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Rentenversicherung auszahlen lassen als AuslĂ€nder – So geht’s

  • 15 min read

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Wer kann sich die gesetzliche Rente auszahlen lassen?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist kein Freund der Beitragserstattung. Darum gibt es sehr spezifische Voraussetzungen, die erfĂŒllt sein mĂŒssen, um die Rente rĂŒckerstatten zu lassen.

Einerseits möchte die gesetzliche Rentenversicherung verhindern, dass sich Menschen voreilig fĂŒr die Beitragserstattung entscheiden, da man somit sein VersicherungsverhĂ€ltnis vollstĂ€ndig und unwiderruflich auflöst. Man verliert also alle RentenansprĂŒche in der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Andererseits handelt es sich oft um große Summen Geld, die rĂŒckerstattet werden, was bestimmt auch einen großen Teil dazu beitrĂ€gt, dass der Prozess der RĂŒckerstattung langwierig, kompliziert und unĂŒbersichtlich ist.

GrundsĂ€tzlich ist es nur drei Personengruppen vorbehalten, sich die RentenbeitrĂ€ge auszahlen zu lassen: 

  1. Beamte und beamtenÀhnliche Personen
  2. Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, jedoch die allgemeine Wartezeit nicht erfĂŒllen 
  3. AuslÀnder, die in Deutschland gearbeitet haben und wieder auswandern

Aber auch innerhalb dieser drei Gruppen gibt es etliche Voraussetzungen, die erfĂŒllt sein mĂŒssen, um fĂŒr die RentenrĂŒckerstattung qualifiziert zu sein. 

In diesem Artikel möchten wir uns spezifisch mit den Voraussetzungen von AuslĂ€ndern, die in Deutschland gearbeitet haben und sich entscheiden, Deutschland wieder zu verlassen, auseinanderzusetzen. 

Kann man sich seine Rente auszahlen lassen, wenn man auswandert?

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Du kannst dir deine geleisteten BeitrĂ€ge zur Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen, wenn du die folgenden drei Grundvoraussetzungen erfĂŒllst: 

  • Du darfst in Deutschland nicht mehr beitragspflichtig sein
  • Die letzte Beitragszahlung muss mindestens 24 Monate her sein
  • Du hast keine Möglichkeit, freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen

Ob du die Möglichkeit hast, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen oder nicht, hÀngt von deiner Staatsangehörigkeit und deinem aktuellen Wohnort ab. Die Deutsche Rentenversicherung unterteilt die potenziell Berechtigten in vier verschiedene Gruppen ein:

  • Deutsche StaatsbĂŒrger & StaatsbĂŒrgerinnen
  • EWR BĂŒrgerinnen & BĂŒrger, sowie Schweiz und Vereinigtes Königreich (UK)
  • Vertragsstaaten 
  • Nicht-Vertragsstaaten

Diese werden wir dir im nÀchsten Abschnitt vorstellen und erklÀren welche LÀnder zu der jeweiligen Gruppe gehören.

RentenbeitrĂ€ge auszahlen lassen – Wer ist berechtigt?

Ob du die Kriterien fĂŒr die RĂŒckerstattung deiner gesetzlichen Rente erfĂŒllst oder nicht kommt vor allem darauf an welche StaatsbĂŒrgerschaft du hast und in welchem Land du jetzt deinen Wohnsitz hast. Denn diese Faktoren entscheiden darĂŒber, ob du berechtigt bist freiwillige BeitrĂ€ge in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kannst. Denn wenn dies der Fall ist, bist du nicht berechtigt dir deine RentenbeitrĂ€ge auszahlen zu lassen.

Rentenversicherung auszahlen lassen: Deutsche StaatsbĂŒrger & StaatsbĂŒrgerinnen

German citizens

Als deutscher StaatsbĂŒrger oder StaatsbĂŒrgerin bist du leider nicht berechtigt fĂŒr diese Art der RĂŒckerstattung. Wenn du einen deutschen Pass hast, hast du immer die Möglichkeit, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen, bis du das Rentenalter erreichst, egal wo du gerade wohnst. Deshalb haben deutsche Staatsangehörige in der Regel keinen Anspruch auf eine Rentenerstattung. Das gilt auch fĂŒr die doppelte StaatsbĂŒrgerschaft.

Als Deutsche oder Deutscher kannst du dir, wie oben beschrieben deine BeitrĂ€ge nur auszahlen lassen, wenn du einen Beamtenstatus hast oder, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast, jedoch die allgemeine Wartezeit nicht erfĂŒllst. 

