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Kindergeld abmelden: Umzug ins Ausland

  • 13 Minuten Lesezeit

Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern vom deutschen Staat beantragen können, um die Versorgung ihrer Kinder sicherzustellen. Es wird vom Zeitpunkt der Geburt bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt und richtet sich insbesondere an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Während eines Kalenderjahres erhalten Eltern das Kindergeld regelmäßig. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist – ein zusätzlicher Antrag ist dafür nicht erforderlich.

In diesem Artikel erfährst du, wie du das Kindergeld abmeldest, wenn du ins Ausland ziehst. Außerdem klären wir alle weiteren wichtigen Details zum Thema Kindergeld in Deutschland, wie z.B. wer bekommt wie viel Kindergeld, kann ich deutsches Kindergeld auch im Ausland beziehen und viele weitere Fragen.

Auf einen Blick

  • Kindergeld kann in Deutschland abgemeldet werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
  • Die Kündigung des Kindergelds muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse erfolgen.
  • Notwendige Unterlagen sind ein formloses Kündigungsschreiben und gegebenenfalls Nachweise über veränderte Umstände.
  • Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen dauern.

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Wie kann ich Kindergeld abmelden bei einem Umzug ins Ausland?

Der Anspruch auf Kindergeld erlischt grundsätzlich, wenn du aus Deutschland auswanderst. Es ist wichtig, dass du dich vor deiner Ausreise bei der zuständigen Familienkasse abmeldest, da eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein nicht ausreicht. Du bist gesetzlich verpflichtet, Änderungen deiner Lebensumstände zu melden, um einen unrechtmäßigen Bezug von Kindergeld zu vermeiden.

Deine Schritte, um das Kindergeld abzumelden:

Wie kann ich das Kindergeld Kündigen, wenn ich ins Ausland ziehe?
Mit Abmelden.de kannst du das Kindergeld einfach online streichen
  1. Verpflichtung zur Meldung: Informiere die Familienkasse über deine geänderten Lebensumstände. Wenn du Kindergeld erhalten hast, aber aufgrund der Auswanderung keinen Anspruch mehr hast, musst du dies mitteilen.
  2. Abmeldung oder Wechsel der Staatsbürgerschaft: Wenn du dich aus Deutschland abmeldest oder deine Staatsbürgerschaft wechselst, verlierst du deinen Anspruch auf Kindergeld. Die Steuerbehörden werden in diesen Fällen nicht automatisch informiert, daher bist du verpflichtet, selbst aktiv zu werden.
  3. So meldest du das Kindergeld ab: Kontaktiere deine zuständige Familienkasse und informiere sie schriftlich darüber, dass du ab dem entsprechenden Datum keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hast. Lege dem Schreiben die Abmeldebestätigung oder den Nachweis über deine Ausbürgerung bei.
  4. Sicherer Versand: Sende das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, um sicherzustellen, dass die Behörde deine Mitteilung erhält. Bewahre den Einschreibebeleg gut auf, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass du deiner Meldepflicht rechtzeitig nachgekommen bist.

Mit Abmelden.de kannst du das Kindergeld abmelden und den gesamten Prozess online abwickeln. Die sofortige Meldung an die zuständige Familienkasse ist wichtig, um Strafen oder Rückforderungen zu vermeiden. Das gilt nicht nur für Kindergeld, sondern auch für andere Sozialleistungen wie ALG, Hartz IV oder Wohngeld.


Das Bild zeigt Oliver Frankfurth, ein Experte im Bereich Wohnsitz abmelden und deustche Bürokratie bei der Auswanderung.

„Vergiss nicht, dein Kindergeld rechtzeitig abzumelden! Wenn du unberechtigt weiterhin Zahlungen erhältst, kann es schnell teuer werden – die Beträge erreichen oft vierstellige Summen.“

– Oliver Frankfurth

Kann ich Kindergeld trotz Umzug ins Ausland erhalten?

Der Anspruch auf Kindergeld kann unter Umständen auch bei einem Umzug ins Ausland bestehen bleiben, hängt jedoch von verschiedenen spezifischen Voraussetzungen ab. Im Folgenden findest du detaillierte Informationen dazu, in welchen Fällen Kindergeld trotz Auswanderung bezogen werden kann und was du unbedingt beachten solltest.

Kindergeld für Deutsche, die im Ausland wohnen oder arbeiten

Um als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland weiterhin Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland: Wenn du in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig bist oder entsprechend behandelt wirst, besteht der Anspruch weiter. Unbeschränkt steuerpflichtig heißt, dass Sie dein gesamtes Einkommen in Deutschland versteuert werden muss.
  • Beschränkte Steuerpflicht und sozialversicherungspflichtige Anstellung: Das Kindergeld kann als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) auch dann bezogen werden, wenn du im Ausland lebst und beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bist (siehe auch: Bundesagentur für Arbeit).

