Wegzugsbesteuerung: Was der Fiskus beim Wegzug kassiert (inkl. neuer ETF-Regel)
Wegzugsbesteuerung bei Auswanderung: § 6 AStG für GmbH-Anteile ab 1 %, die neue ETF-Regel nach § 19 Abs. 3 InvStG ab 2025, Ratenzahlung, Rückkehrerregelung und legale Gestaltung vor der Abmeldung. Aus 40.000+ Abmeldungen seit 2014.
Du hast eine GmbH aufgebaut oder über Jahre ein ETF-Depot bespart. Jetzt willst du raus aus Deutschland. Und dann sagt dir dein Steuerberater einen Satz, der dir den Magen umdreht: Du sollst Steuer zahlen auf einen Gewinn, den du nie realisiert hast. Kein Verkauf, kein Geld auf dem Konto, trotzdem ein sechsstelliger Steuerbescheid.
Das ist die Wegzugsbesteuerung. Sie behandelt deinen Wegzug so, als hättest du deine Anteile am Tag der Abmeldung verkauft, und besteuert den fiktiven Gewinn. Seit 2025 trifft sie nicht mehr nur Firmenanteile, sondern auch große ETF- und Fondsdepots. Wir haben seit 2014 über 40.000+ Personen bei der Abmeldung aus Deutschland begleitet, und dieser Posten ist der teuerste, den die meisten übersehen. Hier steht, wen es trifft, wie gerechnet wird und was du vor der Abmeldung planen musst.
Dieser Artikel vertieft die Wegzugsbesteuerung. Den steuerlichen Gesamtüberblick nach dem Auswandern (beschränkte Steuerpflicht, DBA, Quellensteuer) findest du im Ratgeber Steuern nach der Auswanderung.
Auf einen Blick
- Die Wegzugsbesteuerung besteuert einen fiktiven Veräußerungsgewinn, obwohl du nichts verkaufst. Auslöser ist das Ende deiner unbeschränkten Steuerpflicht, meist durch die Abmeldung und den Wegzug.
- § 6 AStG trifft Beteiligungen ab 1 % an Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, ausländische Pendants), gehalten irgendwann in den letzten fünf Jahren.
- Neu seit 2025 (§ 19 Abs. 3 InvStG): Auch ETF- und Fondsanteile fallen darunter, wenn die Anschaffungskosten je Fonds mindestens 500.000 Euro betragen oder du 1 % der ausgegebenen Fondsanteile hältst.
- Versteuert wird die Differenz zwischen dem gemeinen Wert beim Wegzug und den Anschaffungskosten, bei Firmenanteilen nach dem Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig).
- Die Steuer kannst du auf Antrag in sieben zinsfreien Jahresraten zahlen, in der Regel gegen Sicherheitsleistung.
- Ziehst du innerhalb von sieben Jahren wieder nach Deutschland (Rückkehrerregelung), entfällt die Steuer rückwirkend, sofern du nicht verkauft hast.
"Die Wegzugsbesteuerung ist der Punkt, an dem aus einem entspannten Auswanderungsplan ein Liquiditätsproblem wird. Wer eine werthaltige GmbH oder ein großes Depot hat und einfach abmeldet, ohne vorher zu rechnen, unterschreibt einen Blankoscheck ans Finanzamt." — Oliver Frankfurth
Wen die Wegzugsbesteuerung trifft
Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet und du bestimmte Vermögenswerte hältst. Der klassische Auslöser: Du gibst deinen Wohnsitz auf, meldest dich ab und ziehst ins Ausland. Es gibt zwei Wege in die Steuer, den alten für Firmenanteile und den neuen für Fonds.
§ 6 AStG: Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 Prozent
Der Grundfall. § 6 AStG verweist auf § 17 EStG. Betroffen bist du, wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt warst, direkt oder indirekt. Das gilt für die GmbH, die UG, die AG und für ausländische Gesellschaften mit vergleichbarer Struktur.
Eine zweite Bedingung kam mit der ATAD-Reform dazu: Du musst in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein. Wer nur kurz in Deutschland war, fällt also nicht sofort in die Falle. Für den typischen Auswanderer, der hier aufgewachsen ist und seine Firma aufgebaut hat, ist diese Hürde immer genommen.
§ 19 Abs. 3 InvStG: die neue ETF- und Fondsregel ab 2025
Bis Ende 2024 waren private ETF-Sparer außen vor. Das hat sich mit dem Jahressteuergesetz 2024 geändert. Für Wegzüge ab dem 1. Januar 2025 greift die Wegzugsbesteuerung auch auf Anteile an Investmentfonds im Privatvermögen, geregelt in § 19 Abs. 3 des Investmentsteuergesetzes.
