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Elterngeld in Deutschland

  • 14 min read

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld unterstützt Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Elterngeld gibt es für alle Mütter und Väter.

Mit dem Elterngeld kannst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, und es ist auch möglich, dass du gar nicht erwerbstätig bist. Du musst dein Studium oder deine Ausbildung nicht unterbrechen, um Elterngeld zu erhalten, und du kannst es entweder allein oder zusammen mit dem anderen Elternteil beantragen.

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Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Wenn nur ein Elternteil einen Antrag stellt, wird das Basiselterngeld für mindestens zwei Monate und bis zu zwölf Lebensmonate deines Kindes gezahlt. Wenn ihr beide Elterngeld beantragt, könnt ihr zusammen 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Wenn das Kind mindestens sechs Wochen zu früh geboren wurde, kannst du länger Elterngeld bekommen. 

Je nachdem, wie früh dein Kind geboren wurde, kannst du bis zu 18 Monate Elterngeld bekommen. Es steht euch frei, die Elterngeldmonate unter euch aufzuteilen. Ihr könnt den erforderlichen Betrag zusammen, nacheinander oder abwechselnd erhalten. Du erhältst auch zwei zusätzliche Monate, wenn du alleinerziehend bist.

Elterngeld in Deutschland kündigen
In Ausnahmefällen kannst du als Großelternteil Elterngeld beantragen

Das grundlegende Elterngeld beträgt zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat, abhängig von deinem Einkommen vor der Geburt deines Kindes. In den meisten Fällen beträgt es 65 Prozent deines Nettoeinkommens, und Eltern mit geringem Einkommen erhalten bis zu 100 Prozent ihres Nettoeinkommens. Wenn du teilzeitbeschäftigt bist, wirkt sich das auf die Höhe deines Elterngeldes aus. 

Dein Einkommen nach der Geburt wird berücksichtigt. Wenn du vor der Geburt kein Einkommen hattest, kannst du den Mindestbetrag erhalten. Wenn du weitere kleine Kinder hast oder Zwillinge bekommst, kannst du höhere Beträge erhalten.

Es ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn du es vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, eine Anzeige zu erstatten, oder wenn du eine Anzeige falsch, unvollständig oder nicht rechtzeitig erstattest. 

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu zweitausend Euro geahndet werden.

Kann ich Elterngeld bekommen?

Als Elternteil kannst du unter den folgenden Bedingungen Elterngeld erhalten:

  • Du betreust und erziehst dein Kind selbst.
  • Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, und du wohnst in Deutschland.
  • Du arbeitest gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
  • Ausländische Eltern müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

Können wir auch als Großeltern oder andere Verwandte Elterngeld beantragen?

  • Für dein leibliches Kind, 
  • für das leibliche Kind deiner Frau oder deines Mannes, deines Lebenspartners,
  • für dein Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist (sogenannte “Adoptionspflege”),
  • in Ausnahmefällen auch für dein Enkelkind oder Urenkelkind, deine Nichte oder deinen Neffen, deine Schwester oder deinen Bruder. Das ist zum Beispiel möglich, wenn die Eltern des Kindes schwer krank oder behindert sind oder gestorben sind.

Das Elterngeld ist nicht von deinem Arbeitsverhältnis abhängig. 

Elterngeld gibt es für:

  • Angestellte
  • Beamtinnen und Beamte
  • Selbstständige
  • Arbeitslose
  • Studenten und Auszubildende
  • Hausfrauen und Hausmänner 
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte (Minijob)
  • Selbstständige und nichtselbstständige Arbeitnehmer
  • Im Ausland arbeiten

Du kannst auch Elterngeld erhalten, wenn du vor der Geburt deines Kindes nicht gearbeitet hast.

Du kannst auch Elterngeld erhalten, wenn du andere Leistungen beziehst.

Wie viel Elterngeld bekommt man in Deutschland
Du kannst auch Elterngeld erhalten, wenn du vor der Geburt deines Kindes nicht gearbeitet hast.

Wie viel Elterngeld kann ich bekommen?

Die Höhe deines Elterngeldes hängt von den folgenden Fragen ab:

  • Beantragst du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?
  • Wie viel Einkommen hattest du bisher?
  • Wie viel Einkommen wirst du haben, während du Elterngeld beziehst?
  • Bekommst du andere staatliche Leistungen?
  • Bekommst du Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
  • Hast du bereits andere kleine Kinder?
  • Abhängig von deinem Einkommen

Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat und ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Wenn du mehr als ein Kind hast, kannst du Zuschläge erhalten, zum Beispiel für Zwillinge oder ältere Geschwister.

Du kannst auch den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus erhalten, wenn du kein Einkommen hattest. Den Mindestbetrag erhältst du zum Beispiel auch, wenn du nach der Geburt genauso viel verdienst wie vorher.

