Der Schritt ins Ausland bietet vielen Unternehmern die spannende Chance, neue Märkte zu erschließen und wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln. Doch bevor der Umzug beginnt und das Unternehmen am neuen Standort weitergeführt werden kann, sind in Deutschland einige administrative Aufgaben zu erledigen. Eine der zentralen Aufgaben ist die ordnungsgemäße Abmeldung des Gewerbes. In diesem Blogbeitrag erfährst du, welche konkreten Schritte notwendig sind, welche Behörden informiert werden müssen und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Auf einen Blick
- Abmeldung eines Gewerbes in Deutschland ist erforderlich, wenn man das Land verlässt oder das Geschäft aufgibt.
- Es können zusätzliche Dokumente wie der Personalausweis und die Gewerbeanmeldung erforderlich sein.
- Die Abmeldung kann persönlich, per Post oder online über beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen.
- Üblicherweise wird eine Bearbeitungsgebühr zwischen 20 und 35 Euro erhoben.
Gewerbe abmelden – so geht’s
Die Abmeldung eines Gewerbes ist bei einem Umzug ins Ausland nicht immer zwingend erforderlich. Bevor du dein Gewerbe endgültig aufgibst, solltest du dich ausführlich über deine Handlungsoptionen informieren. Ein Gespräch mit deinem Steuerberater ist dabei unerlässlich.
Tipp: Nicht am falschen Ende sparen! Gerade bei Themen wie Steuern oder Firmengründung im Ausland ist eine individuelle Beratung entscheidend, um langfristig Steuervorteile zu nutzen. Kläre mit deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten für dich in Frage kommen, bevor du dein Gewerbe abmeldest. Unsere Partner von Staatenlos.ch sind zum Beispiel darauf spezialisiert, digitale Nomaden, Auswanderer und Perpetual Travellers bei der steuergünstigen Firmengründung zu unterstützen.
Mit Abmelden.de kannst du die Abmeldung deines Gewerbes übrigens bequem online erledigen.
Wer muss sein Gewerbe abmelden?
Eine Gewerbeabmeldung ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Du möchtest dein Gewerbe endgültig aufgeben oder einstellen.
- Du verlegst deinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung an einen neuen Standort außerhalb der aktuellen Gemeinde.
- Du änderst die Rechtsform deines Gewerbes.
In all diesen Situationen ist die Abmeldung des Gewerbes unverzichtbar, um rechtliche und steuerliche Verpflichtungen ordnungsgemäß abzuwickeln.
„Dein Gewerbe besteht weiter, auch wenn du deinen Wohnsitz abmeldest. Vergiss also nicht auch dein Gewerbe rechtzeitig abzumelden – sonst musst du weiterhin gesetzliche Meldungen wie Umsatzsteuer- oder Einkommensteuererklärungen abgeben.“
– Oliver Frankfurth
Wie kann ich mein Gewerbe abmelden?
- Formular ausfüllen: Das Gewerbeabmeldeformular erhältst du beim zuständigen Gewerbeamt oder oft auch online. Fülle das Formular vollständig aus und unterschreibe es.
- Unterlagen einreichen: Reiche das Formular zusammen mit deinem Gewerbeschein, deinem Personalausweis und gegebenenfalls einer Meldebestätigung (bei Umzug ins Ausland) ein. Dies kannst du persönlich, per Post oder bequem online erledigen.
- Behörden informieren: Nach der Abmeldung deines Gewerbes informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, das Registergericht sowie die Berufsgenossenschaft.
Wenn du Unterstützung bei der Gewerbeabmeldung benötigst, kannst du gern unseren Service buchen.
Welche Unterlagen für die Gewerbeabmeldung?
Für die Abmeldung eines Gewerbes bieten viele Gewerbeämter eine formlose Möglichkeit an. Du benötigst in der Regel folgende Unterlagen:
- Gewerbeschein
- Aktuelle Meldebestätigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls eine Kopie des Auszugs aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
Je nach Art des Gewerbes kann die Behörde weitere Dokumente anfordern. Es empfiehlt sich daher, vorab beim zuständigen Gewerbeamt nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.
Alternative zur Gewerbeabmeldung:
Falls du dein Gewerbe zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufnehmen möchtest, empfiehlt es sich, statt einer Gewerbeabmeldung eine Aussetzungserklärung beim Finanzamt einzureichen. Damit wird dein Gewerbe für unbestimmte Zeit pausiert, ohne dass bestehende Genehmigungen erlöschen. Während dieser Ruhend-Meldung bist du von gewerbespezifischen Verpflichtungen befreit und kannst dein Geschäft jederzeit problemlos wieder aktivieren.
Tipp: Mit unserem digitalen Briefkasten kannst du deine gewerbliche Post einfach digital empfangen. So kannst du dein Gewerbe oder deine Firma – auch Gesellschaften wie UGs oder GmbHs – weiterhin in Deutschland führen, selbst wenn du ins Ausland umziehst.
Wichtige Hinweise:
- Wechsel innerhalb der Gemeinde: Bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde genügt eine Gewerbeanmeldung am neuen Standort, eine Abmeldung ist hier nicht erforderlich.
- Kosten: In vielen Städten ist die Gewerbeabmeldung kostenlos. Falls Gebühren anfallen, liegen diese in der Regel zwischen 20 und 25 Euro.
- Teilweise Einstellung der Tätigkeit: Auch wenn du dein Gewerbe nur teilweise einstellen möchtest, kannst du dies freiwillig durch eine Gewerbeabmeldung anzeigen.
