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Abmeldung

Zweitwohnsitz abmelden: So wirst du Nebenwohnung, Zweitwohnungssteuer und Rundfunkbeitrag los

Zweitwohnsitz abmelden: wo du die Nebenwohnung abmeldest, welche Fristen gelten, was mit Zweitwohnungssteuer und Rundfunkbeitrag passiert — und der Sonderfall Auswanderung.

Oliver Frankfurth
15. Juli 2026
(aktualisiert: 25. August 2026)12 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort: Ziehst du aus deiner Zweitwohnung aus, ohne eine neue Wohnung zu beziehen, meldest du die Nebenwohnung ab. Nach § 21 Abs. 4 Bundesmeldegesetz hast du dabei die Wahl: Du teilst die Abmeldung der Meldebehörde der Nebenwohnung mit oder der Meldebehörde deiner Haupt- beziehungsweise alleinigen Wohnung. Das geht schriftlich oder persönlich mit dem Abmeldeformular und einer Ausweiskopie; dein Hauptwohnsitz bleibt unverändert bestehen. Mit der Abmeldung endet die Zweitwohnungssteuer der Gemeinde, und die aufgegebene Wohnung zählt nicht mehr für den Rundfunkbeitrag.

Zweitwohnsitz abmelden heißt: eine von mehreren Wohnungen in Deutschland aufgeben und im Land bleiben. Das ist etwas anderes als die vollständige Abmeldung beim Wegzug ins Ausland, und es steht in einem anderen Paragrafen. Für den Auszug aus einer Nebenwohnung gilt § 21 Abs. 4 BMG. Viele Ratgeber zitieren hier § 17 BMG, die Vorschrift für die komplette Abmeldung. Der Unterschied ist keine Formalie: Vom Paragrafen hängt ab, welches Amt zuständig ist und ob du überhaupt ein eigenes Formular brauchst.

Wir melden seit 2014 Menschen aus Deutschland ab, 40.000+ Fälle bisher. Beim Zweitwohnsitz hören wir immer wieder denselben Satz: „Dafür muss ich also zurück nach München." Musst du nicht.

Auf einen Blick

  • Beim Amt hast du die Wahl. § 21 Abs. 4 BMG lässt die Meldebehörde der Nebenwohnung und die deiner Hauptwohnung gleichermaßen zu. Praktisch läuft es oft leichter über das Hauptwohnsitz-Amt, weil du dort ohnehin geführt wirst.
  • Kein eigenes Abmeldeformular nötig, wenn du gleichzeitig eine neue Wohnung anmeldest oder deinen Hauptwohnsitz ummeldest. Die Nebenwohnung erledigst du im selben Vorgang.
  • Keine gesetzliche Frist für den Auszug aus der Nebenwohnung. § 21 Abs. 4 BMG nennt keine. Der Druck kommt von der Steuer, nicht vom Bußgeld.
  • Die Zweitwohnungssteuer endet mit dem Auszugsdatum. Berlin nimmt 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete, München 18, Hamburg 8. Zu viel Gezahltes bekommst du anteilig zurück, aber nur auf Antrag.
  • Rundfunkbeitrag: Für eine Nebenwohnung zahlst du auf Antrag keinen zweiten Beitrag. Fällt die Zweitwohnung weg, ändert sich am Beitrag für deine Hauptwohnung nichts.
  • Verwechslungsgefahr: Wer Deutschland ganz verlässt, meldet sich nach § 17 BMG vollständig ab. Anderer Vorgang, andere Frist, anderes Dokument am Ende.

Hauptwohnung, Nebenwohnung, gewöhnlicher Aufenthalt

Bevor du irgendetwas abmeldest, kläre, was du überhaupt aufgibst. Das Meldegesetz trennt sauber:

  • Hauptwohnung: die vorwiegend benutzte Wohnung (§ 21 Abs. 2 BMG). Ohne Familie im Spiel ist das die Adresse, an der du die meiste Zeit verbringst.
  • Nebenwohnung: jede weitere Wohnung im Inland (§ 21 Abs. 3 BMG). Die Studentenbude am Uni-Ort, das Zimmer nah am Job, das Ferienhaus an der Ostsee.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt: ein Steuerbegriff, kein Meldebegriff. Er hängt an deiner tatsächlichen Anwesenheit, nicht am Melderegister.

Die Reihenfolge entscheidet über alles Weitere. Gibst du eine von zwei Wohnungen auf und behältst die andere, geht es nur um die Nebenwohnung. Verlierst du deine einzige oder deine Hauptwohnung und ziehst ins Ausland, ist es eine vollständige Abmeldung: anderer Paragraf, anderer Weg.

