Immobilie behalten und aus dem Ausland vermieten: der Leitfaden für Auswanderer
Haus oder Wohnung beim Auswandern behalten und aus dem Ausland vermieten: die Entscheidung verkaufen oder vermieten, der melderechtliche Haken beim Wohnsitz, Verwaltung aus der Ferne, Steuerpflichten und die Fehler, die Geld kosten.
Die kurze Antwort: Du kannst deine deutsche Immobilie behalten und aus dem Ausland vermieten. Melderechtlich ist das sogar der saubere Weg, weil eine dauerhaft vermietete Wohnung dir nicht mehr zur freien Verfügung steht und damit nicht als deutscher Wohnsitz gegen dich zählt (§ 8 AO). Die Mieteinnahmen bleiben in Deutschland steuerpflichtig (beschränkte Steuerpflicht, § 49 EStG), du gibst dafür weiter eine deutsche Steuererklärung ab. Aus der Ferne läuft das mit einer Hausverwaltung, einem deutschen Konto für die Mieteingänge und, je nach Zielland, einem Empfangsbevollmächtigten fürs Finanzamt. Leer stehen lassen ist meist die schlechteste Option: laufende Kosten ohne Einnahmen, und der Fiskus schaut genauer hin.
Verkaufen, vermieten oder leer stehen lassen
Bevor du an Hausverwaltung und Mietvertrag denkst, klär die Grundsatzfrage. Du hast drei Wege, und keiner ist für alle richtig.
Verkaufen ist der klare Schnitt. Kein Aufwand aus der Ferne, kein Mieter, der um Mitternacht schreibt, dass die Heizung ausfällt. Der Haken liegt bei der Steuer: Verkaufst du innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, greift die Spekulationssteuer auf den Gewinn. Ausgenommen ist die Wohnung, die du im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt hast. Wie die 10-Jahres-Frist genau läuft und wann sich Warten rechnet, steht im Ratgeber zu den Steuern nach der Auswanderung.
Vermieten hält dir die Immobilie als Wertanlage und als Rückkehroption. Du bekommst monatliche Einnahmen, die Wohnung arbeitet weiter, und du entscheidest später neu. Dafür trägst du Verwaltung, Steuererklärung und Vermieterpflichten mit über die Grenze. Für viele unserer Kunden ist das der Kompromiss, wenn sie noch nicht wissen, ob der Umzug für zwei Jahre oder für immer ist.
Leer stehen lassen klingt bequem und ist fast immer die teuerste Variante. Grundsteuer, Versicherung, Hausgeld und eine mögliche Kreditrate laufen weiter, ohne dass ein Euro reinkommt. Dazu kommt der melderechtliche Haken, um den es gleich geht: Eine leere Wohnung, zu der du jederzeit den Schlüssel hast, kann dich steuerlich in Deutschland festhalten.
Ein Punkt, den viele beim Behalten übersehen: die Rückkehr ist nicht so einfach wie der Auszug. Wenn du deine vermietete Wohnung später wieder selbst beziehen willst, kündigst du dem Mieter wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und verlängert sich nach fünf Jahren Mietdauer auf sechs, nach acht Jahren auf neun Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Ein spontaner Wiedereinzug fällt also aus. Plan diesen Vorlauf ein, wenn du die Wohnung als Sicherheitsnetz für eine mögliche Rückkehr behältst.
Warum die vermietete Wohnung dein Meldeproblem löst
Hier kommt der Teil, den die meisten unterschätzen. Die Abmeldung beim Bürgeramt beendet nicht automatisch deine unbeschränkte Steuerpflicht. Für das Finanzamt zählt nicht der Meldezettel, sondern § 8 der Abgabenordnung: Einen Wohnsitz hast du dort, wo du eine Wohnung unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehältst und benutzt.
Übersetzt: Behältst du deine deutsche Wohnung leer und hast weiter den Schlüssel, kann das Finanzamt sagen, du hast hier einen Wohnsitz, obwohl du abgemeldet bist. Die Folge ist die unbeschränkte Steuerpflicht auf dein weltweites Einkommen, mitten in deinem neuen Leben im Ausland. Das ist genau die Falle, vor der wir im Steuer-Ratgeber im Abschnitt zum Timing warnen.
Vermietest du dauerhaft, verschwindet dieses Problem. Eine Wohnung, in der ein Mieter mit eigenem Mietvertrag lebt, steht dir nicht zur Verfügung. Du kannst dort nicht einfach übernachten, du kommst nicht mal ohne Ankündigung rein. Damit fällt das Wohnsitz-Indiz weg, und du bist nach der Abmeldung sauber beschränkt steuerpflichtig, nur noch für deine deutschen Einkünfte.
