika oder Australien auswandern möchtest, musst du dein Auto verschiffen. Das ist mit erheblichen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden:
- Transportkosten: Der Versand kostet zwischen 1.500 und 2.500 Euro.
- Zusätzliche Gebühren: Hinzu kommen verschiedene Gebühren im dreistelligen Bereich.
- Umrüstung: Dein Auto muss den Sicherheitsvorschriften des Ziellandes entsprechen. In den USA sind beispielsweise Seitenaufprallschutz, Stoßstangenschutz und weitere Anpassungen erforderlich. Die Umrüstung kann teuer werden, wenn dein Fahrzeug nicht den Vorgaben entspricht.
- Zollgebühren: Auch Zollgebühren und Einfuhrformalitäten müssen berücksichtigt werden. Zudem ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich.
Der Aufwand und die Kosten lohnen sich in vielen Fällen nicht. Daher ist es oft sinnvoller, das Auto in Deutschland zu verkaufen und im Zielland ein neues Fahrzeug zu erwerben. Den Verkaufserlös kannst du als Anzahlung für ein Auto im Ausland nutzen.
Länderspezifische Besonderheiten
In einigen Ländern, wie z. B. Uruguay, ist die Einfuhr von Autos für Privatpersonen stark eingeschränkt. Nur bestimmte Personengruppen wie Rentner oder Personen mit festem Wohnsitz und nachweisbarem Einkommen dürfen ein Fahrzeug importieren. Informiere dich unbedingt über die Zollbestimmungen deines Ziellandes, bevor du Deutschland verlässt, da dein Auto andernfalls vom Zoll beschlagnahmt werden könnte.
Temporäre Kennzeichen: Was Sie wissen müssen
In Deutschland gibt es zwei Haupttypen von temporären Kennzeichen: Überführungskennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
Ein Ausfuhrkennzeichen für z. B. 30/90 Tage (wodurch das Auto automatisch in Deutschland abgemeldet wird) kann den Prozess erleichtern – aber das muss vor der Ausreise erledigt werden.“
– Oliver Frankfurth
Überführungskennzeichen
Das Überführungskennzeichen auch Kurzzeitkennzeichen ist eine befristete Zulassung für Fahrzeuge, die seit 1998 in Deutschland verfügbar ist und häufig für private Zwecke genutzt wird. Es ersetzt das rote Kennzeichen, das nur für den gewerblichen Gebrauch bestimmt ist. Ein Kurzzeitkennzeichen kann maximal 5 Tage lang verwendet werden und ist für Überführungen, Probefahrten oder Fahrten zur technischen Abnahme (TÜV/HU) gedacht.
Das Kurzzeitkennzeichen ist in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union gültig, da eine EU-weite Anerkennungspflicht besteht. In einigen Ländern außerhalb der EU, wie Bosnien, Iran, Mazedonien, der Schweiz und Weißrussland, wird das Kennzeichen toleriert. Es gibt jedoch keine Garantie, dass es als offizielles Dokument anerkannt wird. Es wird empfohlen, die Bedingungen des jeweiligen Ziellandes genau zu prüfen. (Quelle: Bußgeldkatalog)
Benötigte Dokumente:
- Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für bis zu fünf Tage
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
- Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
- Vollmacht, wenn eine andere Person das Fahrzeug anmeldet
- Bei Unternehmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Die Beantragung kann bei jeder örtlichen Zulassungsstelle oder online erfolgen. Ein Vorteil des Kurzzeitkennzeichens ist, dass es nicht nur am Wohnort, sondern auch am Standort des Fahrzeugs beantragt werden kann. Dies erleichtert spontane Käufe, da keine Rückreise zum Heimatort erforderlich ist.
Kosten:
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich zusammen aus:
- Anmeldegebühr: ca. 13,10 Euro
- Versicherungskosten: etwa 30 Euro (ggf. zusätzlich 50 Euro für die Grüne Karte)
- Nummernschilder: etwa 20-30 Euro
- Insgesamt können die Kosten zwischen 60 und 110 Euro liegen. Wenn Sie das Kennzeichen online beantragen, können weitere Gebühren für den Versand hinzukommen.
Ausfuhrkennzeichen
Ein Ausfuhrkennzeichen, auch als Zollkennzeichen bekannt, ist ein amtliches Kennzeichen für Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland exportiert werden sollen. Es ist verpflichtend für alle fahrtüchtigen Fahrzeuge von Privatpersonen, die ins Ausland überführt werden. Dieses Kennzeichen wird bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beantragt und ist je nach Versicherungsschutz mindestens zwei Tage und maximal zwölf Monate gültig. (Quelle: Bußgeldkatalog)
Voraussetzungen und Beantragung:
Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (bei Vertretung zusätzlich Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuerzahlung
Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist Pflicht, wobei Teil- oder Vollkaskoversicherungen seltener angeboten werden und in der Regel teurer sind. Die Versicherung kann online abgeschlossen werden, allerdings wird dafür keine eVB-Nummer, sondern eine Doppelkarte benötigt.
Kosten und Gültigkeit:
Die Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen setzen sich aus mehreren Gebühren zusammen:
- Versicherungskosten: Variieren je nach Anbieter und Dauer (z.B. ca. 90 Euro für 30 Tage)
- Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle: Zwischen 20 und 50 Euro, abhängig vom Bundesland
- Kosten für die Kennzeichenerstellung: Je nach Anbieter unterschiedlich
- Kfz-Steuer: Wird per SEPA-Lastschrift oder direkt beim Zollamt entrichtet
Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens endet mit dem Ablauf der Versicherungslaufzeit, maximal jedoch nach zwölf Monaten.
Antragstellung und Ablauf:
Der Antrag für das Ausfuhrkennzeichen erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle oder online über deren Portal. Es ist wichtig, die Entstempelung des Fahrzeugs und die Zahlung der Kfz-Steuer rechtzeitig vorzunehmen, um Verzögerungen zu vermeiden. Wenn Sie den Antrag nicht persönlich stellen können, ist es möglich, eine bevollmächtigte Person damit zu beauftragen.
Ein Ausfuhrkennzeichen ist besonders dann erforderlich, wenn Sie Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland exportieren möchten und sicherstellen wollen, dass es ordnungsgemäß zugelassen ist, bis es das Zielland erreicht.
Bitte bedenke, dass wir unser Bestes tun, um glaubwürdige und aktuelle Informationen bereitzustellen, aber wir sind kein offizieller Berater (im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, RDG) für Steuern, Rechtsfragen und Ähnliches. Unser Service ersetzt keine individuelle Beratung mit juristischem Beistand. Wir stellen digitale Tools und automatisierte Workflows zur Verfügung, die bei der Abmeldung des Wohnsitzes und den damit verbundenen notwendigen Schritten helfen.
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