Neu hier? Finde heraus, was du brauchst.

Rentenrückerstattung-Rechner

Realistische Schätzung in 30 Sekunden, was dir die Deutsche Rentenversicherung bei Auswanderung schuldet. Basierend auf 9,3 % Arbeitnehmer-Anteil, Beitragsbemessungsgrenze 2025 und 40.000+ realen Fällen seit 2014. Keine Anmeldung, keine E-Mail nötig.

Anspruchsprüfung

Hast du Anspruch auf Geld aus Deutschland?

Wenn du in Deutschland gearbeitet hast und heute außerhalb der EU lebst, stehen die Chancen sehr gut, dass du deine Rentenbeiträge zurückbekommen kannst. Beantworte ein paar kurze Fragen.

Was ist die Rentenrückerstattung?

Bei Auswanderung aus Deutschland können Nicht-EU-Bürger ihren Arbeitnehmer-Anteil (9,3 % vom Brutto) aus der gesetzlichen Rentenversicherung zurückfordern. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt diese Einmal-Summe nach einer Pflicht-Wartefrist von 24 Monaten.

Komplett-Ratgeber

Wie genau ist die Schätzung?

In den meisten Fällen liegt die Schätzung innerhalb von ±5 % des offiziellen Bescheids der Rentenversicherung. Abweichungen kommen durch jahresspezifische Beitragsbemessungsgrenzen, den Unterschied zwischen Ost- und West-Sätzen (bis 2024) und mitberechnete Monate aus Krankengeld oder Elterngeld.

So rechnet der Rechner

Die Formel ist kurz: Bruttogehalt × 9,3 % × Beitragsmonate. Die 9,3 % sind dein Arbeitnehmer-Anteil am Rentenbeitrag. Der Arbeitgeber zahlt noch einmal denselben Betrag ein — den bekommst du nicht zurück, er bleibt bei der Rentenversicherung.

Ein Beispiel: 4.000 EUR brutto im Monat, drei Jahre gearbeitet. Das sind 4.000 × 0,093 × 36 = rund 13.390 EUR. Bei 6.000 EUR und vier Jahren sind es rund 26.780 EUR. Deshalb liegen die Erstattungen typischerweise im vier- bis fünfstelligen Bereich, und deshalb lohnt es sich, vor dem Antrag nachzurechnen.

Was die Schätzung nach oben oder unten verschiebt

  • Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb der Grenze (2025: 7.550 EUR im Monat) zählt nicht mit. Wer darüber verdient hat, bekommt weniger zurück, als die reine Multiplikation ergibt.
  • Monate ohne Gehalt, aber mit Beitrag. Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld I sind Beitragszeiten. Sie erhöhen deine Monatszahl, obwohl in dieser Zeit kein Gehalt geflossen ist.
  • Teilzeit und Gehaltssprünge. Der Rechner nimmt einen Durchschnitt. Wer am Anfang deutlich weniger verdient hat, sollte das mittlere Gehalt über die ganze Zeit ansetzen, nicht das letzte.
  • Ost-West-Unterschied bis 2024. Bis zur Angleichung galten unterschiedliche Rechengrößen. Für Beitragsjahre davor kann der Bescheid abweichen.

Rechnen ist das eine, Anspruch das andere

Die Summe sagt noch nicht, ob du sie bekommst. Drei Bedingungen müssen zusammenkommen: Du bist Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, du hast weniger als 60 Beitragsmonate, und seit deinem letzten Beitrag sind 24 Monate vergangen. Der Rechner oben fragt genau das ab, bevor er eine Zahl zeigt.

Zwei Dinge übersehen fast alle. Erstens zählt die Wartezeit ab dem letzten Beitrag, nicht ab der Abmeldung oder dem letzten Arbeitstag — Arbeitslosengeld I schiebt sie nach hinten. Zweitens sperrt eine zweite Staatsangehörigkeit die Erstattung, wenn sie deutsch, EU-/EWR-/ Schweizer oder britisch ist: Wer freiwillig weiter einzahlen darf, bekommt keine Beiträge zurück, sondern später eine Rente.

Wie das im Einzelnen zusammenhängt, welches Formular die Rentenversicherung erwartet und was im Zielland an Steuern anfällt, steht im Ratgeber zur Rentenrückerstattung.