Anspruchsberechtigte mit beschränkter Steuerpflicht in Deutschland:

Personen, die beschränkt steuerpflichtig sind, können Kindergeld erhalten, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Du stehst in einem Pflichtversicherungsverhältnis bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Du arbeitest als Entwicklungshelfer oder Missionar.
  • Du bist in Deutschland angestellt, selbstständig tätig oder beziehst eine Rente nach deutschem Recht.
  • Du bist Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und lebst in einem dieser Länder.

Kindergeldanspruch in mehreren Ländern

Es kann vorkommen, dass ein Kind in mehreren Ländern Anspruch auf Familienleistungen hat. In solchen Fällen richtet sich die Reihenfolge der Zuständigkeit nach der Beschäftigung, der Rente oder dem Wohnsitz. Vorrang hat der Staat, in dem die Beschäftigung oder Selbstständigkeit ausgeübt wird. Wenn ein Kind in mehreren Staaten Kindergeld beanspruchen kann, ist der Staat zuständig, in dem das Kind lebt.

Kindergeldausgleich bei unterschiedlichen Beträgen

Der zuständige Staat zahlt das Kindergeld in voller Höhe aus. Ist das Kindergeld im zuständigen Staat niedriger als in Deutschland, zahlt die deutsche Kindergeldkasse in der Regel die Differenz, um den vollen Anspruch sicherzustellen. Das sorgt dafür, dass die Unterstützung für die Familie vollständig erhalten bleibt, unabhängig davon, wo sie lebt oder arbeitet.

Kindergeldanspruch bei Auswanderung: Wann erlischt der Anspruch?

Grundsätzlich erlischt der Anspruch auf Kindergeld, wenn du aus Deutschland auswandern möchtest. Vor deiner Ausreise musst du dich aktiv bei der zuständigen Familienkasse abmelden, da eine Abmeldung bei der Meldebehörde allein nicht ausreicht. Wer in einem außereuropäischen Land lebt und wissentlich weiterhin Kindergeld bezieht, begeht den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Sollte die Familienkasse durch einen Datenabgleich mit den Meldebehörden auf den unrechtmäßigen Bezug aufmerksam werden, kann die Straf- und Bußgeldstelle ein Steuerstrafverfahren einleiten.

Selbstanzeige bei unrechtmäßigem Kindergeldbezug

Um ein Strafverfahren zu vermeiden, kannst du dich durch eine strafbefreiende Selbstanzeige bei der Familienkasse melden. Dabei musst du besonders vorsichtig sein: Eine unvollständige oder verspätete Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung. Du bist verpflichtet, den zu Unrecht erhaltenen Kindergeldbetrag seit deiner Auswanderung zurückzuzahlen. Zusätzlich können Zinsen von 6 % p.a. auf den Betrag fällig werden. Rechtzeitige Meldungen und korrekte Angaben sind entscheidend, um Strafen und hohe Rückzahlungen zu vermeiden.

Für das dritte und vierte Kind erhöht sich das Kindergeld in Deutschland
Kindergeld ist eine Leistung für Eltern, nicht für Kinder.

Häufige Missverständnisse beim Kindergeld

Es wird oft angenommen, dass deutsches Kindergeld gezahlt wird, nur weil man deutscher Staatsbürger ist. Das ist jedoch ein weit verbreitetes Missverständnis. Der Anspruch auf Kindergeld hängt nicht von der Staatsbürgerschaft, sondern von der Steuerpflicht in Deutschland ab.

Kindergeld als Steuerleistung

Kindergeld ist keine direkte Sozialleistung, sondern eine Steuerleistung und somit eine Steuervorauszahlung für Steuerzahler. Das bedeutet: Wer keine Steuern in Deutschland zahlt, hat auch keinen Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt unabhängig davon, wie lange du in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet hast. Sobald du nicht mehr steuerpflichtig bist, entfällt der Anspruch auf Kindergeld.

Keine Zahlung auf Grundlage früherer Arbeit in Deutschland

Ein weiterer Irrtum ist, dass es möglich sei, Kindergeld auf Basis früherer Arbeitsverhältnisse in Deutschland zu erhalten. Das ist falsch: Kindergeld wird nur gezahlt, solange du in Deutschland steuerpflichtig bist. Selbst wenn du viele Jahre in Deutschland gearbeitet hast, hast du keinen Anspruch mehr, sobald du im Ausland lebst und dort Steuern zahlst.

Rückforderungen bei Änderungen der Verhältnisse

Das Kindergeld kann und wird zurückgefordert, wenn du deiner Meldepflicht bei einer Änderung der Lebensverhältnisse nicht nachkommst. Es ist daher unerlässlich, die Familienkasse sofort über Änderungen wie einen Umzug ins Ausland zu informieren, um hohe Rückforderungen zu vermeiden.