Wann du eine Nebenwohnung überhaupt abmelden musst

Eine eigene Abmeldung brauchst du nur in einem Fall: Du gibst die Zweitwohnung auf und ziehst nicht in eine neue Wohnung. Dann verschwindet die Wohnung nicht von selbst aus dem Melderegister, und du meldest sie aktiv ab.

Ziehst du dagegen von der Zweitwohnung in eine neue Wohnung um, erledigst du das mit der Anmeldung am neuen Ort. Bei jeder An- und Abmeldung teilst du der Meldebehörde ohnehin mit, welche weiteren Wohnungen du hast und welche davon deine Hauptwohnung ist (§ 21 Abs. 4 BMG). Die alte Nebenwohnung fällt damit automatisch weg, ein zweiter Behördengang entfällt.

Verwechsle die Abmeldung nicht mit dem Statuswechsel. Wenn aus deiner Nebenwohnung die Hauptwohnung wird, weil du deinen Lebensmittelpunkt verlagerst, ist das eine Ummeldung, keine Abmeldung. Diese Änderung der Hauptwohnung teilst du innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mit, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Typische Situationen, in denen die Abmeldung ansteht

Die Nebenwohnung abzumelden trifft immer die gleiche Sorte Mensch: jemanden, der eine zweite Adresse hatte und sie jetzt loswird. Vier Fälle sehen wir am häufigsten, und jeder hat seine eigene Falle.

Der Student. Die Bude am Uni-Ort ist der klassische Zweitwohnsitz, gemeldet neben der Eltern-Adresse als Hauptwohnung. Nach dem Abschluss fällt sie weg. Achtung: Manche Uni-Städte drängen darauf, die Studentenbude als Hauptwohnung zu melden, teils mit Begrüßungsgeld. Dann ist der Auszug eine ganz normale Ummeldung und keine Nebenwohnungs-Sache. Schau vorher auf deine Meldebescheinigung.

Der Pendler. Zweitwohnung nah am Arbeitsplatz, Familie in der Hauptwohnung. Wechselst du den Job oder zieht die Arbeit ins Homeoffice, fällt die Pendlerwohnung weg. Steuerlich hat das zwei Seiten: Die Zweitwohnungssteuer endet, und die Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung entfallen ab dem Auszug.

Der Eigentümer. Ferien- oder Kapitalanlagewohnung, jetzt verkauft. Hier ist das Übergabedatum der Anker für alles, was danach kommt.

Die Trennung. Aus der gemeinsamen Wohnung wird für einen Partner oft erst eine Nebenwohnung, bis die neue Bleibe steht. Wer die alte Wohnung ganz aufgibt, meldet sie ab und macht die neue zur Hauptwohnung. Beim Datum lohnt sich Sorgfalt, weil an der Hauptwohnung Steuerklasse und Familienleistungen hängen.

In allen vier Fällen zählt derselbe Auslöser: Die Wohnung wird aufgegeben, und niemand meldet sie automatisch ab. Läuft die Zweitwohnungssteuer weiter, zahlst du für Quadratmeter, die dir nicht mehr gehören.

Wo du die Nebenwohnung abmeldest, und warum du die Wahl hast

Hier räumen wir mit einem verbreiteten Irrtum auf. Oft heißt es, die Zweitwohnung müsse man zwingend bei der Behörde des Hauptwohnsitzes abmelden. Andere schreiben ebenso bestimmt das Amt am Ort der Zweitwohnung an. Das Gesetz ist großzügiger als beide Lager.

§ 21 Abs. 4 Satz 3 BMG sagt es wörtlich:

„Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht sie keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen."

Du hast also ein echtes Wahlrecht. In der Praxis heißt das: Sitzt du gerade am Ort der Zweitwohnung, gehst du zum dortigen Bürgeramt. Bist du längst wieder am Hauptwohnort, wendest du dich an die dortige Behörde. Beide Wege sind rechtlich gleichwertig. Der häufigste Fehler ist nicht die Wahl der falschen Gemeinde, sondern die Annahme, man müsse quer durch die Republik zur vermeintlich einzig zuständigen Behörde reisen.

Ein Argument spricht trotzdem oft für das Hauptwohnsitz-Amt: Dort bist du im System, dort ist deine Wohnungssituation ohnehin hinterlegt, und dort landet die Änderung an der Stelle, an der auch alles andere zusammenläuft.

