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Kindergeld bei Auswanderung abmelden

  • 13 min read

Kindergeldzahlung in Deutschland

Kindergeld ist eine Zahlung, die Eltern vom deutschen Staat beantragen können. Diese Kindergeldzahlung sichert die notwendige Versorgung deiner Kinder von der Geburt bis zu ihrem 18. Es kommt vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute. 

Während eines Kalenderjahres erhalten die Eltern zunächst das Kindergeld. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob das ausgezahlte Kindergeld oder die Kindersteuerermäßigung für die Eltern günstiger ist. Diese Prüfung wird automatisch durchgeführt und muss nicht beantragt werden.

In diesem Artikel findest du alle wichtigen Infos zum Thema Kindergeld in Deutschland. Zudem erfährst du unter Punkt 9., wie du das Kindergeld kündigen kannst, wenn du ins Ausland ziehst.

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Die wichtigsten Fakten in Kürze

Du hast grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld, wenn du mit deinem Kind in Deutschland lebst.

Für jedes Kind erhältst 250 Euro pro Monat.

Wenn dein Kind 18 Jahre alt wird, musst du nachweisen, dass es noch in der Schule, Ausbildung oder im Studium ist. Dann bekommst du weiterhin Geld – spätestens bis zum 25. Geburtstag.

Kindergeld in Deutschland
Das Kindergeld wurde ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind erhöht

Wer bekommt Kindergeld und wie viel?

Im Jahr 2021 zahlte der Staat über 47,6 Milliarden Euro an Kindergeld für mehr als 16,7 Millionen Kinder. Eltern mit deutscher Staatsbürgerschaft erhalten jeden Monat Kindergeld für ihre Kinder, wenn sie in Deutschland leben. 

Auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit kannst du Kindergeld bekommen, wenn du in Deutschland wohnst und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllst:

  • Du bist EU-Bürger/in oder hast die Staatsangehörigkeit von Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs.
  • Du bist Staatsbürger von Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei. Dann musst du auch in Deutschland arbeiten und Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Auch wenn du Arbeitslosen- oder Krankengeld erhältst, kannst du Kindergeld für deine Kinder bekommen.
  • Du hast eine angemessene Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten.
  • Du bist ein unanfechtbar anerkannter Flüchtling oder eine Person mit Anspruch auf Asyl.

Um Familien besser zu unterstützen, wurde das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind erhöht. Im Jahr 2022 wird das Kindergeld unverändert bleiben.

Die Familienkasse wird jeden Monat diese Beträge auszahlen:

  • Jedes Kind 250 Euro

Das Kindergeld steht in direktem Zusammenhang mit dem Kinderfreibetrag. Du kannst kein Kindergeld erhalten und den gesamten Kinderfreibetrag von deinen Steuern abziehen. Das Finanzamt verrechnet das bereits gezahlte Kindergeld mit dem Steuervorteil, der sich aus dem Kindergeld ergibt – mehr dazu weiter unten.

Kindergeld wird ab dem Geburtsmonat gewährt, auch wenn der Antrag später gestellt werden kann (bis zu sechs Monate). Das Kindergeld wird für jeden Monat gewährt, in dem das Kind für mindestens einen Tag Anspruch auf Kindergeld hatte. Wenn das Kind zum Beispiel am 31. Mai geboren ist, erhalten die Eltern den Gesamtbetrag des Kindergeldes für den gesamten Monat Mai.

Ist das Kind, für das Kindergeld beantragt werden soll, bereits volljährig, muss die Kindergeldstelle prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, die du unter “Kindergeld für Erwachsene” nachlesen kannst.

Wie beantrage ich Kindergeld in Deutschland
Die Familienkasse benötigt deine Steueridentifikationsnummer und die deines Kindes

Grundsätzlich haben nicht die Kinder, sondern die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld. Neben den leiblichen Eltern können auch Pflegeeltern, Adoptiveltern oder Großeltern einen Anspruch auf Kindergeld haben.

Die wesentliche Voraussetzung ist, dass der/die Anspruchsberechtigte seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und das Kind, für das er/sie Kindergeld beantragt, in seinen/ihren Haushalt aufgenommen hat. Weitere Informationen findest du unter Anspruch auf Kindergeld.

Wie beantragst du Kindergeld?

Am besten stellst du den Antrag auf Kindergeld gleich nach der Geburt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das geht in drei Schritten:

Fülle den Antrag online aus und schicke ihn vorab in verschlüsselter Form an die Familienkasse.