Kindergeld als Leistung für Eltern, nicht für Kinder

Wichtig zu wissen: Das Kindergeld ist keine Leistung für die Kinder, sondern eine Unterstützung für die Eltern. Es wird nur gezahlt, wenn die Kinder im Haushalt der Eltern oder Großeltern leben. Wenn die Eltern im Ausland Steuern zahlen und die Kinder in Deutschland leben, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Wie beantrage ich Kindergeld?
Der Anspruch auf (deutsches) Kindergeld erlischt mit der Auswanderung aus Deutschland.

So stellt man einen Antrag auf Kindergeld:

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. In grenzüberschreitenden Fällen sind die Formulare „Antrag auf Kindergeld (KG 1)“, die „Anlage Kind“ und die „Anlage Ausland (KG 51)“ erforderlich. Alternativ können Anträge auf Familienleistungen auch bei der zuständigen Familienkasse im Ausland am Wohnort des Antragstellers eingereicht werden. In solchen Fällen klären die in- und ausländischen Familienkassen, wer vorrangig oder nachrangig zuständig ist.

Am besten stellst du den Antrag gleich nach der Geburt deines Kindes bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag kann in drei Schritten gestellt werden:

  1. Online ausfüllen: Fülle den Antrag auf Kindergeld online aus und sende ihn vorab in verschlüsselter Form an die Familienkasse.
  2. Drucken und unterschreiben: Drucke den Antrag aus und unterschreibe ihn.
  3. Postalisch einreichen: Schicke den unterschriebenen Antrag per Post an die Familienkasse.

Hinweis: Ein erneuter Antrag ist nicht jedes Jahr erforderlich. Solange es keine Änderungen gibt, zahlt die Familienkasse das Kindergeld weiterhin aus. Allerdings bist du verpflichtet, die Familienkasse über Änderungen wie Umzug oder Änderungen der Lebenssituation zu informieren.

Anspruchsberechtigung für Kindergeld

  • Grundsätzlich gilt: Kinder haben bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Während einer Berufsausbildung kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.
  • Verlängerung durch Freiwilligendienste: Der Anspruch kann durch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder andere geregelte Freiwilligendienste verlängert werden.
  • Behinderte Kinder: Für behinderte Kinder besteht der Anspruch auf Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus, sofern sie nicht in der Lage sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.

Benachrichtigungspflicht bei Änderungen

Wenn du Kindergeld beantragt hast, bist du verpflichtet, die Familienkasse unverzüglich über Änderungen in deinen Lebensumständen zu informieren. Dazu zählen:

  • Du oder ein anderer Leistungsempfänger wird von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt.
  • Du erhältst eine Rente oder diese endet.
  • Dein Kind verlegt seinen Wohnsitz ins Ausland oder zurück nach Deutschland.
  • Dein Kind verlässt den bisherigen Haushalt.

Durch die rechtzeitige Mitteilung dieser Änderungen kannst du verhindern, dass es zu Rückforderungen oder anderen Problemen kommt.

Wie hoch ist das Kindergeld 2024?

Das Kindergeld beträgt in Deutschland im Jahr 2024 pauschal 250 Euro pro Monat und Kind. Diese Regelung gilt unabhängig von der Anzahl der Kinder und ersetzt die frühere Staffelung, bei der der Betrag je nach Anzahl der Kinder variierte. Diese Änderung soll die Familienförderung in Deutschland vereinheitlichen und verbessern

Wer bekommt Kindergeld und wie viel?

Kindergeld erhalten Eltern, die in Deutschland leben und hier steuerpflichtig sind. Auch ausländische Staatsbürger, die in Deutschland arbeiten oder bestimmte Sozialleistungen erhalten, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld steht grundsätzlich den Erziehungsberechtigten zu, nicht den Kindern selbst, und ist als finanzielle Unterstützung für die Familie gedacht.

Im Jahr 2023 zahlte der Staat rund 47,9 Milliarden Euro Kindergeld für etwa 16,6 Millionen Kinder aus, um Familien finanziell zu entlasten.

Kindergeld in Deutschland
Das Kindergeld beträgt 2024 pro Kind und Monat 250€.

Auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit kannst du Kindergeld bekommen, wenn du in Deutschland wohnst und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllst:

  • Du bist EU-/ EWR Bürger/in oder hast die Staatsangehörigkeit von Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs.
  • Du bist Staatsbürger von Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei. Dann musst du auch in Deutschland arbeiten und Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Auch wenn du Arbeitslosen- oder Krankengeld erhältst, kannst du Kindergeld für deine Kinder bekommen.
  • Du hast eine angemessene Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten.
  • Du bist ein unanfechtbar anerkannter Geflüchteter oder eine Person mit Anspruch auf Asyl.