Höhe des Basiselterngeldes

Als Basiselterngeld erhältst du in der Regel 65 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, das nach der Entbindung entfällt. Das bedeutet:

  • In den Lebensmonaten, in denen du kein Einkommen hast, beträgt das Basiselterngeld 65 % deines Nettoeinkommens vor der Geburt.
  • In den Lebensmonaten, in denen du ein Einkommen hast, beträgt das primäre Elterngeld 65 % der Differenz zwischen deinem Nettoeinkommen vor der Geburt und deinem Nettoeinkommen nach der Geburt.
  • Als Nettoeinkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro angerechnet.
Mehr Elterngeld für Geringverdienende
Wenn du mehr als ein Kind hast, kannst du Zuschläge erhalten

Mehr Elterngeld für Geringverdienende

Wenn du vor der Geburt deines Kindes ein Nettoeinkommen von weniger als 1.240 Euro hattest, erhältst du mehr Elterngeld. 

Der Prozentsatz, den du von deiner Einkommensdifferenz als Elterngeld erhältst, steigt dann. Je weniger Nettoeinkommen du hattest, desto höher ist der Anteil:

  • Angenommen, du hattest zwischen 1.240 und 1.200 Euro, dann steigt der Anteil in kleinen Schritten von 65% auf 67%. Bei 1.238 Euro bekommst du 65,1%, bei 1.236 Euro 65,2% und so weiter.
  • Wenn du zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro hattest, bekommst du 67%.
  • Wenn du weniger als 1.000 Euro hattest, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf 100%. Für jede 2 Euro, die dein Einkommen unter 1.000 Euro lag, erhöht sich der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 Euro bekommst du also 67,1 %, bei 996 Euro 67,2 % und so weiter.

Du bekommst den Mindestbetrag des Elterngeldes, auch wenn du kein Einkommen hast.

Wie hoch das Elterngeld in deinem Fall sein könnte, kannst du unverbindlich mit unserem Elterngeld-Rechner berechnen.

Höhe von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Berechne das Elterngeld, auf das du Anspruch hast, mit unserem Rechner

Höhe von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das ElterngeldPlus wird auf die gleiche Weise berechnet wie das Basiselterngeld. Allerdings ist das ElterngeldPlus auf die Hälfte dessen begrenzt, was du theoretisch als Basiselterngeld erhalten würdest, wenn du nach der Geburt kein Einkommen hättest. Diese Grenze wird “Höchstbetrag” genannt. Du kannst das ElterngeldPlus doppelt so lange beziehen wie dein Basiselterngeld.

Wenn du nach der Geburt kein Einkommen hast, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie dein Basiselterngeld. Deshalb kannst du dich für das ElterngeldPlus entscheiden, um zum Beispiel den Zeitraum zu verlängern, in dem du das Elterngeld erhältst. Dein Elterngeld ist dann nicht insgesamt weniger, sondern verteilt sich auf einen längeren Zeitraum.

ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn du nach der Geburt ein Einkommen hast, weil du in Teilzeit arbeitest. In diesem Fall kann das ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Auszahlung. Trotzdem kannst du das ElterngeldPlus doppelt so lange beziehen wie dein Basiselterngeld.

Der Partnerschaftsbonus wird auf die gleiche Weise berechnet wie das ElterngeldPlus.

Muss ich Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu erhalten?
Wenn du studierst und gleichzeitig arbeitest, kannst du auch Elternzeit beantragen

Muss ich Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu erhalten?

Du musst nicht unbedingt Elternzeit nehmen, um das Elterngeld zu erhalten. Allerdings darfst du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, solange du Elterngeld beziehst. Viele Beschäftigte müssen daher ihre Arbeitszeit reduzieren, um Elterngeld zu erhalten, und nehmen dafür Elternzeit.

Tipp: Plane deine Elternzeit so, dass alle Monate, in denen du Elterngeld beziehst, vollständig in die Elternzeit fallen.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Arbeitsleben für Mütter und Väter, die ihre Kinder betreuen und erziehen. Als Teammitglied kannst du bei deinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Dein Arbeitgeber muss dich während des Elternurlaubs für bis zu 3 Jahre pro Kind von der Arbeit freistellen. 

Während dieser Zeit musst du nicht arbeiten und erhältst auch kein Gehalt. Als Ausgleich kannst du z. B. Elterngeld beantragen. Die Elternzeit in anderen Ländern wird in Deutschland durch die Regelungen zum Elternurlaub und Elterngeld abgedeckt.

Du kannst deine Elternzeit vor dem 3. Geburtstag deines Kindes nehmen, aber auch zwischen dem 3. und dem 8. Du kannst deine Elternzeit nehmen, wenn du und dein Kind sie brauchen.