Rentenversicherung auszahlen lassen: EWR BĂŒrgerinnen & BĂŒrger, Schweiz & UK

Wenn du in einem Land im EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum wohnst oder eine EWR StaatsbĂŒrgerschaft hast, hast du nur eine sehr geringe Chance auf eine erfolgreiche RentenrĂŒckerstattung.

EWR ist die AbkĂŒrzung fĂŒr EuropĂ€ischer Wirtschaftsraum, der alle 27 EU-LĂ€nder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst. Die Schweiz ist weder Teil der EU noch des EWR. Dennoch ist sie durch viele VertrĂ€ge mit der EU verbunden, was bedeutet, dass Schweizer BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in den meisten Bereichen mit EU-BĂŒrgern gleichgestellt sind. Die gleiche Regel gilt seit dem Brexit auch fĂŒr das Vereinigte Königreich.

Gehörst du zu dieser Gruppe, kannst du deine Rente erst dann beziehen, wenn du das deutsche Rentenalter erreicht hast. Wenn du keinen Anspruch auf eine “normale” deutsche Rente hast, kannst du eine Erstattung beantragen.

Voraussetzung fĂŒr eine Erstattung ist, dass du mindestens fĂŒnf Jahre in das Rentensystem eingezahlt hast. Ab 2023 liegt das Renteneintrittsalter in Deutschland bei 66 Jahren, wird aber bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Wenn du BĂŒrger eines EWR-Landes, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs bist, kannst du auch freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzahlen, bis du das Rentenalter erreicht hast. Eine Erstattung der deutschen Rente ist daher erst möglich, wenn du das Rentenalter erreicht hast.

Welche LÀnder zÀhlen zum EuropÀischen Wirtschaftsraum (EWR)?

Welche lÀnder gehören zum EWR - europÀischen Wirtschaftsraum

Rentenversicherung auszahlen lassen: Vertragsstaaten

Die Vertragsstaaten sind LĂ€nder, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben. 

Als BĂŒrger eines Vertragsstaates hast du Anspruch auf die Rentenerstattung, wenn:

  • Du weniger als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hast und jetzt in einem Vertragsstaat oder Nicht-Vertragsstaat lebst 

oder

  • Du mehr als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hast und jetzt in einem Nicht-Vertragsstaat lebst 

Welche LĂ€nder zĂ€hlen zu den Vertragsstaaten? 

Mit welchen LĂ€ndern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen

Rentenversicherung auszahlen lassen: Nicht-Vertragsstaaten

Wenn dein Land weder zu den EWR-LĂ€ndern noch zu den Vertragsstaaten gehört, gilt es als Nicht-Vertragsstaat. Zu den Nicht-Vertragsstaaten gehören alle Staaten, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben. Das bedeutet, als StaatsbĂŒrgerin oder StaatsbĂŒrger eines Nicht-Vertragsstaates, unabhĂ€ngig von deinem momentanen Wohnort, ist es dir so gut wie nicht möglich freiwillige BeitrĂ€ge in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Darum ist hier auch deine Chance auf eine erfolgreiche RĂŒckerstattung so hoch.

Du hast sehr gute Chancen auf eine RĂŒckerstattung deiner Rente, wenn:

  • du jetzt in einem Vertragsstaat lebst. UnabhĂ€ngig davon, wie viele Jahre du in Deutschland gearbeitet hast.

oder

  • du jetzt in einem Nichtvertragsstaat lebst. Es spielt keine Rolle, wie viele Jahre du in Deutschland gearbeitet hast.

Welche LĂ€nder zĂ€hlen zu den Nicht-Vertragsstaaten? 

Alle LĂ€nder, die weder zu den Vertragsstaaten noch zum europĂ€ischen Wirtschaftsraum gehören, zĂ€hlen zu den Nicht-Vertragsstaaten. Solche LĂ€nder sind zum Beispiel Russland, die Mongolei, Kasachstan, alle afrikanischen LĂ€nder, der Irak, Iran, Saudi Arabien, Peru, Argentinien und Bolivien, Mexiko und Korea. Und es gibt noch mehr.

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Wie viel gesetzliche Rente kann ich mir erstatten lassen?

Die Deutsche Rentenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems und sichert Menschen im Alter, bei Krankheit oder bei Arbeitslosigkeit ab. Ist man in Deutschland angestellt, erwirbt man quasi automatisch das Recht auf diese Sozialleistung. Das Geld, das in das Sozialversicherungssystem fließt, dient der Finanzierung von Rentenleistungen

In Deutschland zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens als Versicherungsbeitrag in die Rentenversicherung ein. – So finanziert sich die Rentenversicherung. 