Zwei Schwellen, von denen eine reicht:
- Die Anschaffungskosten je Fonds betragen mindestens 500.000 Euro, oder
- du hältst mindestens 1 % der ausgegebenen Anteile eines Fonds, gemessen an den letzten fünf Jahren.
Wichtig für die Praxis: Jeder Fonds wird einzeln betrachtet, nicht dein Depot als Ganzes. Drei ETFs mit je 300.000 Euro Kaufwert lösen keine Wegzugsbesteuerung aus, weil kein einzelner Fonds die 500.000-Euro-Marke reißt. Ein einzelner Welt-ETF mit 550.000 Euro Anschaffungskosten dagegen schon. Bei Spezial-Investmentfonds gelten diese Schwellen nicht: Ergänzende Regeln in § 49 Abs. 5 InvStG behandeln solche Anteile im Privatvermögen grundsätzlich als erfassten Fall, unabhängig von der Höhe.
Diese Regel ist noch jung, und viele Depotbanken haben ihre Kunden bis heute nicht darauf hingewiesen. Wenn dein Depot auf ein paar wenige große Positionen konzentriert ist, prüf das vor der Abmeldung.
Wie der Gewinn berechnet wird
Der fiktive Gewinn ist die Differenz zwischen dem gemeinen Wert deiner Anteile am Tag des Wegzugs und deinen Anschaffungskosten. Gemeiner Wert heißt bei einer GmbH: der Verkehrswert, so wie ihn ein fremder Käufer zahlen würde. Bei einem ETF ist das der Kurswert am Stichtag.
Bei Firmenanteilen läuft die Versteuerung über das Teileinkünfteverfahren. Steuerpflichtig sind 60 % des fiktiven Gewinns, versteuert zu deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Der komplizierte Teil ist die Bewertung der GmbH. Das Finanzamt akzeptiert selten deine Wunschzahl, und ein Bewertungsgutachten kostet Geld, aber es schützt dich vor einer überhöhten Schätzung.
Beispielrechnung: GmbH-Anteil und ETF-Depot im Vergleich
Zwei Fälle, dieselbe Mechanik. Die Steuersätze sind grobe Richtwerte für einen Spitzenverdiener; deine reale Zahl hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.
| Position | Fall A: GmbH (100 %) | Fall B: Welt-ETF (privat) |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | 25.000 € (Stammkapital) | 520.000 € |
| Gemeiner Wert beim Wegzug | 800.000 € | 720.000 € |
| Fiktiver Veräußerungsgewinn | 775.000 € | 200.000 € |
| Steuerpflichtiger Anteil | 60 % → 465.000 € | 70 % nach Teilfreistellung → 140.000 € |
| Grober Steuersatz | ca. 42 % (Teileinkünfte) | 26,375 % (Abgeltung + Soli) |
| Fiktive Steuerlast | ca. 195.000 € | ca. 36.900 € |
Zur Erinnerung: In keinem der beiden Fälle ist auch nur ein Euro auf dein Konto geflossen. Du bezahlst Steuer auf Papiergewinn. Deshalb ist die Frage der Ratenzahlung und Stundung so entscheidend.
Ratenzahlung, Stundung und Sicherheit
Vor der ATAD-Reform gab es für Wegzüge innerhalb der EU und des EWR eine automatische, zinsfreie und unbefristete Stundung. Die ist weg. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für alle Wegzüge gleich, EU/EWR wie Drittstaaten (USA, Schweiz, VAE und so weiter): Die Steuer kannst du auf Antrag in sieben gleichen zinsfreien Jahresraten zahlen (§ 6 Abs. 4 AStG).
Das Finanzamt macht das nicht umsonst. Für die Ratenzahlung verlangt es in der Regel eine Sicherheitsleistung, etwa eine Bankbürgschaft oder die Verpfändung der Anteile. Ohne Sicherheit keine Raten, und dann wird die volle Summe sofort fällig. Diese sieben Raten gelten über den Verweis in § 19 Abs. 3 InvStG auch für die neuen ETF- und Fondsfälle.
Wer die Sicherheit nicht stellen kann, hat ein Problem. Genau hier scheitern Wegzüge in der Praxis: Die GmbH ist wertvoll, aber illiquide, und die Bank will für die Bürgschaft flüssiges Vermögen sehen. Das plant man Monate vorher, nicht in der Woche vor dem Flug.