Während der Elternzeit bist du in einzigartiger Weise vor Kündigung geschützt. Nach der Elternzeit kannst du in den meisten Fällen an deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren.

Wer kann Elternzeit nehmen?

Du kannst unter den folgenden Bedingungen Elternzeit nehmen:

  • Du bist ein Teammitglied.
  • Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt und pflegst und erziehst dein Kind selbst.

Während des Elternurlaubs arbeitest du entweder nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche. Mehr zu diesem Thema erfährst du unter Teilzeitarbeit während der Elternzeit.

Eltern, deren Kinder am oder nach dem 01.09.2021 geboren werden, können bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Mehr dazu erfährst du unter Was ändert sich beim Elterngeld ab 01.09.2021?

Elternzeit ist in jedem Arbeitsverhältnis möglich.

Du kannst in jedem Arbeitsverhältnis Elternzeit nehmen, z. B. auch in Teilzeit, mit befristeten Verträgen, in sogenannten “Minijobs” oder wenn du von zu Hause aus arbeitest. 

Auch wenn du studierst und gleichzeitig arbeitest, kannst du Elternzeit beantragen, z. B. wenn du eine Ausbildung oder Umschulung machst oder für eine berufliche Fortbildung eingestellt wirst. 

Du hast Anspruch auf Elternzeit, wenn du in Deutschland arbeitest oder wenn dein Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen wurde, und es spielt keine Rolle, ob du in Deutschland wohnst.

Du hast Anspruch auf Elternzeit, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht.

Wer ist berechtigt Elterngeld zu bekommen?
Du hast nur Anspruch auf Elterngeld, wenn du in Deutschland wohnst

Du hast Anspruch auf Elternzeit, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht

Du kannst Elternzeit bekommen:

  • für dein leibliches Kind
  • für das leibliche Kind deiner Frau, deines Mannes oder deines Lebenspartners
  • für ein Pflegekind in Vollzeitpflege
  • für dein Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist (sogenanntes “Kind in Adoptionspflege”),
  • für dein Enkelkind, wenn einer der Elternteile des Kindes minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet, die er vor seinem 18. Geburtstag begonnen hat. In beiden Fällen kannst du nur dann Elternzeit nehmen, wenn nicht beide Elternteile des Kindes selbst Elternzeit nehmen.

 Bei Geburten vor dem 1. Juni 2015 ist dies nicht während der gesamten Ausbildungszeit möglich, sondern nur während der letzten beiden Ausbildungsjahre, in Ausnahmefällen für deine Schwester oder deinen Bruder, deine Nichte oder deinen Neffen, dein Enkelkind oder dein Urenkelkind. Das ist z. B. bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern möglich.

Wenn du nicht das Sorgerecht für das Kind hast, brauchst du die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils, um Elternzeit zu nehmen.

Wer hat keinen Anspruch auf Elternzeit?

Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben keinen Anspruch auf Elternzeit. Diese Personen haben keinen Arbeitgeber, bei dem du eine Freistellung von der Arbeit beantragen kannst, und sie müssen auch nicht vor Kündigung geschützt werden. Daher können die folgenden Personengruppen keinen Elternurlaub erhalten:

  • Selbstständig Erwerbstätige,
  • Geschäftsführer/innen oder selbständige Gesellschafter/innen von Personen- oder Kapitalgesellschaften,
  • Hausfrauen und Hausmänner,
  • Studierende,
  • Schülerinnen und Schüler,
  • Teilnehmer/innen am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD),
  • Arbeitslose und
  • Freiwillige.

Die Elternzeit ist im Bundeselternzeitgesetz (BEEG) geregelt: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. 

Das Elterngeld und der Wohnsitz im Ausland?
Anspruch auf Elterngeld, wenn sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland befindet

Das Elterngeld und der Wohnsitz im Ausland?

Als Elternteil hast du nur dann Anspruch auf Elterngeld, wenn sich dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland befindet. Du kannst nicht auswandern und deinen Lebensmittelpunkt in ein anderes Land verlegen und gleichzeitig weiterhin Elterngeld beziehen.

Die einzigen Ausnahmen sind Grenzgänger und Expatriates, auf die weiter unten eingegangen wird. 

Anders verhält es sich beim Elternurlaub:

Während des Elternurlaubs im Ausland? Du musst während des Elternurlaubs nicht in Deutschland wohnen oder bleiben. Die einzige Voraussetzung ist, dass dein Kind bei dir lebt und dass du einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht hast oder bei einem deutschen Arbeitgeber unter Vertrag stehst.  Manche Eltern nutzen die Elternzeit für Reisen oder einen längeren Auslandsaufenthalt – das ist kein Problem. 