Der Prozentsatz betrĂ€gt im Jahr 2022 – 9,3% fĂŒr Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Also fließen insgesamt 18,6% des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers in die Rentenversicherung.
2023 soll der Beitrag etwas steigen, auf 18,7%

Du kannst dir allerdings nur den Rentenbeitrag auszahlen lassen, den du in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast – also im Jahr 2022 9,3%. 

Die Höhe der Rentenzahlung hĂ€ngt davon ab, wie viele Monate du in Deutschland gearbeitet hast und wie hoch dein Bruttoeinkommen war. Denn du hast jeden Monat bis zu einer bestimmten Bemessungsgrenze (7050€) 9,3 % deines Einkommens an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt. 

Rente auszahlen lassen Rechner

Bevor du darĂŒber nachdenkst dir deine RentenbeitrĂ€ge erstatten zu lassen, kannst du ausrechnen, wie viel Geld du erwarten kannst. Das kannst du beispielsweise mit unserem  Renten-RĂŒckerstattungs-Rechner machen. DafĂŒr musst du nur eingeben, wie hoch dein monatliches Bruttoeinkommen war & wie viele Monate du in Deutschland gearbeitet hast. Der Rechner Multipliziert die Werte miteinander und anschließend mit dem Prozentsatz, den du von deinem Bruttogehalt in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. 

Probier es aus!

Beitragserstattung Rentenversicherung beantragen – wie geht das?

SCHRITT 1: Eignung ĂŒberprĂŒfen

Der Prozess der Beitragserstattung ist tatsĂ€chlich ziemlich kompliziert und langwierig. Als erstes solltest du dir 100% sicher sein, dass du qualifiziert bist fĂŒr die Auszahlung deiner RentenbeitrĂ€ge. Sonst machst du dir viel Aufwand fĂŒr nichts. Nutze dafĂŒr gerne unseren Eignungstest. 

Wenn du das gesetzliche Rentenalter in Deutschland noch nicht erreicht hast, musst du eine 24-monatige Wartefrist erfĂŒllen, die in dem Monat nach deinem letzten Beitrag zur Rentenversicherung beginnt. Bitte beachte: Auch wenn du die 24-monatige Wartezeit erfĂŒllt hast, kannst du erst dann einen Antrag stellen, wenn du Deutschland verlassen hast. Zur Erinnerung: Du hast keinen Anspruch auf eine Rentenerstattung, solange du in einem der EWR Staaten wohnst. Die Schweiz und auch das Vereinigte Königreich,  werden, selbst nach dem Brexit genauso behandelt.

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SCHRITT 2: Antrag auf Beitragserstattung

FĂŒlle das korrekte Antragsformular und die zusĂ€tzlichen Dokumente, wie Lebens und Staatsangehörigkeitsnachweis (seit der Corona Pandemie), ZahlungserklĂ€rung und ZahlungsermĂ€chtigung aus und lasse die nötigen Abschnitte beispielsweise von einem Notar bestĂ€tigen. Lass dir dann deine persönlichen Daten (Reisepass/Personalausweis und Wohnsitznachweis) von einer lokalen Behörde oder einer deutschen Botschaft beglaubigen. Auch wenn die Botschaft weit von deinem Wohnort entfernt ist, beschleunigt dies das Verfahren und du wirst normalerweise nicht aufgefordert, weitere Nachweise vorzulegen. Wenn du keine Lust hast, dich mit der deutschen BĂŒrokratie herumzuschlagen, kannst du dich gerne an uns wenden, damit wir dir helfen. 

SCHRITT 4: Dokumente sammeln & versenden

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Wenn du die Formulare ausgefĂŒllt hast, fĂŒge eine beglaubigte Kopie deines Reisepasses und deines Wohnsitznachweises hinzu. Weitere Dokumente, wie die AbmeldebestĂ€tigung deiner letzten deutschen Adresse, deine Sozialversicherungskarte oder deine Lohnsteuerbescheinigung sollten ebenfalls hinzugefĂŒgt werden. Zudem ist es sehr sinnvoll einen Versicherungsnachweis bei deiner Krankenkasse zu beantragen. Anhand dieses Datensatzes kann ĂŒberprĂŒft werden, ob alle in der Vergangenheit geleisteten BeitrĂ€ge aufgefĂŒhrt sind, bevor der eigentliche Erstattungsantrag gestellt wird. Wir empfehlen dir, deine Unterlagen mit Sendungsverfolgung zu schicken, damit sie nicht verloren gehen und du den BestĂ€tigungsabschnitt erneut machen musst.

