AbmeldebescheinigungOffizielle Bestätigung der Wohnsitzabmeldung, ausgestellt vom zuständigen Bürgeramt. Wichtig für GEZ-Kündigung, Versicherungen und Steuer.Apostille / BeglaubigungZwischenstaatliche Echtheitsbestätigung deutscher Urkunden für Behörden im Ausland. Beglaubigt Geburts-, Heirats- und Schulurkunden, damit sie z. B. in Spanien, Portugal, Mexiko oder Thailand anerkannt werden. Vor der Auswanderung holen, weil sie aus Deutschland heraus wesentlich schneller geht.AuslandsrenteDeutsche Rente, die nach der Auswanderung weiter gezahlt und auf ein Auslandskonto überwiesen wird. Innerhalb der EU/EWR/Schweiz ohne Kürzung. Außerhalb können Abschläge greifen, wenn Beitragszeiten nicht in einem Sozialversicherungsabkommen abgedeckt sind.AbmeldungMeldung beim Bürgeramt, dass du deine Wohnung aufgibst und keine weitere Wohnung in Deutschland behältst (§ 17 Abs. 2 BMG). Pflicht binnen zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher möglich. Ergebnis ist die Abmeldebescheinigung, die du für GEZ, Versicherungen und Steuer brauchst.AnmeldungMeldung beim Bürgeramt nach Bezug einer Wohnung, Pflicht binnen zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG). Gilt für jede Wohnung in Deutschland, auch für Rückkehrer aus dem Ausland. Ohne Anmeldung bekommst du keine Meldebescheinigung und oft weder Konto noch Handyvertrag.A1-BescheinigungNachweis, dass für dich während einer Tätigkeit im EU-Ausland weiter das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt (VO (EG) Nr. 883/2004). Relevant bei Entsendung oder Arbeit in mehreren Ländern, gültig in EU, EWR und der Schweiz. Verhindert doppelte Beiträge in zwei Staaten.