Eine Kundin hatte über ein Jahr lang Zweitwohnungssteuer für eine Münchner Wohnung gezahlt, aus der sie längst raus war. Sie hatte es beim Amt am Zweitwohnort versucht, dort ging der Antrag unter, und niemand hakte nach. Wir sind denselben Vorgang noch einmal über ihr Hauptwohnsitz-Amt in Regensburg gegangen, mit dem Auszugsdatum aus dem alten Mietvertrag als Beleg. Die Steuerbehörde hat die Steuer ab dem Auszugstag gestrichen und den überzahlten Teil erstattet. Rechtlich war ihr erster Weg völlig korrekt. Er ist nur nie zu Ende gebracht worden, und gemerkt hat es zwölf Monate lang niemand. — Oliver Frankfurth

Was die Behörde in jedem Fall braucht: das ausgefüllte Abmeldeformular, eine Kopie deines Ausweises und das Datum, zu dem du die Wohnung aufgegeben hast. Viele Gemeinden stellen das Formular online bereit, manche akzeptieren die Abmeldung per Post oder über ein Serviceportal.

Schritt für Schritt zur Abmeldung

  1. Formular besorgen. Lade das Abmeldeformular der zuständigen Gemeinde herunter oder nutze ihr Online-Portal. Ein bundeseinheitliches Formular gibt es nicht, der Inhalt ist aber überall gleich.
  2. Angaben eintragen. Name, Geburtsdatum, die Anschrift der Nebenwohnung und das Datum, zu dem du sie aufgegeben hast. Gib an, welche Wohnung deine Hauptwohnung bleibt.
  3. Behörde wählen. Entscheide dich für die Meldebehörde der Nebenwohnung oder die deiner Hauptwohnung. Beides ist zulässig.
  4. Einreichen. Persönlich am Schalter, per Post oder über das Online-Portal der Gemeinde, je nachdem was sie anbietet. Leg die Ausweiskopie bei.
  5. Bestätigung sichern. Lass dir die Abmeldung schriftlich bestätigen. Diesen Nachweis brauchst du, um bei der Gemeinde die Zweitwohnungssteuer zu beenden und beim Beitragsservice den Rundfunkbeitrag anzupassen.
  6. Beleg fürs Datum bereitlegen. Kündigungsschreiben, Übergabeprotokoll oder Mietvertragsende. Die Behörde trägt den Tag ein, den du belegen kannst.

Zweitwohnungssteuer: wann sie endet und was zurückkommt

Die meisten großen Städte erheben auf Nebenwohnungen eine eigene Steuer. Sie bemisst sich nach der jährlichen Nettokaltmiete, also der Grundmiete ohne Betriebs- und Heizkosten, multipliziert mit dem kommunalen Steuersatz. Die Sätze klaffen weit auseinander:

StadtSteuersatzBemessungBeispiel bei 600 Euro Kaltmiete/Monat
Hamburg8 %Jahresnettokaltmiete576 Euro/Jahr
München18 %Jahresnettokaltmiete1.296 Euro/Jahr
Berlin20 % (seit 2025)Jahresnettokaltmiete1.440 Euro/Jahr

Rechne es einmal für Berlin durch: 600 Euro Nettokaltmiete mal zwölf Monate ergibt 7.200 Euro Jahresmiete, davon 20 Prozent sind 1.440 Euro Steuer im Jahr. Wer im Juni auszieht und erst im Dezember abmeldet, verschenkt ein halbes Jahr. Rund 720 Euro für eine Wohnung, in der niemand mehr wohnt.

Die Steuer endet mit dem Auszugsdatum, sobald du die Abmeldung meldest. Hast du für das laufende Jahr im Voraus gezahlt, erstattet die Kommune den anteiligen Rest, gerechnet ab dem Tag nach dem Auszug. Grundlage ist das dokumentierte Auszugsdatum, dasselbe, das im Melderegister steht. Deshalb lohnt es sich, Meldung und Steuermitteilung mit demselben Datum loszuschicken.

Ein Detail, das viele übersehen: In Bayern befreit Art. 3 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Menschen mit geringem Einkommen von der Zweitwohnungssteuer. Lagen deine positiven Einkünfte im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht nicht über 29.000 Euro, bekommst du die Befreiung auf Antrag; bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern kann die Grenze unter Bedingungen auf 37.000 Euro steigen. München nimmt die Anträge bis zum 31. Januar des Folgejahres an. Wer nie befreit war, aber hätte befreit sein können, prüft das besser vor der Abmeldung.

