Arbeitslosengeld und Auswanderung: ALG mitnehmen, Restanspruch sichern, Sperrzeit vermeiden
Arbeitslosengeld beim Auswandern: ALG I mit dem Formular PD U2 in die EU mitnehmen, Restanspruch außerhalb Europas sichern, Sperrzeit bei Eigenkündigung vermeiden und die richtige Reihenfolge mit der Wohnsitz-Abmeldung.
Die kurze Antwort: Dein Arbeitslosengeld I kannst du beim Auswandern innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz bis zu drei Monate mitnehmen, auf Antrag bis zu sechs. Dafür brauchst du das Formular PD U2, das dir deine Agentur für Arbeit vor der Abreise ausstellt (Grundlage: Artikel 64 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004). Voraussetzung: Du warst rund vier Wochen arbeitslos gemeldet und meldest dich binnen sieben Tagen bei der Arbeitsverwaltung im Zielland. Ziehst du außerhalb der EU, wird kein Arbeitslosengeld gezahlt, dein Restanspruch bleibt aber bis zu vier Jahre nach Entstehung erhalten. Bürgergeld nimmst du gar nicht mit. Kläre die Leistung zuerst mit der Arbeitsagentur, danach melde deinen Wohnsitz ab.
Du hast deinen Job verloren oder gekündigt, willst raus aus Deutschland und fragst dich, ob dein Arbeitslosengeld mitkommt. Die gute Nachricht: In Europa geht das, wenn du die Reihenfolge einhältst. Die weniger gute: Außerhalb der EU zahlt niemand, und ein falscher Schritt löst eine Sperrzeit aus. Wir sortieren das der Reihe nach.
Arbeitslosengeld I in Europa: das Formular PD U2
Ziehst du innerhalb der EU, in den EWR (also zusätzlich Norwegen, Island, Liechtenstein) oder in die Schweiz, darfst du dein Arbeitslosengeld I zur Jobsuche mitnehmen. Der Fachbegriff dafür ist Leistungsexport, geregelt in Artikel 64 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Das Papier, das alles zusammenhält, heißt PD U2 (früher E 303).
Deine Agentur für Arbeit stellt dir das PD U2 aus, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Damit zahlt sie dein Arbeitslosengeld drei Monate weiter, auf dein deutsches oder dein ausländisches Konto. Die Höhe bleibt gleich, du bekommst also genau das, was dir in Deutschland zustünde. Auf Antrag kann die Agentur den Zeitraum auf bis zu sechs Monate verlängern. Das ist eine Ermessensentscheidung, kein Automatismus, und der Antrag muss spätestens am letzten Tag des ursprünglichen Zeitraums bei der Agentur liegen.
Ein PD U2 gilt immer nur für ein Land. Suchst du erst in Portugal und dann in Spanien, brauchst du für jedes Land ein eigenes Dokument.
So gehst du vor, bevor du ausreist
Die Reihenfolge entscheidet, ob dein Geld fließt. Vier Schritte, und der erste passiert noch in Deutschland.
- Arbeitslos melden und verfügbar bleiben. In der Regel musst du dich mindestens vier Wochen bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben und ihr zur Verfügung gestanden haben, bevor du ausreist. Ausnahmen sind möglich, aber verlass dich nicht darauf.
- PD U2 vor der Abreise beantragen. Stell den Antrag rechtzeitig bei deiner Agentur für Arbeit, solange du noch in Deutschland gemeldet und erreichbar bist. Nach der Ausreise wird es schwierig.
- Im Zielland binnen sieben Tagen melden. Ab dem Tag, an dem du der deutschen Arbeitsagentur nicht mehr zur Verfügung stehst, hast du sieben Tage Zeit, dich bei der Arbeitsverwaltung deines Ziellandes arbeitssuchend zu melden. Verpasst du die Frist, kann die lückenlose Weiterzahlung kippen.
- Dort die Spielregeln einhalten. Im Zielland unterliegst du dem dortigen Kontrollverfahren. Du meldest dich wie verlangt und suchst nachweisbar Arbeit.
Außerhalb der EU: kein Export, aber dein Anspruch bleibt
Ziehst du nach Thailand, Kanada, Dubai oder in ein anderes Land außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, gibt es keinen Leistungsexport. Arbeitslosengeld setzt voraus, dass du der Arbeitsagentur zur Verfügung stehst und dich in Deutschland um Arbeit bemühst. Beides fällt weg, sobald du dauerhaft außerhalb Europas lebst. Es fließt also kein Geld.
Dein Anspruch verschwindet damit aber nicht sofort. Nach § 161 Absatz 2 SGB III kann Arbeitslosengeld nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit seiner Entstehung vier Jahre vergangen sind. Innerhalb dieser vier Jahre bleibt ein noch nicht ausgeschöpfter Restanspruch erhalten. Kommst du in diesem Zeitfenster nach Deutschland zurück, meldest dich wieder arbeitslos und erfüllst die Voraussetzungen, kannst du den Rest deiner Tage in Anspruch nehmen.