  • Drucke den Antrag aus und unterschreibe ihn
  • Schicke den Antrag per Post

Du musst nicht jedes Jahr einen neuen Antrag stellen: Die Familienkasse zahlt weiter, wenn es keine Änderungen gibt. Aber: Du musst die Familienkasse informieren, wenn du umgezogen bist. Du kannst auch das Online-Formular Änderungsmitteilung verwenden, und hier findest du das Formular für den Kindergeldantrag nach der Geburt.

Rückwirkende Zahlung von Kindergeld

Bitte beachte: Die Familienkasse zahlt das Kindergeld nur für sechs Monate rückwirkend aus – ab Eingang des Antrags (§ 70 Abs. 1 EStG).

Angenommen, die Familienkasse hat rückwirkend Kindergeld über die sechs Monate im Bescheid hinaus festgesetzt. In diesem Fall muss sie das Geld auch für den gesamten Zeitraum auszahlen (BFH, Urteil vom 19. Februar 2020, Az. III R 66/18).

Steueridentifikationsnummer

Seit 2016 benötigt die Familienkasse für die Bearbeitung deine Steueridentifikationsnummer und die deines Kindes. Wenn du die Nummern nicht in deinen Unterlagen findest, kannst du sie dir erneut zuschicken lassen. Verwende dazu das Eingabeformular auf dem Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Zusätzlich zum Kindergeld kannst du einen Kinderfreibetrag von bis zu 209 Euro pro Monat beantragen, wenn du wenig verdienst und kein Arbeitslosengeld II erhältst. Er gilt, wenn deine Kinder unter 25 Jahre alt sind und mit dir zusammenleben (ab April 2022).

Weitere Informationen zur Berechnung und zur Beantragung des Zuschlags findest du in unserem Finanztip-Leitfaden zum Kinderzuschlag.

Seit Anfang 2021 beträgt der Kinderzuschlag für Familien 8.388 Euro (§ 32 Abs. 6 EStG). Er setzt sich zusammen aus dem Existenzminimum von 2.730 Euro und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) von 1.464 Euro. Bei Ehegatten, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, werden die Beträge verdoppelt.

Grundsätzlich verrechnet das Finanzamt das bereits gezahlte Kindergeld mit dem Steuervorteil, der sich aus dem Kindergeld ergibt. Dir bleibt also nur die Differenz zwischen Kindergeld und Steuerfreibeträgen. Die Kinderfreibeträge führen nur bei etwa 5 Prozent aller Steuerzahler/innen zu einem zusätzlichen Steuervorteil. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel Steuervorteile für Eltern.

kann man deutsches Kindergeld im Ausland bekommen
Das Kindergeld ist eine Steuerleistung und damit letztlich eine Steuervorauszahlung für die Steuerzahler

Kindergeld im Ausland

Welche Leistungen sind möglich?

Deutsche im Ausland haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden und die Kinder ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Innerhalb der EU können die Kinder auch einen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben. Aber auch wer im Ausland lebt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Wer angestellt oder selbständig ist, unterliegt den Gesetzen des EU-Mitgliedstaates, in dem er arbeitet. Ein entsandtes Teammitglied unterliegt jedoch weiterhin den Vorschriften des Entsendelandes. Ansonsten gelten die Vorschriften des Landes, in dem die Person oder die Familie lebt.

Eine Person, die im Ausland lebt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung erhalten, wenn der Antragsteller:

  • in einem Pflichtversicherungsverhältnis bei der Bundesagentur für Arbeit steht oder
  • als Entwicklungshelfer oder Missionar arbeitet, oder
  • in Deutschland angestellt oder selbständig tätig ist oder eine Rente nach deutschem Recht bezieht, Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist und in einem der Mitgliedsstaaten wohnt. 

Es kann durchaus sein, dass ein Kind in mehr als einem Land Anspruch auf Familienleistungen hat. In diesem Fall richtet sich die Reihenfolge der Zuständigkeit nach der Beschäftigung, der Rente oder dem Wohnsitz. Vorrang hat der Staat, in dem die Beschäftigung oder Selbstständigkeit ausgeübt wird. Wenn ein Kind in mehr als einem Staat Anspruch auf Kindergeld hat, ist immer der Staat zuständig, in dem das Kind wohnt.