Rundfunkbeitrag: was sich bei der Nebenwohnung ändert

Der Beitrag hängt an der Wohnung, nicht an der Person. Für zwei Wohnungen wären es rein rechnerisch zwei Beiträge, je 18,36 Euro im Monat. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 zahlst du für die Nebenwohnung aber keinen zweiten Beitrag, wenn du für deine Hauptwohnung bereits zahlst. Automatisch läuft das nicht: Es braucht einen Antrag beim Beitragsservice und den Nachweis, dass beide Wohnungen auf dich gemeldet sind.

Für die Abmeldung heißt das zweierlei:

  • Warst du für die Nebenwohnung befreit, ändert sich beim Wegfall nichts. Der Beitrag für deine Hauptwohnung läuft unverändert weiter.
  • Hast du versehentlich doppelt gezahlt, weil du die Befreiung nie beantragt hast, frag beim Beitragsservice eine rückwirkende Erstattung an. Wie das mit den Nachweisen läuft, steht im Ratgeber zum Rundfunkbeitrag.

Gibst du die Nebenwohnung ganz auf, entfällt sie als Anknüpfungspunkt vollständig. Melde sie trotzdem beim Beitragsservice ab, damit kein zweites Beitragskonto offen bleibt und Mahnungen produziert.

Zweitwohnsitz abmelden oder ganz aus Deutschland weg?

Der Unterschied in einem Satz: Behältst du eine Wohnung in Deutschland, ist es eine Abmeldung der Nebenwohnung nach § 21 BMG. Verlässt du Deutschland vollständig, ist es eine Abmeldung nach § 17 BMG.

Zweitwohnsitz abmeldenVollständige Abmeldung (Wegzug)
Rechtsgrundlage§ 21 Abs. 4 BMG§ 17 Abs. 2 BMG
SituationNebenwohnung fällt weg, eine Wohnung im Inland bleibtkeine Wohnung mehr im Inland
Zuständiges AmtMeldebehörde der Neben- oder der Hauptwohnung, deine WahlMeldebehörde der zuletzt bewohnten Wohnung
Fristkeine eigene im Gesetzzwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher
Papier am EndeBestätigung, wichtig für Steueramt und BeitragsserviceAbmeldebescheinigung, Pflichtnachweis für fast alles Weitere

Verlässt du Deutschland ganz, gibst du beide Wohnungen zusammen auf. Aus zwei getrennten Abmeldungen wird dann eine reguläre Wohnsitzabmeldung ins Ausland. Das geht auch per Post aus dem Ausland, ein Termin vor Ort ist nicht nötig. Der Ablauf entspricht dem der normalen Abmeldung, mit einem zusätzlichen Punkt auf der Liste: Denk an die Zweitwohnungssteuer und ein mögliches zweites Beitragskonto, die sonst weiterlaufen. Den kompletten Weg beschreibt der Wohnsitz-Abmelde-Guide, und die Auswander-Checkliste sortiert dir, was in welcher Reihenfolge dran ist. Liegt der Wegzug schon hinter dir und die Abmeldung fehlt bis heute, hilft der Ratgeber zur vergessenen Wohnsitzabmeldung.

Du willst dich um den Papierkram nicht selbst kümmern? Wir melden deinen Wohnsitz ab, auch aus dem Ausland und rückwirkend, und liefern dir die Abmeldebescheinigung als Nachweis. Die Details stehen auf der Seite zur Wohnsitzabmeldung.

Häufige Fehler, die Geld kosten

Drei Fehler sehen wir immer wieder, und alle drei kosten bares Geld.

Der erste: die Steuer nicht separat beenden. Die Abmeldung im Melderegister und die Zweitwohnungssteuer sind zwei getrennte Vorgänge bei zwei Stellen. Das Steueramt der Gemeinde erfährt von deiner Abmeldung nicht von selbst. Reichst du deine Abmeldebestätigung dort nicht ein, läuft die Steuer weiter.

Der zweite: das zweite Beitragskonto vergessen. Wer für Haupt- und Nebenwohnung getrennt beim Beitragsservice geführt wird, muss die aufgegebene Wohnung dort aktiv abmelden. Sonst bleibt ein offenes Konto zurück, das Mahnungen produziert.

Der dritte: kein Nachweis über das Datum. Die Behörde trägt den Tag ein, zu dem du die Wohnung aufgegeben hast. Kannst du dieses Datum nicht belegen, etwa mit dem Mietende oder der Wohnungsübergabe, streiten Gemeinde und Beitragsservice im Zweifel um jeden Monat. Halte den Beleg bereit, bevor du abmeldest.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich den Zweitwohnsitz online abmelden?