Die Rückkehrerregelung: Wenn die Steuer wieder entfällt
Die Wegzugsbesteuerung ist nicht immer endgültig. Ziehst du innerhalb von sieben Jahren wieder nach Deutschland und wirst erneut unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt die Steuer rückwirkend (§ 6 Abs. 3 AStG). Voraussetzung: Du hast die Anteile in der Zwischenzeit nicht verkauft.
Diese Frist von sieben Jahren lässt sich auf Antrag um bis zu weitere fünf Jahre verlängern — allerdings nur, solange deine Absicht zur Rückkehr unverändert fortbesteht (§ 6 Abs. 3 Satz 3 AStG). Die Rückkehrerregelung greift ohnehin nur bei einer von Anfang an nur vorübergehenden Abwesenheit. Einen EU-Bonus gibt es seit der ATAD-Reform nicht mehr: Die frühere zinslose Stundung von Amts wegen für EU- und EWR-Wegzüge ist entfallen. Die Ratenzahlung nach § 6 Abs. 4 AStG gilt für alle Zielländer gleich — und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung.
Für dich heißt das: Wenn dein Auslandsaufenthalt zeitlich begrenzt ist, etwa eine Entsendung auf vier Jahre, kann die Rückkehrerregelung die gesamte Steuerlast auf null bringen. Das ist ein Grund mehr, den Wegzug sauber zu dokumentieren und die Anteile nicht anzurühren.
Wegzugsbesteuerung vermeiden oder senken
Vorweg der ehrliche Teil: Es gibt keinen legalen Zaubertrick, der eine werthaltige GmbH steuerfrei über die Grenze bringt. Aber es gibt Stellschrauben, und die drehst du vor der Abmeldung, nicht danach. Danach ist der Zug abgefahren.
- Timing prüfen. Der Stichtag ist der Tag deines Wegzugs. Steht ein Bewertungssprung bevor, etwa eine Finanzierungsrunde oder ein Großauftrag, kann der Zeitpunkt der Abmeldung fünf- bis sechsstellig ausmachen.
- Depot strukturieren (nur legal, nur mit Beratung). Weil bei ETFs jeder Fonds einzeln zählt und erst ab 500.000 Euro Anschaffungskosten pro Fonds die Steuer greift, ist die Verteilung auf mehrere Fonds relevant. Umschichtungen kurz vor dem Wegzug schaut das Finanzamt aber genau an. Nichts ohne Steuerberater.
- Rückkehrerregelung nutzen. Bei absehbar befristetem Wegzug die Sieben-Jahres-Frist im Blick behalten und die Anteile halten.
- Rechtsform überdenken. Ob eine GmbH die richtige Hülle für dein Auslandsleben ist, oder ob eine Umstrukturierung Jahre vorher sinnvoll war, ist eine Frage für den Fachmann. Kurzfristig lässt sich das nicht mehr reparieren.
- Sicherheitsleistung frühzeitig organisieren. Damit die Ratenzahlung überhaupt klappt, brauchst du die Bürgschaft oder Verpfändung geregelt, bevor der Bescheid kommt.
Für wen dieser Artikel nicht relevant ist: Wenn du keine Firmenanteile ab 1 % hältst und dein größter einzelner Fonds unter 500.000 Euro Anschaffungskosten liegt, betrifft dich die Wegzugsbesteuerung nicht. Dann kannst du dich entspannt zurücklehnen und dich um die anderen Steuerthemen des Wegzugs kümmern.
Das Zusammenspiel mit der Wohnsitzabmeldung
Die Wegzugsbesteuerung hängt am Ende deiner unbeschränkten Steuerpflicht, und die endet in der Praxis mit dem Wegzug und der Abmeldung deines deutschen Wohnsitzes. Der Tag, an dem du dich abmeldest und Deutschland verlässt, ist der Stichtag für die Bewertung deiner Anteile.
Deshalb ist die Reihenfolge so wichtig: erst die steuerliche Planung, dann die Abmeldung. Wer zuerst abmeldet und danach mit dem Steuerberater spricht, kann am Stichtag nichts mehr ändern. Die Wohnsitzabmeldung übernehmen wir für dich, sauber und fristgerecht, aber die Steuerfrage klärst du vorher mit einem Fachmann. Beides gehört zusammengedacht.
Wenn zu deinem Wegzug eine Firma gehört, findest du die Details zur Gewerbe- und GmbH-Seite im Ratgeber Gewerbe abmelden bei Auswanderung, inklusive Liquidation und Sitzverlegung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab welchem Betrag greift die Wegzugsbesteuerung bei ETFs?