Wichtig ist das Wort dauerhaft. Eine möblierte Wohnung, die du dir für die Wochen in Deutschland freihältst und nur zwischendurch über eine Ferienplattform vermietest, überzeugt das Finanzamt nicht. Der Mietvertrag sollte echt sein, auf Dauer angelegt und die Wohnung wirklich aus der Hand gegeben.
Den formalen Akt der Abmeldung übernehmen wir für dich, auch aus dem Ausland und mit Abmeldebescheinigung als Nachweis für das Finanzamt. Wie das abläuft, steht auf der Seite zur Wohnsitzabmeldung. Den kompletten Ablauf drumherum sortiert der Wohnsitz-Abmelde-Guide.
Die Vermietung aus der Ferne organisieren
Aus 5.000 Kilometern Entfernung kannst du keinen Handwerker in die Wohnung lassen und keine Betriebskostenabrechnung am Küchentisch prüfen. Deshalb steht und fällt die Fernvermietung mit ein paar Weichen, die du vor dem Abflug stellst.
Hausverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung
Ohne jemanden vor Ort wird die Vermietung zum Dauerstress. Zwei Modelle helfen dir, je nach Objekt:
Bei einer Eigentumswohnung gibt es meist schon eine WEG-Verwaltung, die das gemeinschaftliche Eigentum betreut, Treppenhaus, Dach, Heizungsanlage. Bezahlt wird sie über das Hausgeld. Für deine eigene Wohnung und deinen Mieter brauchst du zusätzlich eine Sondereigentumsverwaltung (SEV). Sie kümmert sich um den Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnung, Mängelmeldungen und den Kontakt zum Mieter.
Bei einem ganzen Haus ohne WEG übernimmt eine Mietverwaltung das komplette Paket. Die Kosten bewegen sich je nach Umfang und Region meist im niedrigen zweistelligen Monatsbetrag pro Wohneinheit oder als Prozentsatz der Kaltmiete. Lass dir mehrere Angebote geben, die Spannen sind groß. Diese Kosten sind als Werbungskosten von deinen Mieteinnahmen absetzbar, dazu unten mehr.
Wer keinen professionellen Verwalter will, braucht mindestens eine Vertrauensperson in Deutschland, die im Notfall den Schlüssel hat und einen Handwerker koordinieren kann. Familie, Freunde, ein Nachbar. Aus der Ferne allein, per E-Mail und Überweisung, geht es selten gut.
Empfangsbevollmächtigter fürs Finanzamt
Als beschränkt Steuerpflichtiger ohne deutschen Wohnsitz kann das Finanzamt von dir verlangen, einen Empfangsbevollmächtigten im Inland zu benennen (§ 123 AO). Das ist eine Person oder ein Steuerberater in Deutschland, an die die Behörde ihre Post schickt.
Der Punkt ist ernster, als er klingt. Benennst du auf Verlangen keinen Empfangsbevollmächtigten, gilt ein Bescheid einen Monat nach Aufgabe zur Post als zugegangen, selbst wenn er nie bei dir ankommt. Einspruchsfristen laufen dann ins Leere, während du im Ausland von nichts weißt.
Eine Entwarnung: Ziehst du in ein Land der EU oder des EWR (dazu zählen auch Island, Liechtenstein und Norwegen), greift die Pflicht nach § 123 AO nicht, weil die Behörden dort zustellen können. Relevant wird ein Empfangsbevollmächtigter vor allem bei einem Umzug in Drittstaaten wie die Schweiz, die USA, Thailand, die Emirate oder Großbritannien. Hast du ohnehin einen Steuerberater für die Vermietung, erledigt der diese Rolle meist gleich mit.
Ein deutsches Konto für die Mieteingänge
Die Miete landet in Euro auf einem deutschen Konto, von dort gehen Hausgeld, Kreditrate und Verwaltergebühr ab. Ein deutsches Girokonto zu halten, macht das sauber und spart dir Wechselkursgebühren bei jeder Mietzahlung. Welche Banken Auswanderer mit Wohnsitz im Ausland weiterführen und worauf du bei CRS und Bank-Compliance achten musst, steht im Ratgeber zum besten Bankkonto für Auswanderer.
Prüf vor dem Wegzug, ob deine Bank das Konto bei ausländischer Adresse weiterführt. Manche Direktbanken kündigen still, sobald keine deutsche Meldeadresse mehr hinterlegt ist. Kläre das aktiv, bevor die erste Miete ins Leere überwiesen wird.