Ein Beispiel: Dir stünden zwölf Monate Arbeitslosengeld zu, du beziehst zwei Monate, dann wanderst du in die USA aus. Die Zahlungen stoppen. Kehrst du zweieinhalb Jahre später zurück, sind deine restlichen Monate im Rahmen der Vier-Jahres-Frist noch da. Wartest du länger, verfällt der Anspruch.
Sperrzeit bei Eigenkündigung: was zwölf Wochen wirklich kosten
Wer selbst kündigt, um auszuwandern, riskiert eine Sperrzeit. Nach § 159 SGB III verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit von zwölf Wochen, wenn du dein Beschäftigungsverhältnis selbst löst oder durch dein Verhalten die Kündigung provozierst und dadurch deine Arbeitslosigkeit selbst herbeiführst. In diesen zwölf Wochen ruht dein Anspruch, es kommt kein Geld.
Es bleibt nicht bei der Pause. Nach § 148 SGB III mindert eine zwölfwöchige Sperrzeit deine gesamte Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel. Aus zwölf Monaten Arbeitslosengeld werden im Zweifel neun. Diese Kürzung tut mehr weh als die Sperre selbst, gerade wenn du das Geld über ein PD U2 in Europa nutzen wolltest.
Es gibt eine Ausnahme: Liegt ein wichtiger Grund vor, entfällt die Sperrzeit. Der Umzug zu deinem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ins Ausland zählt in der Regel dazu. Der bloße Wunsch, ein neues Leben in der Sonne zu beginnen, reicht dagegen meist nicht. Musst du kündigen, sprich vorher mit der Arbeitsagentur und lass dir sagen, wie sie deinen Fall einordnet.
Bürgergeld bleibt in Deutschland
Bürgergeld ist keine Exportleistung. Es hängt an deinem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, verliert den Anspruch nach dem SGB II, weil der Lebensmittelpunkt in Deutschland wegfällt.
Für kurze Auslandsaufenthalte gibt es enge Spielräume. Mit Zustimmung des Jobcenters darfst du dich pro Jahr bis zu drei Wochen im Ausland aufhalten, ohne dass die Zahlung stoppt, solange du erreichbar bleibst und die Ortsabwesenheit vorher anmeldest. Bleibst du länger weg oder meldest dich gar nicht, streicht das Jobcenter die Leistung. Für eine Auswanderung trägt Bürgergeld also nicht. Es endet mit dem Wegzug.
Wohnsitz abmelden und Leistung: die richtige Reihenfolge
Hier kommt die Abmeldung ins Spiel, und hier stolpern die meisten. Melderecht und Leistungsrecht sind zwei getrennte Welten. Deine Wohnsitzabmeldung beim Bürgeramt beendet dein Arbeitslosengeld nicht per Knopfdruck. Was zählt, ist dein tatsächlicher Aufenthalt und deine Verfügbarkeit für die Arbeitsagentur.
Trotzdem greifen beide ineinander, und die Reihenfolge macht den Unterschied. Für das PD U2 musst du arbeitslos gemeldet und in Deutschland verfügbar sein, bevor du gehst. Meldest du erst deinen Wohnsitz ab, reist aus und fragst danach nach dem Formular, ist der Zug oft abgefahren.
Deshalb unsere Empfehlung aus über 40.000 begleiteten Abmeldungen seit 2014:
- Kläre und beantrage das PD U2 bei der Arbeitsagentur, solange du noch in Deutschland wohnst.
- Reise mit dem Formular in der Hand aus und melde dich binnen sieben Tagen im Zielland.
- Melde danach deinen Wohnsitz ab. Das geht auch per Post aus dem Ausland und sogar rückwirkend.
Diese Reihenfolge kostet dich nichts extra und rettet im Zweifel drei bis sechs Monate Leistung.
Den Papierkram der Abmeldung nehmen wir dir ab. Wir melden deinen Wohnsitz ab, auch aus dem Ausland und rückwirkend, und liefern dir die Abmeldebescheinigung als Nachweis. Wie das läuft, steht auf der Seite zur Wohnsitzabmeldung. Den vollständigen Ablauf beschreibt der Wohnsitz-Abmelde-Guide, und die Auswander-Checkliste sortiert alle Schritte in die richtige Reihenfolge.
Für wen sich der PD-U2-Weg lohnt, und für wen nicht
Ehrlich gesagt: Nicht jeder braucht das PD U2. Der Weg lohnt sich, wenn du arbeitslos bist, in ein EU-Land ziehst und dort ernsthaft nach Arbeit suchst. Dann überbrücken dir drei bis sechs Monate Arbeitslosengeld die Zeit, bis dein neuer Job im Zielland anläuft, und du gerätst nicht sofort unter finanziellen Druck.