Allerdings hast du in diesem Fall keinen Anspruch auf die Elterngeldzahlungen. 

Elterngeld für Grenzgänger

Da das Elterngeld nach europäischem Recht eine Familienleistung ist, gibt es Vorteile für Grenzgänger/innen. Im besten Fall haben sie Anspruch auf Familienleistungen aus beiden Ländern. Es gilt das Prinzip des Beschäftigungslandes: Das Land, in dem du arbeitest, ist in erster Linie für die Familienleistungen zuständig. 

Grenzgänger werden in zwei Kategorien unterteilt:

  • Du arbeitest in Deutschland, wohnst aber in einem anderen EU-Land.
  • Wenn du in Deutschland arbeitest, aber in einem anderen EU-Staat wohnst, bist du ein Grenzgänger mit Anspruch auf Elterngeld. 
  • Du wohnst in Deutschland, arbeitest aber in einem anderen EU-Staat.

Natürlich gilt diese Regel auch andersherum: Wenn du in Deutschland wohnst, aber in einem anderen EU-Land arbeitest, hast du Anspruch auf die Familien- und Sozialleistungen dieses Landes. 

In einem solchen Fall prüft die zuständige Familienkasse, ob du grundsätzlich Anspruch auf einen höheren Elterngeldsatz hättest und genehmigt im besten Fall sogar unterschiedliche Beträge. 

Je nachdem, in welchem Land du sozialversichert bist und wie viel Elterngeld du erhältst, musst du es in dem anderen EU-Land versteuern.

Elterngeld für Eltern, die beide Grenzgänger sind

Wenn ihr beide in Deutschland wohnt, aber in einem Nachbarland arbeitet (z. B. in den Niederlanden, der Tschechischen Republik, der Schweiz, Frankreich oder Österreich), gilt in der Regel das Beschäftigungslandprinzip. Das heißt, das Land, in dem du arbeitest, ist für deine Familienleistungen zuständig.

Für den besonderen Fall, dass beide Elternteile Grenzgänger sind, gibt es jedoch eine neue Regelung: Du kannst wählen, in welchem Land du Familienleistungen wie das Elterngeld beziehen möchtest.

Wer hat noch Anspruch auf Elterngeld während des Auslandsaufenthalts?

Manche Menschen arbeiten im Ausland und haben trotzdem Anspruch auf Elterngeld. Dazu gehören:

  • Selbstständige, die für ein Projekt oder eine begrenzte Zeit im Ausland leben
  • Entwicklungshelfer
  • Missionare
  • Beamte, die nach §123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes zur Arbeit im Ausland abgeordnet wurden
  • Deutsche Angestellte einer inter- oder supranationalen Institution (z.B. NATO, UNO oder EU)
  • Arbeitnehmer, die im Rahmen eines deutschen Arbeitsverhältnisses ins Ausland entsandt werden
Wie du dein Elterngeld kündigen kannst
Wenn du Deutschland verlässt, musst du dein Elterngeld kündigen

Wie du dein Elterngeld kündigen kannst

Es ist ganz einfach, dein Elterngeld zu kündigen. In den meisten Fällen kannst du die für dich zuständige Elterngeldstelle anrufen und ihr mitteilen, dass die Zahlungen eingestellt werden müssen.

Wenn du die Angelegenheit per Post erledigen willst, kannst du einen Brief schreiben, in dem du deine Situation schilderst und die Einstellung der Zahlungen beantragst. Auch hier musst du nachweisen, wer du bist. Du kannst zum Beispiel deinen Personalausweis und das Originaldokument einscannen, das dir die Elterngeldstelle bei der ersten Beantragung zugeschickt hat.

In manchen Ämtern ist das allerdings nicht so einfach. Manchmal musst du bestimmte Dokumente als Abmeldebestätigung vorlegen.

Wenn du Hilfe brauchst, weil du schon im Ausland bist oder einfach keine Zeit hast, kannst du eines der praktischen Pakete von Abmelden.de buchen, und wir erledigen das für dich!

Bitte bedenke, dass wir unser Bestes tun, um glaubwürdige und aktuelle Informationen bereitzustellen, aber wir sind kein offizieller Berater (im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, RDG) für Steuern, Rechtsfragen und Ähnliches. Unser Service ersetzt keine individuelle Beratung mit juristischem Beistand. Wir stellen digitale Tools und automatisierte Workflows zur Verfügung, die bei der Abmeldung des Wohnsitzes und den damit verbundenen notwendigen Schritten helfen.

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Anne Taylor-McLaughlin

Anne Taylor-McLaughlin

Anne steigert über die verschiedenen Online- und Social-Media-Kanäle den Bekanntheitsgrad des Unternehmens. Zusätzlich ist sie für die redaktionelle Planung und Durchführung zuständig.