Übergabe, Schlüssel und Handwerker
Die Wohnungsübergabe an den ersten Mieter erledigst du am besten noch vor dem Umzug oder überlässt sie der Verwaltung mit einem sauberen Übergabeprotokoll und Zählerständen. Klär vorher, wer den Zweitschlüssel für Notfälle hat und wer eine Reparatur beauftragen darf. Eine defekte Therme im Januar wartet nicht, bis du in einer anderen Zeitzone online bist.
Deine Steuerpflichten als Vermieter aus dem Ausland
Deine deutschen Mieteinnahmen bleiben in Deutschland steuerpflichtig, egal wo du wohnst. Das ist die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG. Hier der kompakte Überblick, die volle Mechanik steht im Steuer-Ratgeber.
- Erklärungspflicht. Du gibst weiter eine deutsche Steuererklärung ab, jetzt als beschränkt Steuerpflichtiger und nur für die deutschen Mieteinnahmen (Anlage V, Formular ESt 1 C).
- Kein Grundfreibetrag. Bei beschränkter Steuerpflicht wird der Grundfreibetrag faktisch nicht gewährt. § 50 Abs. 1 EStG rechnet ihn wieder heraus, indem er dein zu versteuerndes Einkommen um den Grundfreibetrag erhöht. Ergebnis: Deine Mieteinnahmen werden vom ersten Euro an besteuert, anders als bei einem Inländer.
- Werbungskosten bleiben abziehbar. Zinsen, Abschreibung, Verwalterkosten, Instandhaltung, Fahrtkosten zur Wohnung: All das ziehst du weiter ab, soweit es mit den deutschen Mieteinnahmen zusammenhängt (§ 50 Abs. 1 EStG). Versteuert wird der Überschuss, nicht die Bruttomiete.
- Antrag als Ausweg prüfen. Wenn fast dein ganzes Einkommen aus Deutschland kommt, kann sich ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG) lohnen, dann bekommst du den Grundfreibetrag doch. Das rechnet ein Steuerberater durch.
Wenn du deutsche Immobilien vermietest und dazu vielleicht noch eine Rente oder Firmenanteile hast, wird die Erklärung schnell komplex. Die Praxis dazu, von der ersten Anlage V bis zur Frist, steht im Ratgeber zur Steuererklärung aus dem Ausland.
Vermieterpflichten, die aus der Ferne nicht verschwinden
Vermieter zu sein hört nicht an der Grenze auf. Ein paar Pflichten laufen weiter, und wer sie aus der Ferne schleifen lässt, verliert bares Geld.
Die wichtigste ist die Nebenkostenabrechnung. Du musst sie deinem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Verpasst du die Frist, kannst du eine Nachzahlung nicht mehr verlangen. Diese Abrechnung fristgerecht aus dem Ausland zu erstellen, ist der häufigste Grund, warum sich Fernvermieter am Ende doch eine Verwaltung nehmen.
Dazu kommt die schlichte Erreichbarkeit. Dein Mieter hat ein Recht darauf, dich oder deinen Vertreter zu erreichen, für Mängel, Modernisierungen, Mieterhöhungen. Eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland über die Verwaltung oder eine Vertrauensperson löst das.
Das übrige Mietrecht bleibt, wie es ist: Kündigungsschutz für den Mieter, Fristen bei Mieterhöhungen, die Kaution getrennt vom eigenen Geld anlegen. Das sind keine Auswanderer-Sonderregeln, aber aus der Ferne fällt jeder Fehler doppelt auf die Füße.
Häufige Fehler, die Geld kosten
Drei Muster sehen wir immer wieder.
Der erste: die Wohnung leer behalten und trotzdem abmelden. Das kombiniert das Schlechteste aus beiden Welten, laufende Kosten ohne Miete und das Risiko der unbeschränkten Steuerpflicht über § 8 AO. Wenn behalten, dann vermieten.
Der zweite: die deutsche Steuererklärung für die Mieteinnahmen vergessen. Das Finanzamt weiß von deinen Einnahmen, spätestens über die Verwaltung oder das Grundbuch. Fehlt die Erklärung, schätzt es, selten zu deinen Gunsten, und Verspätungszuschläge kommen obendrauf.
Der dritte: die Fernvermietung ohne jemanden vor Ort starten. Ein Wasserschaden, ein Mieterwechsel oder eine verpasste Nebenkostenfrist kostet dich mehr als ein Jahr Verwaltergebühr. Organisier die Weichen, bevor du fliegst, nicht wenn das erste Problem auf dem Tisch liegt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich meine Wohnung behalten und trotzdem abmelden?