Hinweis: Du kannst die ausgefĂŒllten und unterschriebenen AntrĂ€ge entweder per Post an den RentenversicherungstrĂ€ger senden oder sie in einer der örtlichen Beratungsstellen in Deutschland abgeben.

SCHRITT 5: RĂŒckerstattung RentenbeitrĂ€ge

Sei geduldig. Sobald die Deutsche Rentenversicherung deinen Fall geprĂŒft hat, was bis zu sechs Monate dauern kann, schickt sie einen Brief mit einem “Bescheid” an die Adresse, die du im Antragsformular angegeben hast. Darin werden die Beitragszeiten und die Höhe der Erstattung aufgefĂŒhrt. Außerdem wird der Betrag automatisch an dich ĂŒberwiesen. Wenn sich dein Bankkonto außerhalb Deutschlands befindet, wartet die Rentenbehörde nach dem Versand des Bescheids weitere 2 Monate, bevor sie das Geld an dich ĂŒberweist. PrĂŒfe sorgfĂ€ltig, ob der Beitragszeitraum korrekt ist! Manchmal deckt er nicht den gesamten Zeitraum ab. In diesem Fall solltest du sofort antworten oder anrufen, um sicherzustellen, dass du die volle Erstattung erhĂ€ltst.

Hinweis: Achte außerdem darauf, dass du innerhalb der Frist antwortest. Wenn die Frist verstrichen ist, bedeutet das rechtlich gesehen, dass du den Inhalt der Mitteilung akzeptierst. Auch wenn der Bescheid unvollstĂ€ndig ist, kannst du keine weiteren Änderungen vornehmen oder eine vollstĂ€ndige Erstattung verlangen! 

Rentenversicherung RĂŒckerstattung AuslĂ€nder – FAQ

Kann man sich als AuslÀnder seine Rente auszahlen lassen?

Ja das kannst du. Wenn du in Deutschland gelebt und in einem AnstellungsverhÀltnis gearbeitet hast. Denn du hast jeden Monat einen bestimmten Prozentsatz deines Bruttogehalts in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Diesen Betrag kannst du dir zwei Jahre nachdem du dein ArbeitsverhÀltnis beendet hast auszahlen lassen.

Du bist fĂŒr die RĂŒckerstattung deiner Rente geeignet, wenn du nicht mehr berechtigt bist freiwillige BeitrĂ€ge in die Rentenversicherung in Deutschland einzuzahlen. Das ist abhĂ€ngig davon, welche StaatsbĂŒrgerschaft du hast und in welchem Land du wohnst. Mache einen Eignungstest.

Wie bekommt man RentenbeitrĂ€ge zurĂŒck?

How to get pension Refund Germany

FĂŒr die RĂŒckerstattung der RentenbeitrĂ€ge musst du bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllen. Bist du fĂŒr die RĂŒckzahlung der RentenbeitrĂ€ge qualifiziert kannst du einen Antrag stellen. FĂŒr den Antrag musst du verschiedene Formulare ausfĂŒllen & bestĂ€tigen lassen, deinen Wohnsitznachweis und deinen Reisepass oder Personalausweis beglaubigen lassen und weitere bestĂ€tigende Dokumente an die Deutsche Rentenversicherung senden. Der Prozess dauert in der Regel ein halbes Jahr. Die ausgefĂŒllten Unterlagen kannst du an folgende Adresse senden. 

Die Adresse lautet: 
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin

Wie viele Jahre muss ich in Deutschland gearbeitet haben, um mir meine Rente auszahlen zu lassen?

Es spielt keine Rolle, wie viele Jahre du in Deutschland gearbeitet hast. Es kommt darauf an, wie lange du schon keine RentenbeitrÀge mehr zahlst und, ob du berechtigt bist freiwillige BeitrÀge zu zahlen. Mache den Eignungstest!

Wer ist qualifiziert fĂŒr die RentenrĂŒckerstattung?

Kurz: Personen, die seit mindestens zwei Jahren keine RentenbeitrĂ€ge mehr zahlen und auch nicht fĂŒr die freiwillige Versicherung berechtigt sind.

Lang: Erstattungsberechtigt sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitze und  ihren gewöhnlichen Aufenthalt (wieder) im Ausland haben. ZusĂ€tzlich dĂŒrfen sie nach ĂŒberstaatlichen oder zwischenstaatlichen Regelungen nicht zur freiwilligen Rentenversicherung berechtigt sein. Nach dem Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten können sich die Berechtigten mit den richtigen Formularen und Dokumenten bei der Deutschen Rentenversicherung melden. 