Seit dem 1. Januar 2025 greift die Wegzugsbesteuerung auf einen Investmentfonds, wenn deine Anschaffungskosten für diesen einen Fonds mindestens 500.000 Euro betragen oder du 1 % der ausgegebenen Fondsanteile hältst (§ 19 Abs. 3 InvStG). Jeder Fonds wird einzeln betrachtet, nicht das Gesamtdepot. Bei Spezial-Investmentfonds gelten diese Schwellen nicht.
Muss ich Steuern zahlen, obwohl ich nichts verkauft habe?
Ja. Genau das ist der Kern der Wegzugsbesteuerung: Sie besteuert einen fiktiven Veräußerungsgewinn zum Stichtag deines Wegzugs, so als hättest du deine Anteile am Abmeldetag verkauft. Es fließt kein Geld, trotzdem entsteht eine Steuerschuld. Deshalb ist die Ratenzahlung über sieben Jahre so wichtig.
Kann ich die Wegzugssteuer in Raten zahlen?
Ja. Seit der ATAD-Reform zum 1. Januar 2022 kannst du die Steuer auf Antrag in sieben gleichen zinsfreien Jahresraten zahlen (§ 6 Abs. 4 AStG), einheitlich für EU/EWR und Drittstaaten. Das Finanzamt verlangt dafür in der Regel eine Sicherheitsleistung wie eine Bankbürgschaft oder die Verpfändung der Anteile. Über den Verweis in § 19 Abs. 3 InvStG gilt das auch für ETF- und Fondsfälle.
Was passiert, wenn ich innerhalb von sieben Jahren zurückkomme?
Dann entfällt die Wegzugsbesteuerung rückwirkend, sofern du die Anteile in der Zwischenzeit nicht verkauft hast (§ 6 Abs. 3 AStG). Die Sieben-Jahres-Frist lässt sich auf Antrag um bis zu fünf weitere Jahre verlängern, wenn dein Wegzug von vornherein nur vorübergehend geplant war. Für befristete Auslandsaufenthalte kann das die gesamte Steuerlast auf null bringen.
Ab welcher Beteiligung an einer GmbH werde ich zur Kasse gebeten?
Ab 1 %. § 6 AStG verweist auf § 17 EStG: Betroffen bist du, wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt warst. Zusätzlich musst du in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein.
Kann ich die Wegzugsbesteuerung legal vermeiden?
Ganz vermeiden lässt sie sich bei werthaltigen Anteilen kaum. Senken oder aufschieben schon: über das Timing des Wegzugs, die Nutzung der Rückkehrerregelung bei befristetem Aufenthalt und bei ETFs über die Verteilung auf mehrere Fonds unter der 500.000-Euro-Grenze. Jede dieser Gestaltungen gehört vor die Abmeldung und in die Hand eines Steuerberaters, nicht ins Selbermachen.
Weiterführende Ratgeber
- Steuern nach der Auswanderung — der Gesamtüberblick: beschränkte Steuerpflicht, DBA, Quellensteuer
- Gewerbe abmelden bei Auswanderung — Wegzugsbesteuerung, GmbH-Liquidation und Sitzverlegung im Detail
- Wohnsitz online abmelden — der formale Akt, der den Stichtag setzt
- Bestes Bankkonto für Auswanderer — Depotführung, CRS und FATCA im Ausland
- Auswandern-Checkliste — der komplette Ablauf mit allen Steuerschritten
Nächster Schritt: Wenn du Firmenanteile oder ein großes Depot hältst, sprich vor der Abmeldung mit einem Steuerberater und lass die Wegzugsbesteuerung durchrechnen. Für den Ablauf und die richtige Reihenfolge kannst du eine persönliche Beratung buchen, die Wohnsitzabmeldung selbst übernehmen wir danach.
Dieser Artikel beruht auf unserer Erfahrung aus über 40.000 Abmeldungen seit 2014 und gibt allgemeine Informationen wieder. Er ist keine Steuerberatung und ersetzt ausdrücklich keine Beratung nach dem Steuerberatungsgesetz. Bei Beträgen in dieser Größenordnung führt an einem Steuerberater mit grenzüberschreitender Erfahrung kein Weg vorbei. Die zitierten Regelungen findest du im Volltext beim Bundesjustizministerium: § 6 AStG, § 17 EStG und § 19 InvStG. Rechtsstand: Juli 2026.
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Oliver Frankfurth
Gründer von abmelden.de. Seit 2014 hat Oliver über 40.000 Menschen bei ihrer Abmeldung aus Deutschland geholfen. Er kennt jedes Bürgeramt, jede Sondersituation und jeden Fallstrick.