Für andere ist der Aufwand umsonst. Hast du bereits einen Arbeitsvertrag im Ausland unterschrieben, brauchst du keine Leistungsmitnahme, denn du suchst ja nichts mehr. Ziehst du in ein Land außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, gibt es ohnehin keinen Export. Und wer nur kurz zum Ausprobieren wegfährt und ohnehin bald zurückkommt, fährt oft besser damit, in Deutschland gemeldet und verfügbar zu bleiben und den Anspruch hier weiter zu beziehen.
Denk auch an das Zielland selbst. Ob die Verlängerung von drei auf sechs Monate durchgeht, hängt von der Ermessensentscheidung deiner deutschen Agentur ab, und im Zielland unterliegst du deren Kontrollen und Meldepflichten. Die Bundesagentur für Arbeit und die dortige Arbeitsverwaltung reden dabei miteinander. Plane den Weg also nur ein, wenn du wirklich vorhast, dort Arbeit zu suchen.
Häufige Fehler, die dich den Anspruch kosten
Aus unserer Praxis kennen wir die Stolperfallen. Vier davon kosten richtig Geld.
Das PD U2 zu spät beantragen. Wer erst nach der Ausreise anfragt, steht oft mit leeren Händen da. Der Antrag gehört vor die Abreise, in Ruhe erledigt.
Die Sieben-Tage-Frist im Zielland verschlafen. Meldest du dich zu spät bei der dortigen Arbeitsverwaltung, riskierst du eine Lücke in der Zahlung, die dir niemand nachträglich schließt.
Annehmen, Arbeitslosengeld gebe es weltweit. Sobald du Europa verlässt, fließt nichts mehr. Wer das nicht einplant, steht in Übersee plötzlich ohne dieses Einkommen da.
Selbst kündigen ohne wichtigen Grund. Zwölf Wochen Sperrzeit, dazu ein Viertel weniger Anspruchsdauer. Sprich mit der Agentur, bevor du das Kündigungsschreiben abschickst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich mein Arbeitslosengeld mit ins Ausland nehmen?
Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ja. Wenn du arbeitslos ins Ausland ziehst, um dort Arbeit zu suchen, nimmst du dein Arbeitslosengeld I mit dem Formular PD U2 für drei Monate mit, auf Antrag bis zu sechs. Außerhalb dieses Gebiets gibt es keinen Export, dann ruht die Zahlung für die Dauer deines Aufenthalts.
Wie lange zahlt die Arbeitsagentur im EU-Ausland weiter?
Drei Monate ab dem Tag, an dem du der deutschen Arbeitsagentur nicht mehr zur Verfügung stehst. Auf Antrag kann die Agentur auf bis zu sechs Monate verlängern. Den Verlängerungsantrag musst du spätestens am letzten Tag des ursprünglichen Zeitraums stellen, sonst ist die Tür zu.
Verfällt mein Anspruch, wenn ich außerhalb Europas auswandere?
Nicht sofort. Nach § 161 Absatz 2 SGB III kannst du Arbeitslosengeld noch bis zu vier Jahre nach seiner Entstehung geltend machen. Solange dein Anspruch in diesem Fenster nicht ausgeschöpft und nicht verfallen ist, lebt er bei einer Rückkehr nach Deutschland wieder auf, sobald du dich erneut arbeitslos meldest und die Voraussetzungen erfüllst.
Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich wegen der Auswanderung kündige?
Wenn du ohne wichtigen Grund selbst kündigst, verhängt die Arbeitsagentur nach § 159 SGB III in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, und deine Anspruchsdauer sinkt um mindestens ein Viertel. Ein Umzug zum Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner ins Ausland kann als wichtiger Grund anerkannt werden. Kläre das vor der Kündigung mit deiner Agentur.
Muss ich mich abmelden, bevor ich das Arbeitslosengeld mitnehme?
Andersherum. Erst klärst und beantragst du das PD U2, solange du noch in Deutschland gemeldet und verfügbar bist, dann reist du aus, dann meldest du deinen Wohnsitz ab. Die Abmeldung kannst du auch aus dem Ausland und rückwirkend erledigen, deshalb steht sie am Ende der Kette.
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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung. Die Regeln zu Arbeitslosengeld, Sperrzeiten und Bürgergeld hängen von deinem Einzelfall ab und können sich ändern. Für deine persönliche Situation ist die Agentur für Arbeit die verbindliche Stelle.
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Oliver Frankfurth
Gründer von abmelden.de. Seit 2014 hat Oliver über 40.000 Menschen bei ihrer Abmeldung aus Deutschland geholfen. Er kennt jedes Bürgeramt, jede Sondersituation und jeden Fallstrick.