- Fortführung des Gewerbes in Deutschland: Wenn du dein Gewerbe weiterhin in Deutschland betreibst, ist keine Abmeldung notwendig.
Nach § 14 GewO müssen alle Änderungen, einschließlich der Aufgabe des Gewerbes, unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden. Viele Kommunen bieten mittlerweile die Möglichkeit, die Gewerbeabmeldung online vorzunehmen.
Gewerbe online abmelden
Die Abmeldung eines Gewerbes ist unkompliziert. Die notwendigen Formulare erhältst du beim Gewerbeamt oder kannst sie von dessen Internetseite herunterladen. Das Formular kann bequem zu Hause ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden – das spart Zeit vor Ort. Immer mehr Städte bieten inzwischen auch die Möglichkeit, ein Gewerbe online abzumelden.
Die Gewerbeabmeldung ist in der Regel gebührenfrei. Die zuständige Behörde informiert automatisch Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft. Eintragungen im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister müssen jedoch gesondert über einen Notar gelöscht werden.
Wenn du dabei Hilfe benötigst, kannst du gerne unseren Service in Anspruch nehmen. Oft ist es jedoch ratsam, sich direkt an das Gewerbeamt zu wenden, um den Vorgang effizient abzuwickeln.
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Ein digitales Postfach für Unternehmen bietet eine zustellungsfähige Firmenadresse bei höchster Datensicherheit. Deine Post wird digitalisiert und online zur Verfügung gestellt, so dass Du von überall auf der Welt darauf zugreifen kannst. Bereits ab 250 Euro im Monat können Expats und digitale Nomaden ihre Geschäfte in Deutschland weiterführen, ohne die Post physisch in Empfang nehmen zu müssen. Der Service erleichtert die Erledigung administrativer Aufgaben und sorgt dafür, dass du deine Geschäftskorrespondenz immer im Blick hast. So bleibt die Unternehmensführung auch aus dem Ausland effizient und rechtskonform.
Checkliste für die Gewerbeabmeldung: Habe ich an alles gedacht?
- Gewerbeabmeldung: Melde dein Gewerbe bei der zuständigen Behörde ab. In vielen Gemeinden ist eine Gewerbeabmeldung online möglich.
- Geschäftsbetrieb einstellen: Informiere deine Kunden und Lieferanten rechtzeitig und kündige alle relevanten Verträge fristgerecht (z. B. Verträge mit Telefon- und Internetanbietern, Versicherungen, Pachtverträge, Energielieferverträge, Werbeverträge, Bankkonten, Vollmachten).
- Nachsendeauftrag oder digitaler Briefkasten: Falls der Betrieb verlegt wird, richte einen Nachsendeauftrag oder einen digitalen Briefkasten ein, um sicherzustellen, dass wichtige Post weiterhin empfangen wird.
- Internetauftritt anpassen: Lösche oder aktualisiere den Online-Auftritt deines Unternehmens.
- Abmeldung von GEZ- und GEMA-Gebühren: Je nach Art deines Geschäftsbetriebs könnte eine Abmeldung von GEZ- und GEMA-Gebühren notwendig sein.
- Veräußerung des Geschäftsbetriebs: Plane die Veräußerung deines Geschäftsbetriebs möglichst vorteilhaft, um finanzielle Verluste zu minimieren.
Für Selbstständige: Abmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit
Der wesentliche Unterschied zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit liegt in der Art der ausgeübten Tätigkeit: Freiberufler erbringen in der Regel wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Leistungen und unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Gewerbetreibende hingegen üben eine kaufmännische, handwerkliche oder industrielle Tätigkeit aus und unterliegen der Gewerbesteuer.
Um eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden, muss man sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden.
Folge dazu diesen Schritten:
- Formular ausfüllen: Besorge dir das Formular zur Abmeldung als Freiberufler. In der Regel findest du es auf der Website deines Finanzamts.
- Einreichen: Gib das ausgefüllte Formular bei deinem Finanzamt ab. Dies kann persönlich, per Post oder – je nach Finanzamt – auch online erfolgen.
- Einkommensteuererklärung: Erstelle eine abschließende Einkommensteuererklärung, in der du deine Einnahmen und Ausgaben bis zum Ende deiner Tätigkeit angibst.
- Mitteilungen an andere Behörden: Informiere gegebenenfalls andere relevante Stellen wie Sozialversicherungsträger oder berufsständische Versorgungswerke über die Beendigung deiner freiberuflichen Tätigkeit.
- Bestätigung abwarten: Warte auf die schriftliche Bestätigung des Finanzamtes, dass deine freiberufliche Tätigkeit offiziell abgemeldet wurde.
Bei Unklarheiten solltest du dich direkt an das Finanzamt oder deinen Steuerberater wenden. Wenn du dich nicht selbst um die Abmeldung kümmern möchtest, bieten wir dir einen Service an, der den gesamten Prozess für dich übernimmt.
Bitte bedenke, dass wir unser Bestes tun, um glaubwürdige und aktuelle Informationen bereitzustellen, aber wir sind kein offizieller Berater (im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, RDG) für Steuern, Rechtsfragen und Ähnliches. Unser Service ersetzt keine individuelle Beratung mit juristischem Beistand. Wir stellen digitale Tools und automatisierte Workflows zur Verfügung, die bei der Abmeldung des Wohnsitzes und den damit verbundenen notwendigen Schritten helfen.
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