Der zuständige Staat zahlt das Kindergeld in voller Höhe aus. Ist das Kindergeld im zuständigen Staat niedriger als in Deutschland, zahlt die deutsche Kindergeldkasse in der Regel die Differenz, wenn ein Anspruch besteht. Wenn das Kindergeld höher ist, gibt es nichts aus Deutschland

Missverständnisse

Es wird oft angenommen, dass das Kindergeld von Deutschland aus gezahlt wird, wenn du deutscher Staatsbürger bist. Das hat jedoch nichts miteinander zu tun. 

Das Kindergeld ist eine Steuerleistung und damit letztlich eine Steuervorauszahlung für Steuerzahler. Wenn du also keine Steuern in Deutschland zahlst, bekommst du auch kein Kindergeld.

Damit ist auch klar, dass es keine Zahlung auf der Grundlage einer früheren Arbeit in Deutschland geben kann. Unabhängig davon, wie lange du in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet hast, hast du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, sobald du keine Steuern mehr in Deutschland zahlst.

Wichtig zu wissen: Das Kindergeld kann und wird zurückgefordert werden. Bei einer Änderung der Verhältnisse ist es daher sehr empfehlenswert, dass du die Familienkasse so schnell wie möglich informierst. Nur so kannst du hohe Rückzahlungen vermeiden.

Außerdem ist das Kindergeld keine Leistung für die Kinder, sondern für die Eltern – es ist also auch eine Steuerleistung. Dementsprechend kann Kindergeld nur gezahlt werden, wenn die Kinder im Haushalt ihrer Eltern oder Großeltern leben. Wenn also die Eltern im Ausland leben und dort Steuern zahlen, die Kinder aber in Deutschland leben, erhalten die Eltern trotzdem kein Kindergeld.

Für das dritte und vierte Kind erhöht sich das Kindergeld in Deutschland
Für das dritte und vierte Kind erhöht sich das Kindergeld

Der Antrag

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. In grenzüberschreitenden Fällen werden die Formulare “Antrag auf Kindergeld (KG 1)”, die “Anlage Kind” und die “Anlage Ausland (KG 51)” benötigt. Anträge auf Familienleistungen können auch bei dem zuständigen ausländischen Träger am Wohnort des Antragstellers eingereicht werden. Die in- und ausländischen Familienkassen klären dann, wer für den Vorrang oder die Nachrangigkeit zuständig ist.

Anspruchsberechtigung

Grundsätzlich haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Während der Berufsausbildung wird das Kindergeld bis 25 weiter gezahlt. Dieser Zeitraum wird durch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Bundes- oder andere geregelte Freiwilligendienste verlängert. Behinderte Kinder können über das 25. Lebensjahr hinaus anspruchsberechtigt sein.

Benachrichtigung über Änderungen

Wer Kindergeld beantragt, muss der Familienkasse mitteilen, wenn er oder ein anderer Leistungsempfänger:

  • von seinem Arbeitgeber in ein anderes Land entsandt wird,
  • eine Rente erhält oder aufhört zu erhalten
  • oder ein Kind seinen Wohnsitz ins Ausland oder Inland verlegt
  • oder ein Kind seinen bisherigen Haushalt verlässt.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Der Anspruch auf (deutsches) Kindergeld erlischt mit der Auswanderung aus Deutschland.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld beträgt 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro für das vierte Kind. Diese Beträge bestimmen auch den Anteil des Kinderzuschlags von bis zu 205 Euro.

Wie beantrage ich Kindergeld?

Du musst das Kindergeld bei der für dich zuständigen Familienkasse beantragen. Wenn du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, nimm bitte das Kindergeld deines Arbeitgebers in Anspruch.

Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern nur auf Antrag. Wenn du Kindergeld beantragen möchtest, musst du einen schriftlichen Antrag bei der für deinen Wohnort zuständigen Familienkasse stellen.

Du solltest damit rechnen, dass die Bearbeitung des Antrags zwischen 1 und 1,5 Monaten dauert, je nach Arbeitsbelastung der Familienkasse. Um die Auszahlung des Kindergeldes nicht unnötig zu verzögern, ist es daher ratsam, den Kindergeldantrag zeitnah nach der Geburt des Kindes einzureichen.

Die Angabe der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Antragstellers und des Kindes, für das das Kindergeld beantragt wird, ist obligatorisch. Auf diese Weise will der Gesetzgeber Doppelbeantragungen von Kindergeld vermeiden.