Um Familien besser zu unterstützen, wurde das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind erhöht. Im Jahr 2024 wird das Kindergeld unverändert bleiben.

Das Kindergeld steht in direktem Zusammenhang mit dem Kinderfreibetrag. Du kannst kein Kindergeld erhalten und den gesamten Kinderfreibetrag von deinen Steuern abziehen. Das Finanzamt verrechnet das bereits gezahlte Kindergeld mit dem Steuervorteil, der sich aus dem Kindergeld ergibt – mehr dazu weiter unten.

Kindergeld wird ab dem Geburtsmonat gewährt, auch wenn der Antrag später gestellt werden kann (bis zu sechs Monate). Das Kindergeld wird für jeden Monat gewährt, in dem das Kind für mindestens einen Tag Anspruch auf Kindergeld hatte. Wenn das Kind zum Beispiel am 31. Mai geboren ist, erhalten die Eltern den Gesamtbetrag des Kindergeldes für den gesamten Monat Mai.

Ist das Kind, für das Kindergeld beantragt werden soll, bereits volljährig, muss die Kindergeldstelle prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, die du unter „Kindergeld für Erwachsene“ nachlesen kannst.

Grundsätzlich haben nicht die Kinder, sondern die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld. Neben den leiblichen Eltern können auch Pflegeeltern, Adoptiveltern oder Großeltern einen Anspruch auf Kindergeld haben.

Die wesentliche Voraussetzung ist, dass der/die Anspruchsberechtigte seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und das Kind, für das er/sie Kindergeld beantragt, in seinen/ihren Haushalt aufgenommen hat. Weitere Informationen findest du unter Anspruch auf Kindergeld.

Rückwirkende Zahlung von Kindergeld

Wie beantrage ich Kindergeld in Deutschland
Die Familienkasse benötigt deine Steueridentifikationsnummer und die deines Kindes

Bitte beachte: Die Familienkasse zahlt das Kindergeld nur für sechs Monate rückwirkend aus – ab Eingang des Antrags (§ 70 Abs. 1 EStG).

Angenommen, die Familienkasse hat rückwirkend Kindergeld über die sechs Monate im Bescheid hinaus festgesetzt. In diesem Fall muss sie das Geld auch für den gesamten Zeitraum auszahlen (BFH, Urteil vom 19. Februar 2020, Az. III R 66/18).

Steueridentifikationsnummer

Seit 2016 benötigt die Familienkasse für die Bearbeitung deine Steueridentifikationsnummer und die deines Kindes. Wenn du die Nummern nicht in deinen Unterlagen findest, kannst du sie dir erneut zuschicken lassen. Verwende dazu das Eingabeformular auf dem Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Kinderfreibeträge verringern die Einkommenssteuer und können zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden.

Seit 2024 beträgt der Freibetrag 3.192 Euro pro Elternteil und 6.384 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten. Hinzu kommt ein Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 1.464 Euro, bei Ehegatten 2.928 Euro.

Das Finanzamt prüft, ob das Kindergeld oder der Freibetrag für dich günstiger ist. Grundsätzlich wird das bereits gezahlte Kindergeld mit dem Steuervorteil verrechnet, sodass oft nur bei höherem Einkommen der Freibetrag vorteilhafter ist.

Kinderzuschlag: Zusätzliche Unterstützung zum Kindergeld

Wenn das Einkommen für die Familie nicht ausreicht, können Eltern zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Der Kinderzuschlag wird für bis zu 6 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • Das Kind lebt im Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und unverheiratet.
  • Anspruch auf Kindergeld besteht.
  • Bruttoeinkommen der Familie liegt mindestens bei 900 Euro (Paare) oder 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Kinderzuschlag und Wohngeld würden ausreichen, um den Familienunterhalt zu sichern.

Höhe und Auszahlung:

  • Bis zu 292 Euro monatlich pro Kind.
  • Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.
  • Keine rückwirkende Auszahlung möglich.

Ein Antrag kann online bei der Familienkasse gestellt werden.

Bitte bedenke, dass wir unser Bestes tun, um glaubwürdige und aktuelle Informationen bereitzustellen, aber wir sind kein offizieller Berater (im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, RDG) für Steuern, Rechtsfragen und Ähnliches. Unser Service ersetzt keine individuelle Beratung mit juristischem Beistand. Wir stellen digitale Tools und automatisierte Workflows zur Verfügung, die bei der Abmeldung des Wohnsitzes und den damit verbundenen notwendigen Schritten helfen.

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Oliver Frankfurth

Oliver Frankfurth

Oliver ist Mitgründer von SympatMe, einem 2014 gegründeten Unternehmen. Sein Ziel ist es, die Verwaltung der Expat-Bürokratie in Deutschland zu revolutionieren.