Das hängt von der Gemeinde ab. Einige Städte bieten die Abmeldung über ein Serviceportal an, andere akzeptieren sie per Post, wieder andere verlangen den Gang zum Schalter. Der schriftliche Weg mit ausgefülltem Formular und Ausweiskopie funktioniert überall. Frag im Zweifel direkt bei der zuständigen Meldebehörde nach.

Muss ich die Nebenwohnung bei der Behörde des Hauptwohnsitzes abmelden?

Nein, du hast die Wahl. Nach § 21 Abs. 4 BMG kannst du die Abmeldung entweder der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der deiner Haupt- beziehungsweise alleinigen Wohnung mitteilen. Beide Wege sind gleichwertig. Wenn du dich nicht entscheiden kannst, nimm das Hauptwohnsitz-Amt: Dort bist du erfasst, und dort laufen deine übrigen Meldedaten zusammen.

Was kostet die Abmeldung des Zweitwohnsitzes?

Die Abmeldung selbst ist bei der Meldebehörde gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn du sie erledigen lässt oder eine gesonderte Bescheinigung brauchst. Die eigentliche Ersparnis liegt woanders: in der wegfallenden Zweitwohnungssteuer und dem entfallenden zweiten Rundfunkbeitrag.

Bekomme ich zu viel gezahlte Zweitwohnungssteuer zurück?

Wenn du die Steuer für das laufende Jahr im Voraus gezahlt hast, steht dir für die Zeit ab dem Tag nach der Aufgabe der Wohnung meist eine anteilige Erstattung zu. Du beantragst sie bei der Gemeinde und legst deine Abmeldebestätigung bei. Automatisch erstattet wird nichts.

Muss ich die Nebenwohnung abmelden, wenn ich in eine neue Wohnung ziehe?

Nicht als eigenen Vorgang. Beziehst du eine neue Wohnung, gibst du bei der Anmeldung dort an, welche weiteren Wohnungen du hast und welche deine Hauptwohnung ist. Die alte Nebenwohnung fällt damit weg. Eine gesonderte Abmeldung brauchst du nur, wenn du die Zweitwohnung aufgibst, ohne irgendwo neu einzuziehen.

Gilt für die Abmeldung der Nebenwohnung eine Frist?

Das Gesetz nennt keine. § 21 Abs. 4 BMG verlangt die Mitteilung, setzt dafür aber keinen Stichtag, anders als § 17 Abs. 2 BMG für die vollständige Abmeldung. Warte trotzdem nicht. Solange die Wohnung im Register steht, laufen Zweitwohnungssteuer und ein möglicher zweiter Rundfunkbeitrag weiter. Je näher du die Abmeldung am tatsächlichen Auszugsdatum einreichst und je sauberer du dieses Datum belegst, desto weniger musst du hinterher zurückfordern.

Was passiert mit dem Rundfunkbeitrag, wenn ich meine Nebenwohnung aufgebe?

Für deine Hauptwohnung zahlst du weiter, unverändert 18,36 Euro im Monat. Warst du für die Nebenwohnung befreit, ändert der Wegfall daran nichts. Hast du für beide Wohnungen gezahlt, weil du die Befreiung nie beantragt hast, frag beim Beitragsservice eine rückwirkende Erstattung an.

Muss ich meinen Zweitwohnsitz abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?

Dann ist es keine reine Zweitwohnsitz-Abmeldung mehr. Gibst du deine einzige oder deine Hauptwohnung auf und behältst keine Wohnung im Inland, meldest du dich vollständig nach § 17 BMG ab, Haupt- und Nebenwohnung in einem Vorgang. Details im Guide zur Wohnsitzabmeldung.

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, Stand Juli 2026, und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Melderechtliche Anforderungen und die Regeln zur Zweitwohnungssteuer unterscheiden sich je nach Gemeinde und ändern sich. Für deine persönliche Situation sprich mit der zuständigen Behörde, bei der Zweitwohnungssteuer notfalls mit einem Steuerberater.

Oliver Frankfurth

Oliver Frankfurth

Gründer von abmelden.de. Seit 2014 hat Oliver über 40.000 Menschen bei ihrer Abmeldung aus Deutschland geholfen. Er kennt jedes Bürgeramt, jede Sondersituation und jeden Fallstrick.

Über 40.000 erfolgreiche Abmeldungen seit 2014