Ja. Die melderechtliche Abmeldung und das Eigentum an einer Immobilie sind zwei getrennte Dinge. Du kannst deinen Wohnsitz aus Deutschland abmelden und die Wohnung behalten. Damit sie dich steuerlich nicht in der unbeschränkten Steuerpflicht festhält (§ 8 AO), solltest du sie dauerhaft vermieten, statt sie leer und für dich zugänglich zu halten. Eine vermietete Wohnung steht dir nicht zur Verfügung und zählt deshalb nicht als dein Wohnsitz.
Muss ich Mieteinnahmen aus Deutschland versteuern, wenn ich im Ausland wohne?
Ja. Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien bleiben in Deutschland steuerpflichtig, auch nach der Auswanderung (beschränkte Steuerpflicht, § 49 EStG). Du gibst dafür eine deutsche Steuererklärung ab. Werbungskosten wie Zinsen, Abschreibung und Verwaltung ziehst du ab, versteuert wird nur der Überschuss. Ob dein neues Wohnsitzland zusätzlich zugreift, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen, mehr dazu im Steuer-Ratgeber.
Brauche ich einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland?
Das hängt vom Zielland ab. Ziehst du in ein Land der EU oder des EWR, verlangt § 123 AO keinen Empfangsbevollmächtigten. Bei einem Umzug in einen Drittstaat, etwa die Schweiz, die USA, Thailand oder die Emirate, kann das Finanzamt einen inländischen Empfangsbevollmächtigten verlangen. Benennst du dann keinen, gilt Behördenpost einen Monat nach Aufgabe als zugestellt, auch wenn sie dich nie erreicht. Ein Steuerberater übernimmt diese Rolle in der Regel mit.
Kann ich später zurück in meine vermietete Wohnung ziehen?
Ja, aber nicht von heute auf morgen. Für den Wiedereinzug kündigst du dem Mieter wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und verlängert sich nach fünf Jahren Mietdauer auf sechs und nach acht Jahren auf neun Monate (§ 573c BGB). Der Eigenbedarf muss echt sein, und der Mieter kann in Härtefällen widersprechen. Rechne den Vorlauf ein, wenn du die Wohnung als Rückkehroption behältst.
Lohnt es sich, die Immobilie leer stehen zu lassen statt zu vermieten?
Selten. Bei Leerstand laufen Grundsteuer, Versicherung, Hausgeld und eine mögliche Kreditrate weiter, ohne dass Einnahmen reinkommen. Dazu kommt das Steuerrisiko: Eine leere Wohnung mit jederzeitigem Zugang kann das Finanzamt als deutschen Wohnsitz werten und deine unbeschränkte Steuerpflicht am Leben halten. Wer die Immobilie nicht verkaufen will, fährt mit einer echten, dauerhaften Vermietung fast immer besser.
Was passiert mit meiner Immobilie, wenn ich nur zur Miete gewohnt habe?
Dann stellt sich die Frage gar nicht, du hast keine Immobilie, sondern eine Wohnung, die du kündigst. Wie du deinen Mietvertrag beim Auswandern richtig und fristgerecht beendest, mit Sonderkündigungsrecht und Nachmieter, steht im Ratgeber zum Kündigen der Mietwohnung beim Auswandern.
Verwandte Ratgeber
- Steuern nach der Auswanderung für die volle Mechanik der beschränkten Steuerpflicht und der Spekulationsfrist
- Steuererklärung aus dem Ausland für die Praxis von der Anlage V bis zur Frist
- Wohnsitz abmelden: der komplette Guide für den Ablauf der Abmeldung
- Bestes Bankkonto für Auswanderer für das Konto, auf das die Miete läuft
- Mietwohnung beim Auswandern kündigen für alle, die zur Miete wohnen
Dieser Ratgeber beruht auf unserer Erfahrung aus 40.000+ Abmeldungen seit 2014. Er ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung, insbesondere keine Beratung nach dem Steuerberatungsgesetz oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Melde- und mietrechtliche Anforderungen unterscheiden sich je nach Gemeinde und Objekt. Für deine persönliche Situation sprich mit einem Steuerberater mit Auslandserfahrung oder der zuständigen Behörde.
Weiterlesen

Oliver Frankfurth
Gründer von abmelden.de. Seit 2014 hat Oliver über 40.000 Menschen bei ihrer Abmeldung aus Deutschland geholfen. Er kennt jedes Bürgeramt, jede Sondersituation und jeden Fallstrick.