Wie kann ich das Kindergeld Kündigen, wenn ich ins Ausland ziehe?

Grundsätzlich erlischt der Anspruch auf (deutsches) Kindergeld mit der Auswanderung aus Deutschland. Vor der Ausreise muss sich der Anspruchsberechtigte bei der zuständigen Familienkasse abmelden. Eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt (Stadtverwaltung) ist nicht ausreichend.

  • Du bist verpflichtet zu melden, dass sich deine Lebensumstände geändert haben.
  • Du hast Kindergeld erhalten und hast weiterhin Anspruch darauf. 
  • Du solltest wissen, dass das Kindergeld über die Steuerbehörden ausgezahlt wird. 
Wie kann ich das Kindergeld Kündigen, wenn ich ins Ausland ziehe?
Mit Abmelden.de kannst du das Kindergeld einfach online streichen

Wenn du dich ausbürgern lässt oder abmeldest, verlierst du deinen Anspruch auf Kindergeld. In diesen Fällen werden die Behörden nicht darüber informiert, dass du nicht mehr anspruchsberechtigt bist. Deshalb bist du gesetzlich verpflichtet, die Behörden zu informieren, wenn sich deine Lebensumstände ändern. 

Es ist ganz einfach, das Kindergeld zu streichen, und am besten kümmerst du dich gleich nach deiner Abmeldung oder dem Wechsel der Staatsbürgerschaft um die Angelegenheit. Jeder Empfänger von Kindergeld unterliegt der sofortigen Meldepflicht, und diese Verpflichtung gilt auch für alle anderen Leistungsempfänger (ALG, Hartz IV, Wohngeld usw.).

Melde dich bei deiner zuständigen Behörde und gib an, dass du ab dem entsprechenden Datum nicht mehr anspruchsberechtigt bist. Lege diesem Brief deine Abmeldung oder den Nachweis über deine Ausbürgerung bei.

Schicke dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass die zuständige Behörde ihn erhalten hat.

Wenn du danach immer noch das Kindergeld erhältst, hast du deine Meldepflicht erfüllt und musst nicht mit einer Strafe rechnen. Du hast den Einschreibebeleg als Beweis und bewahrst ihn bitte gut auf, damit du jederzeit nachweisen kannst, dass du deine Verpflichtung rechtzeitig erfüllt hast. 

Was ist, wenn ich nach meinem Umzug ins Ausland weiterhin Kindergeld erhalte?

Grundsätzlich erlischt der Anspruch auf (deutsches) Kindergeld mit der Auswanderung aus Deutschland. Vor der Ausreise muss der Anspruchsberechtigte die Initiative ergreifen und sich bei der zuständigen Familienkasse abmelden. Eine Abmeldung bei der Meldebehörde reicht nicht aus.

Wer in einem außereuropäischen Land lebt und wissentlich weiterhin Kindergeld bezieht, erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

Angenommen, die Familienkasse wird irgendwann darauf aufmerksam (zum Beispiel durch einen Datenabgleich mit der Meldebehörde). In diesem Fall kann die Straf- und Bußgeldstelle der Familienkasse ein Steuerstrafverfahren einleiten.

Du kannst ein Strafverfahren vermeiden, indem du dich rechtzeitig beim Familienfinanzamt meldest (sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige). Bei der Selbstanzeige sollte man vorsichtig sein, denn eine unvollständige oder verspätete Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung.

In jedem Fall muss als Folge der Selbstanzeige der (seit der Auswanderung) zu Unrecht erhaltene Betrag an die Familienkasse zurückgezahlt werden. Die Familienkasse kann auch Zinsen auf den einbehaltenen Betrag in Höhe von 6 % p.a. verlangen.

Bitte bedenke, dass wir unser Bestes tun, um glaubwürdige und aktuelle Informationen bereitzustellen, aber wir sind kein offizieller Berater (im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, RDG) für Steuern, Rechtsfragen und Ähnliches. Unser Service ersetzt keine individuelle Beratung mit juristischem Beistand. Wir stellen digitale Tools und automatisierte Workflows zur Verfügung, die bei der Abmeldung des Wohnsitzes und den damit verbundenen notwendigen Schritten helfen.

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Anne Taylor-McLaughlin

Anne Taylor-McLaughlin

Anne steigert über die verschiedenen Online- und Social-Media-Kanäle den Bekanntheitsgrad des Unternehmens. Zusätzlich ist sie für die redaktionelle Planung und Durchführung zuständig.