Da es einige Zeit in Anspruch nimmt die richtigen Formulare auszufĂŒllen und die benötigten Dokumente zusammenzusammeln, beglaubigen oder bestĂ€tigen zu lassen, empfehlen wir mit dem Prozess schon etwas vor dem Ablauf der 24 Kalendermonate zu beginnen. Wir rechnen gerne 3-6 Monate fĂŒr den Prozess des Antrags ein.

Auszahlung Rentenversicherung: Wie schnell kann ich mir mein Geld auszahlen lassen?

How long does it take to get pension refund

Das Rentenerstattungsverfahren in Deutschland kann nach 24 Kalendermonaten eingeleitet werden. Es mĂŒssen also mindestens zwei Jahre vergangen sein, seit du zuletzt BeitrĂ€ge in die Deutsche Rentenversicherung gezahlt hast. 

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, kann es ein – sechs Monate dauern, bis du eine Antwort von der Deutschen Rentenversicherung erhĂ€ltst. In dieser Nachricht wird dir mitgeteilt, ob du deine Erstattung erhĂ€ltst und wenn ja, in welcher Höhe. 

Wenn du in deinem Antrag ein deutsches Bankkonto angibst, wird die Überweisung schneller erfolgen. Möchtest du, dass das Geld auf ein auslĂ€ndisches Konto ĂŒberwiesen wird, kann es bis zu zwei Monate dauern, bis du endlich dein Geld bekommst. Aber es wird sich lohnen!

Kann ich die Rentenerstattung online beantragen?

Normalerweise kann die Renten-Erstattung nicht online beantragt werden, aber wenn du unseren Service nutzt, ist es möglich. Wir ĂŒbernehmen die gesamte Abwicklung und Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung per Post. So kannst du entspannt zu Hause warten, bis die Erstattung auf deinem Bankkonto ist.

Kann ich meine Rente zurĂŒckbekommen, wenn ich Deutschland nach fĂŒnf Jahren verlasse?

Die Anzahl der Jahre, die du in Deutschland gearbeitet hast, ist nur wichtig, wenn du BĂŒrger oder BĂŒrgerin eines Vertragsstaates bist. 

Als BĂŒrger eines Vertragsstaates hast du Anspruch auf die Rentenerstattung, wenn du weniger als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hast und jetzt in einem Vertragsstaat oder einem Nicht-Vertragsstaat lebst ODER wenn du mehr als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hast und jetzt in einem Nicht-Vertragsstaat lebst.

Zu den Vertragsstaaten gehören alle LÀnder, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben. Mehr Infos dazu, welche LÀnder das genau sind, findest du weiter oben im Artikel.

Antrag Beitragserstattung – Wo finde ich das Formular?

Wenn du vorhast, die Rentenerstattung selbst zu beantragen, ist es wichtig, das richtige Formular fĂŒr deinen Antrag zu finden. Alle wichtigen Formulare findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn du nicht genau weißt, wie du vorgehen sollst oder dein Deutsch nicht so gut ist, helfen wir dir gerne. Wir haben einen Service entwickelt, der das Erstattungsverfahren so einfach und bequem wie möglich macht. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass es sehr zeitaufwĂ€ndig und nervig sein kann und es in manchen FĂ€llen gut ist, einen Anwalt im Team zu haben.

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Wann sollte ich mit dem RĂŒckerstattungsprozess beginnen?

Kurz: FrĂŒhzeitig!! Etwa drei – sechs Monate vor Ablauf der “Wartefrist”

Lang: Das Rentenerstattungsverfahren in Deutschland kann nach 24 Kalendermonaten begonnen werden. Es mĂŒssen also mindestens zwei Jahre vergangen sein, seit du das letzte Mal BeitrĂ€ge an die deutsche Rentenversicherung gezahlt hast. Um den Prozess zu beschleunigen raten wir dir dazu schon nach etwa 18 – 21 Monaten mit dem Sammeln der wichtigsten Dokumente und mit dem AusfĂŒllen der korrekten Formulare & AntrĂ€ge zu beginnen.

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, kann es ein bis sechs Monate dauern, bis du eine Antwort von der Deutschen Rentenversicherung erhĂ€ltst. Die Überweisung geht schneller, wenn du in deinem Antrag ein deutsches Bankkonto angibst. Wenn du das Geld auf ein auslĂ€ndisches Konto ĂŒberweisen lassen willst, kann es bis zu zwei Monate dauern, bis du endlich dein Geld bekommst. Aber es wird sich lohnen!

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Autor

Louisa ist fĂŒr die Erstellung und Übernahme von schriftlichen Inhalten auf unserer Website verantwortlich. Content Kuration und Webdesign liegen in ihrem Verantwortungsbereich.